Beratung

Unsere pädagogisch-audiologische Beratungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Hören. Wir bieten herstellerunabhängige Diagnostik und ganzheitliche Beratung – kostenlos und ohne ärztliche Überweisung.

Kopfhörer hängt auf buntem Holzspielzeug, das neben einem roten Taster auf gelbem Schreibtisch steht

Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle

Das Angebot unserer Beratungstelle umfasst alle Altersstufen – von der Geburt bis zum Schulabschluss – und steht folgenden Personenkreisen innerhalb unseres Einzugsgebiets offen:

Eltern und Familien

  • mit Kindern, bei denen bereits eine Hörschädigung festgestellt wurde
  • die den Verdacht haben, ihr Kind könnte schlecht hören (periphere Hörschädigung)
  • die vermuten, ihr Kind habe Probleme bei der Wahrnehmung und Verarbeitung von Höreindrücken (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung – AVWS)
  • mit hörenden Kinder von gehörlosen oder hörgeschädigten Eltern (CODA-Familien)

Fachkräften und Institutionen

Wir beraten Lehrkräfte, Erzieher*innen und Therapeut*innen, die mit hörgeschädigten Kindern an unserer Schule oder in externen Einrichtungen (Kindergärten, allgemeinen Schulen, anderen Förderschulen) arbeiten.

Kindern und Jugendlichen

Unser Angebot steht allen Kindern und Jugendlichen offen, die eine allgemeine Schule oder Förderschule besuchen und Unterstützung im Schulalltag benötigen.

Wir beraten Sie flexibel: telefonisch, in unseren Räumen an der LVR-Max-Ernst-Schule, im gewohnten häuslichen Umfeld oder direkt vor Ort in der jeweiligen Einrichtung (Kita oder Schule), die Ihr Kind besucht.

Schwerpunkte unserer Beratung

Diagnostik und Technik

  • Besprechung von Testergebnissen
  • Einsatz und Optimierung der hörtechnischen Versorgung
  • Beratung zu Kommunikationshilfen
  • Begleitung im Diagnostikprozess

Schule und Alltag

  • Frühförderung
  • Schullaufbahnberatung
  • Beratung zum individuellen Nachteilsausgleich
  • Möglichkeiten der inklusiven Förderung (Gemeinsames Lernen)
  • allgemeine Fördermöglichkeiten nach der 10. Klasse (zum Beispiel durch den Integrationsfachdienst oder das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg Essen)

Begleitung im AOSF-Verfahren

Wenn Sie als Eltern eine Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Hören und Kommunikation wünschen (beispielsweise für eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule), stehen wir Ihnen zur Seite.

Die endgültige Entscheidung über den Förderbedarf und den Förderort liegt rechtlich bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde.

Diagnostik: Basis für gezielte Unterstützung

In unseren speziell ausgestatteten Räumlichkeiten bieten wir für alle Schüler*innen unserer Einrichtung sowie für externe Ratsuchende im Rahmen der Beratung fundierte Testverfahren an. Wir nehmen uns bewusst viel Zeit, um eine entspannte und kindgerechte Testatmosphäre zu schaffen.

Pädagogische Audiometrie (kindgerechte Hörtests)

  • Tonaudiometrie & Knochenleitungsmessung: Ermittlung des aktuellen Hörstatus
  • Tympanogramm: Messung der Schwingungsfähigkeit des Trommelfells (zum Beispiel bei Paukenergüssen)
  • Freifeld- & Sprachaudiometrie: Überprüfung des Sprachverstehens mit und ohne störende Hintergrundgeräusche
  • AVWS-Screening: Überprüfung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung

Spezialbereich: Diagnostik bei Verdacht auf AVWS

Bei einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) ist sowohl die Verarbeitung, als auch die Wahrnehmung von akustischen Reizen im Gehirn eingeschränkt.

Folgende Beratungsbausteine können Teil des Beratungsprozesses sein:

  • pädagogisch-audiologisches AVWS-Screening
  • spezifische Tests zum dichotischen Hören (beidohriges Hören)
  • Überprüfung des Richtungshörens sowie der auditiven Merkfähigkeit (Hörgedächtnis)
  • Entwicklungsdiagnostik

Pädagogische Diagnostik (Entwicklungs- & Leistungstests)

Alle Testergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Beratung und werden im Nachgang ausführlich mit den Erziehungsberechtigten besprochen.

  • Intelligenz- & Entwicklungsdiagnostik: Einsatz sowohl sprachfreier als auch sprachgebundener standardisierter Testverfahren
  • Sprachentwicklungstests: Überprüfung des Sprachstandes

Neben der Diagnostik erhalten Familien und Schulen eine umfassende Beratung zu den konkreten Auswirkungen im Unterricht und passenden schulischen Hilfen.

Pädagogische Beratung zur Raumakustik

Gute Raumakustik ist ein Aspekt zu inklusiver Teilhabe. In vielen Klassen- und Kindergartenräumen ist die sogenannte Nachhallzeit zu lang. Das führt dazu, dass Sprache verschwimmt und der Störlärmpegel steigt, was für hörgeschädigte Kinder die Konzentration massiv erschwert.

Wir beraten Einrichtungen basierend auf der Raumakustik-Norm DIN 18041 ("Hörsamkeit in Räumen") und bieten Lehrkräften an allgemeinen Schulen im Rahmen der Förderplanung folgende Unterstützung an:

  • Begehung und pädagogische Beurteilung vorhandener Gruppen- und Klassenräume
  • Beratung zu pragmatischen, raumakustischen Maßnahmen

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Bei allen Fragen rund um das Thema Hörschädigung oder AVWS können Sie sich direkt an das Team unserer Beratungsstelle wenden. Alternativ können Sie auch über das Sekreatriat einen Termin vereinbaren.

Andrea Kleefuß

stellvertretende Ansprechpartnerin Beratungsstelle

Nutzen Sie gerne unseren Anrufbeantworter.