Beratung
Unsere pädagogisch-audiologische Beratungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Hören. Wir bieten herstellerunabhängige Diagnostik und ganzheitliche Beratung – kostenlos und ohne ärztliche Überweisung.
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Das Angebot unserer Beratungstelle umfasst alle Altersstufen – von der Geburt bis zum Schulabschluss – und steht folgenden Personenkreisen innerhalb unseres Einzugsgebiets offen:
Wir beraten Lehrkräfte, Erzieher*innen und Therapeut*innen, die mit hörgeschädigten Kindern an unserer Schule oder in externen Einrichtungen (Kindergärten, allgemeinen Schulen, anderen Förderschulen) arbeiten.
Unser Angebot steht allen Kindern und Jugendlichen offen, die eine allgemeine Schule oder Förderschule besuchen und Unterstützung im Schulalltag benötigen.
Wir beraten Sie flexibel: telefonisch, in unseren Räumen an der LVR-Max-Ernst-Schule, im gewohnten häuslichen Umfeld oder direkt vor Ort in der jeweiligen Einrichtung (Kita oder Schule), die Ihr Kind besucht.
Wenn Sie als Eltern eine Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Hören und Kommunikation wünschen (beispielsweise für eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule), stehen wir Ihnen zur Seite.
Die endgültige Entscheidung über den Förderbedarf und den Förderort liegt rechtlich bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde.
In unseren speziell ausgestatteten Räumlichkeiten bieten wir für alle Schüler*innen unserer Einrichtung sowie für externe Ratsuchende im Rahmen der Beratung fundierte Testverfahren an. Wir nehmen uns bewusst viel Zeit, um eine entspannte und kindgerechte Testatmosphäre zu schaffen.
Bei einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) ist sowohl die Verarbeitung, als auch die Wahrnehmung von akustischen Reizen im Gehirn eingeschränkt.
Folgende Beratungsbausteine können Teil des Beratungsprozesses sein:
Alle Testergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Beratung und werden im Nachgang ausführlich mit den Erziehungsberechtigten besprochen.
Neben der Diagnostik erhalten Familien und Schulen eine umfassende Beratung zu den konkreten Auswirkungen im Unterricht und passenden schulischen Hilfen.
Gute Raumakustik ist ein Aspekt zu inklusiver Teilhabe. In vielen Klassen- und Kindergartenräumen ist die sogenannte Nachhallzeit zu lang. Das führt dazu, dass Sprache verschwimmt und der Störlärmpegel steigt, was für hörgeschädigte Kinder die Konzentration massiv erschwert.
Wir beraten Einrichtungen basierend auf der Raumakustik-Norm DIN 18041 ("Hörsamkeit in Räumen") und bieten Lehrkräften an allgemeinen Schulen im Rahmen der Förderplanung folgende Unterstützung an:
Bei allen Fragen rund um das Thema Hörschädigung oder AVWS können Sie sich direkt an das Team unserer Beratungsstelle wenden. Alternativ können Sie auch über das Sekreatriat einen Termin vereinbaren.
Ansprechpartnerin Beratungsstelle
stellvertretende Ansprechpartnerin Beratungsstelle
Sekretariat der Schule