Gemeinsames Lernen

Inklusion leben: Das Gemeinsame Lernen der LVR-Max-Ernst-Schule ermöglicht Kindern mit einer Hörschädigung oder einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung eine optimale, individuelle Förderung direkt an ihrer wohnortnahen Schule.

Inklusionsklasse: Lehrerin steht  am Tisch mit vier Kindern im Grundschul-Klassenzimmer. Ein Junge trägt ein Hörgerät.

Gemeinsames Lernen an der LVR-Max-Ernst-Schule

Das Gemeinsame Lernen ermöglicht es Kindern und Jugendlichen mit einer Hörschädigung oder einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS), eine allgemeinbildende Schule in der Nähe des Wohnorts zu besuchen. Unser Team aus derzeit 17 Sonderpädagog*innen begleitet aktuell rund 70 Schüler*innen von der Grundschule bis zum Abitur oder Berufskolleg.

Notwendige Rahmenbedingungen: Das AO-SF-Verfahren

Um eine sonderpädagogische Begleitung an einer allgemeinen Schule zu erhalten, muss offiziell ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Das geschieht über das sogenannte AO-SF-Verfahren. AO-SF steht dabei für die gesetzliche Grundlage des Verfahrens, die Ausbildungsordnung sonderpädagischer Förderung. So läuft das Verfahren ab:

  1. Antragstellung:
    Die Eltern stellen gemeinsam mit der zuständigen oder aktuellen allgemeinbildenden Schule einen Antrag auf Eröffnung des AO-SF-Verfahrens bei der Schulaufsicht.
  2. Gutachten, Diagnostik und Einschätzung:
    Eine sonderpädagogische Lehrkraft unserer Schule ermittelt gemeinsam mit den Lehrer*innen der allgemeinen Schule den genauen Förderbedarf des Kindes. Hier fließen medizinische Berichte, das Gutachten des Gesundheitsamtes und Ihre Wünsche als Eltern ein.
  3. Festlegung des Förderorts:
    Basierend auf dem gemeinsamen Gutachten entscheidet die Schulaufsicht offiziell über den Förderbedarf und legt fest, ob das Kind eine Förderschule besucht oder am Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule teilnimmt.

So sieht unsere Unterstützung aus

Sonderpädagogische Begleitung

Eine Lehrkraft unserer Schule für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist (teil-)abgeordnet an die allgemeine Schule, um das Kind und das dortige Kollegium regelmäßig direkt vor Ort zu unterstützen.

Individueller Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich dient der Chancengleichheit und ermöglicht eine zielgleiche Leistungsbeurteilung aller Schüler*innen einer Klasse. Die Leistungsanforderungen bleiben gleich, aber die Rahmenbedingungen werden angepasst, um den Nachteil der Hörschädigung auszugleichen. Inhalte können sein: Zeitzugaben bei Klassenarbeiten, optimale Sitzposition im Klassenraum, Einsatz von FM-Höranlagen.

Individuelle Förderpläne

Der Förderplan bildet die rechtliche Basis der Förderung. Der Plan ist jeweils für ein Schuljahr gültig. Er wird jedes Jahr verbindlich überarbeitet, erneuert und an die aktuelle Entwicklung des Kindes angepasst. Er wird von unseren Sonderpädagog*innen in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellt und durch die Klassenkonferenz beschlossen.

Förderung nach der Klasse 10: Berufskolleg oder Oberstufe des Gymnasiums

Nach der 10. Klasse verschiebt sich der Schwerpunkt der Förderung von der direkten Unterrichtsbegleitung hin zur intensiven Beratung der Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte.

Wechselt Ihr Kind ans Berufskolleg, greifen die folgenden Regelungen:

Wohnortnahes Berufskolleg (Regierungsbezirk Köln)

Die sonderpädagogische Fachberatung Hören und Kommunikation wird über das aufnehmende Berufskolleg direkt bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Der Bewerbungszeitraum an den Berufskollegs liegt immer im Februar eines jeden Jahres. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Berufskollegs.

Gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II)

Nach der 10. Klasse kann das Rheinisch-Westfälische-Berufskolleg Essen (RWB) die sonderpädagogische Betreuung übernehmen. Voraussetzungen dafür sind:

  • fortbestehender festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
  • selbstständige Anmeldung der Schüler*innen zur Beratung beim RWB Essen bis zum 30. April des letzten Schuljahres vor Eintritt in die Sekundarstufe II, also in der 10. Klasse

Berufsorientierung im Gemeinsamen Lernen

Die Berufsorientierung ist ein eigenständiger, intensiv begleiteter Prozess, der gezielt ab dem Ende der Klasse 7 ansetzt. Die zentrale Aufgabe ist die Vernetzung zwischen der allgemeinen Schule, den Jugendlichen, den Familien und spezialisierten Fachdiensten.

KAoA-STAR

Neben dem regulären Landesprogramm zur Berufsorientierung (KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss) gibt es für Jugendliche mit dem Unterstützungsbedarf Hören und Kommunikation das behinderungsspezifische Programm KAoA-STAR (Schule trifft Arbeitswelt).

Im zweiten Halbjahr der Klasse 7 findet dazu eine eigene Elterninformationsveranstaltung statt. Eltern und Lehrkräfte entscheiden gemeinsam, welches Programm geeignet ist. Ein Wechsel zu KAoA-STAR ist zu jedem späteren Zeitpunkt der Berufsorientierung problemlos möglich. Durchgeführt wird es von den regionalen Integrationsfachdiensten (IFD).

Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit

Da die regulären Berufsberater meist nicht auf Hörschädigungen spezialisiert sind, stellen wir im vorletzten Schuljahr den Kontakt zu einer speziellen Fachkraft des Reha-Teams (Rehaberatung) der Agentur für Arbeit her. Gemeinsam mit der betreuenden sonderpädagogischen Lehrkraft wird individuell geprüft, welche Hilfen am späteren Arbeitsplatz notwendig sind.

Veranstaltungen für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte

Unsere Angebote ermöglichen es sowohl hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen und ihren Familien, als auch deren Lehrkräften, miteinander in Kontakt zu treten, sich auszutauschen und aktuelle Informationen zu verschiedenen hörgeschädigtenspezifischen Themen zu erhalten.

Begegnungstage für Schüler*innen

  • Schüler*innen-Nachmittag für alle Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen
  • vorweihnachtliches Plätzchenbacken für die Primarstufe
  • "LINE ON" – digitales Treffen für Schüler*innen der Sekundarstufe I und II
  • mehrtägige gemeinsame Fahrt von Schüler*innen aus dem Gemeinsamen Lernen und der LVR-Max-Ernst-Schule ab der Sekundarstufe I

Begegnungstage für Eltern

  • Elterncafé während des GL-Schüler*innennachmittags zum (geleiteten) Austausch der Eltern untereinander
  • Möglichkeiten zur Information durch Akustiker*innen, Integrationsfachdienst, Onlinedolmetschdienste und andere Expert*innen aus der Hörgeschädigtenpädagogik

Fortbildungs- und Infoveranstaltungen für Lehrkräfte

  • Lehrer*innen-Vormittag (Fortbildungsveranstaltung mit Expert*innen aus der Hörgeschädigtenpädagogik und Möglichkeit zur Hospitation an unserer Schule)
  • Infoveranstaltungen zum Thema Hörschädigung durch die betreuenden Sonderpädagog*innen an der allgemeinbildenden Schule
  • Infonachmittage für Erzieher*innen, Lehrer*innen und andere Fachkräfte (Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen) an der LVR-Max-Ernst-Schule

Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Gemeinsamen Lernen an der LVR-Max-Ernst-Schule haben, wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen aus unserem Team.