Sonderpädagogische Begleitung
Eine Lehrkraft unserer Schule für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist (teil-)abgeordnet an die allgemeine Schule, um das Kind und das dortige Kollegium regelmäßig direkt vor Ort zu unterstützen.
Individueller Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich dient der Chancengleichheit und ermöglicht eine zielgleiche Leistungsbeurteilung aller Schüler*innen einer Klasse. Die Leistungsanforderungen bleiben gleich, aber die Rahmenbedingungen werden angepasst, um den Nachteil der Hörschädigung auszugleichen. Inhalte können sein: Zeitzugaben bei Klassenarbeiten, optimale Sitzposition im Klassenraum, Einsatz von FM-Höranlagen.
Individuelle Förderpläne
Der Förderplan bildet die rechtliche Basis der Förderung. Der Plan ist jeweils für ein Schuljahr gültig. Er wird jedes Jahr verbindlich überarbeitet, erneuert und an die aktuelle Entwicklung des Kindes angepasst. Er wird von unseren Sonderpädagog*innen in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellt und durch die Klassenkonferenz beschlossen.