Krankmeldung & Beurlaubung
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind im Krankheitsfall richtig abmelden und unter welchen Bedingungen eine Beurlaubung vom Unterricht möglich ist.
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Wenn Ihr Kind krank ist, geben Sie bitte im Sekretariat Bescheid. Sie können anrufen, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben. Teilen Sie uns wenn möglich auch mit, wie lange Ihr Kind voraussichtlich krank zu Hause bleibt. Falls ihr Kind absehbar länger als eine Woche krank sein sollte, melden Sie das bitte auch immer dem Sekretariat sowie zusätzlich der Klassenleitung.
Falls Ihr Kind mit dem Schülerspezialverkehr zur Schule gebracht wird, benachrichtigen Sie bitte zusätzlich das Busunternehmen.
Bei Fieber oder starken Magen-Darm Beschwerden lassen Sie Ihr Kind bitte mindestens zwei Tage zu Hause, damit es in Ruhe gesunden kann.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nur gesund in die Schule oder den Kindergarten – wenn es krank ist, dann ist es bei Ihnen Zuhause am allerbesten aufgehoben. Dies dient auch zum Schutz der Mitschüler*innen und Lehrkräften.
Schüler*innen können nur aus wichtigem Grund vom Unterricht befreit werden. Ob Ihr Kind beurlaubt werden kann, entscheidet die Schulleitung.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie frühzeitig (etwa sechs Wochen vor der Beurlaubung) und schriftlich über die Klassenleitung an die Schulleitung stellen und ausführlich begründen.
Bei längerfristigen Beurlaubungen muss die Schulaufsichtsbehörde zustimmen.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn klar ist, dass die Beurlaubung nicht dazu dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Die E-Mail-Adressen aller Klassenleitungen finden Sie auf unserer Team-Seite .
Kontakt zum Sekretariat
Sekretariat der Schule