Jugendämter
Service für die Jugendämter im Rheinland
Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben berät und unterstützt das LVR-Landesjugendamt Rheinland die Jugendämter in pädagogischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und organisatorischer Sicht.
Gemeinsam mit den örtlichen Fachkräften werden Arbeitshilfen, Konzepte, Modellvorhaben erarbeitet und weiterentwickelt.
Zur Qualifizierung und Information der Fach- und Leitungskräfte, der Ausschussmitglieder und der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe bietet das LVR-Landesjugendamt zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen an.
Das neue Bundeskinderschutzgesetz
Die folgenden Übersicht enthält die wichtigsten Änderungen und Neuerungen.
Empfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz
- Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe - Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in §§ 79, 79a SGB VIII (PDF, 2,32 MB)
- Gemeinsame Empfehlungen der beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe zur Umsetzung des § 72 a SGB VIII im Bereich der Kinder- und Jugendförderung (PDF, 262 KB)
- Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter und der AGJ zum Bundeskinderschutzgesetz (PDF, 308 KB)
Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes zum Bundeskinderschutzgesetz
- Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes vom 12.10.2012 - Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der §§ 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII (PDF, 837 KB)
- Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes vom 21.09.2012 zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" 2012-2015 in NRW (PDF, 3,45 MB)
- Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes vom 02.07.2012 zu den Handlungsempfehlungen (PDF, 477 KB)
- Anlage: Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (PDF, 214 KB)
- Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes vom 25.05.2012 zum weiteren Vorgehen (PDF, 187 KB)




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