Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW)
Ab dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a - 42f sowie § 88a SGB VIII.
Das Verteilungsverfahren
(1) Vorläufige Inobhutnahme
Das Jugendamt, bei dem ein unbegleiteter ausländischer Minderjähriger zuerst ankommt, nimmt diesen nach § 42a SGB VIII in Obhut. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a – 42f, 88a SGB VIII sowie im 5. AG-KJHG.
(2) Erstmeldung gemäß § 4 Abs. 1 des 5. AG-KJHG
Innerhalb von 2 Werktagen meldet das Jugendamt der Landesstelle Name, Alter, Geschlecht, Herkunft und offensichtliche Bedarfe des Minderjährigen mit dem Formular "Erstmeldung".
Dieses Formular senden die Jugendämter per Fax an 0221/8284-2551.
Sofern Jugendämter an das Verbindungsnetz DOI angeschlossen sind, können sie die Meldung auch per E-Mail an landesstelle-nrw@lvr.de senden. Das DOI-Netz wurde als verbindende Netzwerkstruktur (Koppelnetz) der Netze der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland errichtet. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer IT-Stelle.
Diese Erstmeldung ersetzt nicht die Meldung der vorläufigen über die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers (UMA) und Mitteilung der Ergebnisse des Erst-Screenings. Diese Meldung muss auch weiterhin spätestens nach sieben Werktagen erfolgen (vgl. Punkt (4)
(3) Prüfung der Verteilmöglichkeit
Innerhalb von 7 Werktagen nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme muss das Jugendamt prüfen, ob der Minderjährige dem Verteilungsverfahren unterliegt.
(4) Meldung der vorläufigen Inobhutnahme und Mitteilung der Ergebnisse des Erst-Screenings gemäß § 42a Abs. 4 SGB VIII
Spätestens am 7. Werktag teilt das Jugendamt der Landesstelle NRW unter Verwendung des folgenden Formulars
- die vorläufige Inobhutnahme des ausländischen Minderjährigen,
- die Ergebnisse des Erst-Screenings sowie
- die Entscheidung über die Verteilung mit.
zum Formular "Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA"
Jugendämter richten ihre Meldungen über die Aufnahme von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen an die folgende Faxnummer: (0221) 8284-1836.
(5) Verteilung auf Zuweisungsjugendamt
Die Landesstelle NRW meldet den Minderjährigen zur Verteilung beim Bundesverwaltungsamt an. Dieses entscheidet innerhalb von 2 Werktagen, welchem Bundesland der Minderjährige zugewiesen wird und teilt dies der entsprechenden Landesstelle mit. Diese weist den Minderjährigen schließlich innerhalb von weiteren 2 Werktagen einem Zuweisungsjugendamt zu.
(6) Kostenerstattung
Die Kostenerstattung erfolgt über das jeweils zuständige Landesjugendamt. Weitere Informationen zur Kostenerstattung und Ansprechpartner finden Sie auf folgenden Seiten:
Für Rückfragen zum Verteilungsverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstelle NRW unter der Hotline (0221)809-5000 zur Verfügung.
Unsere zentralen Kontaktdaten
Landesstelle NRW
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-5000
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- landesstelle-nrw@lvr.de

Philip Schützeberg
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6397
- faxTelefax:
- 0221 809-4224
- E-Mail:
- philip.schuetzeberg@lvr.de

Büsra Özencay
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-5000
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- buesra.oezencay@lvr.de

Melanie Hutmacher
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-5000
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- melanie.hutmacher@lvr.de

Sabine König
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-5000
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- sabine.könig@lvr.de
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Rundschreiben
Auf dieser Seite werden Rundschreiben veröffentlicht, die zum Thema „Unbegleitete ausländische Minderjährige“ versendet worden sind.
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Gemeinsame Anschreiben von MIK/MFKJKS zur (Nach-)Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung (PDF, 444 kB)
Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Nutzungsmöglichkeit der Landesregistrierstellen in Greven, Herford und Niederaußem
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Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 17. Juni 2016 (PDF, 1,95 MB)
Zuweisung von ehemaligen UMA nach Erreichen der Volljährigkeit
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Rundschreiben des MFKJKS NRW vom 09.11.2015 (PDF, 157 kB)
Zuweisung von UMA in Begleitung von Verwandten
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Rundschreiben des MFKJKS NRW vom 22.10.2015 (PDF, 182 kB)
Umsetzung der Verteilung von UMA ab November 2015
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Kommunalscharfer Verteilungsstand
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Formulare
Auf dieser Seite finden Sie die Formulare der Landesstelle NRW
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Anzeige einer Erstmeldung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers (Online-Formular, barrierefrei, 16.08.2019)
Anzeige einer Erstmeldung der vorläufigen Inobhutnahme eines UMA
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Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA (Online-Formular, barrierefrei, 16.08.2019)
Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA
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Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII (Online-Formular, barrierefrei, 16.08.2019)
Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII eines UMA
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Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG NRW (Online-Formular, barrierefrei, 12.09.2016)
Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG NRW eines UMA
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