Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Öffentliche Zustellungen

Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressatinnen und Adressaten auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.

An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen.

Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.

Nach oben

Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln

14.20/Kr-1581/2025 Lebedev, Galina (öffentl. Zustellung)

09.09.2025 Hr. Krökert , Tel. 2758

Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung des

Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln,

vertreten durch seine Direktorin,

an

Frau Galina Lebedev, derzeit unbekannt verzogen

Es wird bekanntgegeben, dass in der Sozialhilfeangelegenheit 74.40-2101001123

Lebedev, Galina (Blindenhilfe), ein Anhörungsschreiben und ein Aufhebungs- u.

Rückforderungsbescheid des FB 74.40 jeweils mit Datum vom 28.8.2025

öffentlich zugestellt werden.

Der Bescheid / das Anhörungsschreiben können im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus),

Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 4063, an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr

eingesehen werden.

Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die o. g. Dokumente durch öffentliche

Bekanntmachung zugestellt werden und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf

Rechtsverluste drohen können! Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der

Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!

Vermerk:

Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das

Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4 Verordnung über die

öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.

Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung”

ausgehängt und nach Ablauf der Aushangsfrist wieder abgehängt.

Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk

ist mit Dienstbezeichnung und vollem Namenszug zu unterschreiben.

Köln, den 09.09.2025

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Sachbearbeitung

Kein Portraitbild vorhanden

Christian Krökert

Telefon

workTelefon:
0221 809-2758
faxTelefax:
0221 809-2038

E-Mail