Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Öffentliche Zustellungen

Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressatinnen und Adressaten auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.

An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen.

Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.

Nach oben

Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln

14.20/Kr-74/2026 Kirschbaum, David (öffentliche Zustellung) 20.1.2026, Herr Krökert, Tel. 0221/8092758

Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln,

vertreten durch seine Direktorin

an

Herrn David Kirschbaum, derzeit unbekanntem Aufenthaltes

Es wird bekanntgegeben, dass in der Sozialhilfeangelegenheit Kirschbaum, David, ein Forderungsbescheid (hier Aufwendungsersatz nach

SGB XII) zu Zeichen 74.50-2101003815 mit Datum vom 14.1.2026 öffentlich zugestellt wird.

Der Bescheid kann im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus), Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 5093,

an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.

Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das o.g. Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und

Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können! Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem

Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!

Vermerk:

Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustel-lungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.

Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung” ausgehängt und nach

Ablauf der Aushangsfrist wieder abgehängt. Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk ist mit Dienstbezeichnung und vollem Namenszug zu unterschreiben.

Köln, den 20.01.2026

Krökert

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Sachbearbeitung

Kein Portraitbild vorhanden

Christian Krökert

Telefon

workTelefon:
0221 809-2758
faxTelefax:
0221 809-2038

E-Mail