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Öffentliche Zustellungen

Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressatinnen und Adressaten auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.

An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen.

Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.

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Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln

14.20/Kr-1285/2025 Robakowski, Henryk (öffentl. Zustellung)

22.07.2025, Hr. Krökert / Tel. 2758

Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung

des Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln,

vertreten durch seine Direktorin,

an

Herrn

Henryk Robakowski (derzeit unbekannt verzogen)

Es wird bekanntgegeben, dass

in der Sozialhilfeangelegenheit 74.40-2100487549-03

Robakowski, Henryk (Blindenhilfe),

ein Aufhebungsbescheid des FB 74.40 mit Datum vom 16.7.2025

öffentlich zugestellt wird.

Der Bescheid kann im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus), Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 4063,

an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.

Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das o.g. Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können! Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!

Vermerk:

Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungs-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.

Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung” ausgehängt und nach Ablauf der Aushangsfrist wieder abgehängt.

Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk ist mit Dienstbezeichnung und vollem Namenszug zu unterschreiben.

Köln, den 22.07.2025

Krökert

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Christian Krökert

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