Öffentliche Zustellungen
Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressatinnen und Adressaten auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.
An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen.
Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.
Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln
14.20/Kr-686/2026 Lukas, Kai (öffentl. Zustellung), 5.5.2026, Herr Krökert, Tel. 2758
Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch seine Direktorin
an
Herrn Kai Lukas,
derzeit unbekanntem Aufenthaltes
Es wird bekanntgegeben, dass in der Sozialhilfeangelegenheit Lukas, Kai, geb. 17.9.2000, ein Forderungsbescheid (hier Kosten der Unterkunft gem. §§ 67 bis 69 SGB XII) zu Zeichen 74.50-2101118329 mit Datum vom 24.4.2026 öffentlich zugestellt wird.
Der Bescheid kann im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus), Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 5093,
an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.
Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das o.g. Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können! Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!
Vermerk:
Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.
Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung” ausgehängt und nach Ablauf der Aushangsfrist wieder abgehängt.
Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk ist mit Dienstbezeichnung und vollem Namenszug zu unterschreiben.
Köln, den 05.05.2026
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Sachbearbeitung
Christian Krökert
Telefon
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- 0221 809-2758
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- 0221 809-2038
- E-Mail:
- christian.kroekert@lvr.de



