Öffentliche Zustellungen
Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressatinnen und Adressaten auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.
An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen. Darüber hinaus finden Sie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes am Landeshaus einen Glaskasten, wo öffentlichen Zustellungen angekündigt werden.
Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.
Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln
14.20/Kr-950/2026 Jacobs, Yannick (öffentliche Zustellung)
23.6.2026 Hr. Krökert, Tel. 2758
Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland,
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, vertreten durch seine Direktorin,
an
Herrn Yannick Jacobs, derzeit unbekannt verzogen
Es wird bekanntgegeben, dass
in der Sozialhilfeangelegenheit 74.40-2100475891
Jacobs, Yannick,
ein Bescheid zur Geltendmachung eines Aufwendungsersatzes des FB 74.50 mit Datum vom 19.6.2026
öffentlich zugestellt wird.
Der Bescheid kann im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus), Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 5093,
an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist ein Termin mit dem zuständigen
Sachbearbeiter Herrn Krökert zu vereinbaren (Tel. 0221/8092758).
Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das o. g. Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können! Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!
Vermerk:
Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.
Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung” ausgehängt und
nach Ablauf der Aushangsfrist wieder abgehängt.
Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk ist mit Dienstbezeichnung
und vollem Namenszug zu unterschreiben.
Köln, den 23.06.2026
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Sachbearbeitung
Christian Krökert
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-2758
- faxTelefax:
- 0221 809-2038
- E-Mail:
- christian.kroekert@lvr.de



