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Öffentliche Zustellungen

Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressatinnen und Adressaten auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.

An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen.

Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.

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Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln

14.20/Kr-1739/2025 Thoese, Heike (öffentl. Zustellung) - 14.10.2025, Herr Krökert / Tel. 2758

Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland,

Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, vertreten durch seine Direktorin,

an

Frau Heike Thoese, derzeit unbekanntem Aufenthaltes

Es wird bekanntgegeben, dass in der Sozialhilfeangelegenheit 73.30-200087967 Thoese, Heike, ein Kündigungsschreiben

zu einer Leistungsvereinbarung (20.1.2020) mit Datum vom 2.10.2025 öffentlich zugestellt wird.

Das Schreiben kann im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus), Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 4063,

an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.

Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das o.g. Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in

Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können! Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!

Vermerk:

Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungs-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.

Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung” ausgehängt und nach Ablauf der Aushangfrist wieder abgehängt.

Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk ist mit Dienstbezeichnung und

vollem Namenszug zu unterschreiben.

Köln, 14.10.2025

Krökert

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Sachbearbeitung

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Christian Krökert

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0221 809-2758
faxTelefax:
0221 809-2038

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