LVR-Fachbereich Maßregelvollzug
Der LVR-Fachbereich Maßregelvollzug koordiniert, steuert und unterstützt die forensischen Fachabteilungen bei die Durchführung von Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Leitung

Klaus Lüder
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6679
- faxTelefax:
- 0221 809-6610
- E-Mail:
- Massregelvollzugsamt@lvr.de
Der Landschaftsverband Rheinland als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde ist gemäß § 29 Absatz 2 des Maßregelvollzugsgesetz NRW zuständig für die Durchführung von Maßregeln der Besserung und Sicherung in psychiatrischen Krankenhäusern. Als Einrichtungen des Maßregelvollzuges (§ 2 Maßregelvollzugsgesetz NRW) unterhält der LVR in seinen LVR-Kliniken Bedburg-Hau, Düren, Essen, Köln, Langenfeld und Viersen forensische Fachabteilungen.
Aufgaben:
Zentrale Aufgaben der Arbeit im Maßregelvollzug sind einerseits der Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten aber auch die Behandlung der kranken Straftäter, damit diese wieder ein Leben in der Gesellschaft führen können, ohne erneut straffällig zu werden. Zur Zeit sind in den LVR-Kliniken über 1.100 psychisch kranke Rechtsbrecher und suchtkranke Straftäter untergebracht.