LVR-Fachbereich Maßregelvollzug
Der LVR-Fachbereich Maßregelvollzug koordiniert, steuert und unterstützt die forensischen Fachabteilungen bei der Durchführung von Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Leitung
Klaus Lüder
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6679
- faxTelefax:
- 0221 809-6610
- E-Mail:
- Massregelvollzugsamt@lvr.de
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) ist als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde gemäß § 53 Absatz 2 des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz (StrUG) NRW zuständig für die Durchführung der als Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordneten Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) bzw. in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB). Dies gilt auch für die einstweiligen Unterbringungen in Strafverfahren nach § 126a StPO. Als Einrichtungen des Maßregelvollzuges unterhält der LVR in seinen LVR-Kliniken Bedburg-Hau, Düren, Essen, Köln, Langenfeld und Viersen forensische Fachabteilungen, in seinen LVR-Kliniken Düsseldorf und Bonn forensische Stationen.
Zentrale Aufgabe der Arbeit in der forensischen Psychiatrie ist einerseits der Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten sowie die Behandlung der Straftäter*Innen, damit diese wieder ein Leben in der Gesellschaft führen können ohne erneut erhebliche rechtswidrige Taten zu begehen. Zur Zeit sind in den LVR-Kliniken über 1.400 Patient*Innen und suchtkranke Straftäter*Innen untergebracht.