Dezernat 2 - Finanzmanagement, Kommunalwirtschaft und Europaangelegenheiten
Leitung des LVR-Dezernats 2
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) verwendet seine Finanzmittel in erster Linie für Bürgerinnen und Bürger, die vom Schicksal benachteiligt sind. Insbesondere handelt es sich dabei um Pflegekostenzahlungen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen in ambulanter oder stationärer Betreuung, für Menschen, die unter 65 Jahren der Pflege bedürfen sowie für behinderte Kinder und Jugendliche in Schulen, Heimen und Wohngruppen. Ein weiterer großer Aufgabenbereich des LVR ist die regionale Kulturpflege und -förderung.
Für das Jahr 2023 hat die Landschaftsversammlung Rheinland einen Etat mit Aufwendungen in Höhe von 4,75 Milliarden Euro beschlossen. Rund 90 Prozent des Etats werden für o.g. soziale Leistungen verwendet - insbesondere für die sogenannte Eingliederungshilfe.