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Dezernat 2 - Finanzmanagement, Kommunalwirtschaft und Europaangelegenheiten

Leitung des LVR-Dezernats 2

Portrait von Tilman Hillringhaus

Tilman Hillringhaus

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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) verwendet seine Finanzmittel in erster Linie für Bürgerinnen und Bürger, die vom Schicksal benachteiligt sind. Insbesondere handelt es sich dabei um Pflegekostenzahlungen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen in ambulanter oder stationärer Betreuung, für Menschen, die unter 65 Jahren der Pflege bedürfen sowie für behinderte Kinder und Jugendliche in Schulen, Heimen und Wohngruppen. Ein weiterer großer Aufgabenbereich des LVR ist die regionale Kulturpflege und -förderung.

Haushalt 2024

Die Verabschiedung des Haushaltes 2024 erfolgte durch die Landschaftsversammlung am 13. Dezember 2023. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat den Haushalt 2024 zur Kenntnis genommen und den Umlagesatz der Landschaftsumlage i.H.v. 15,45 Prozent genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 erfolgte am 4. März 2024 im Internet unter Bekanntmachungen.lvr.de.

Einen Überblick über die Haushaltseckpunkte zur Haushaltseinbringung finden Sie in der Haushaltsrede der damaligen LVR-Kämmerin Frau Renate Hötte vom 30. August 2023. Darüber hinaus stehen Ihnen der verabschiedete Haushaltsplan 2024, der Vorbericht zum Haushalt 2024 sowie die Wirtschaftspläne 2024 der Sondervermögen zum Haushaltsplan 2024 zum Download zur Verfügung.

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Aufwendungen des Haushaltes 2024

Für das Jahr 2024 hat die Landschaftsversammlung Rheinland einen Etat mit Aufwendungen in Höhe von 4,97 Milliarden Euro beschlossen. Rund 80 Prozent des Etats werden für o.g. soziale Leistungen verwendet - insbesondere für die sogenannte Eingliederungshilfe.