Dezernat 2 - Finanzmanagement, Kommunalwirtschaft und Europaangelegenheiten
Leitung des LVR-Dezernats 2
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) verwendet seine Finanzmittel in erster Linie für Bürgerinnen und Bürger, die vom Schicksal benachteiligt sind. Insbesondere handelt es sich dabei um Pflegekostenzahlungen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen in ambulanter oder stationärer Betreuung, für Menschen, die unter 65 Jahren der Pflege bedürfen sowie für behinderte Kinder und Jugendliche in Schulen, Heimen und Wohngruppen. Ein weiterer großer Aufgabenbereich des LVR ist die regionale Kulturpflege und -förderung.
Doppelhaushalt 2025/2026
Am 11. Dezember 2024 hat der LVR-Kämmerer Tilman Hillringhaus den Haushaltsentwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 des Landschaftsverbandes Rheinland mit einem Volumen von 5,27 Milliarden Euro in 2025 und 5,35 Milliarden Euro in 2026 sowie einem Umlagesatz von 16,20 % in 2025 und 16,40 % in 2026 zur Beratung in die Landschaftsversammlung Rheinland eingebracht.
Die Verabschiedung des LVR-Haushaltes 2025/2026 erfolgte durch die Landschaftsversammlung Rheinland am 25. Februar 2025.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat den Haushalt 2025/2026 zur Kenntnis genommen und die Umlagesätze der Landschaftsumlage i.H.v. 16,20 Prozent für das Haushaltsjahr 2025 sowie 16,40 Prozent für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026 erfolgte am 24. April 2025 im Internet unter Bekanntmachungen.lvr.de.
Einen Überblick über die Haushaltseckpunkte zur Haushaltseinbringung finden Sie in der Haushaltsrede des LVR-Kämmerers Tilmann Hillringhaus vom 11. Dezember 2024. Darüber hinaus stehen Ihnen der verabschiedete Haushaltsplan 2025/2026, der Vorbericht zum Doppelhaushalt 2025/2026 sowie die Wirtschaftspläne 2025 der Sondervermögen zum Haushaltsplan 2025/2026 zum Download zur Verfügung.