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Pressemeldung

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Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"

Ausgabe Dezember 2024

1. Aus der Gesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen

Änderung der nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII

Nach der 1. Lesung ist das Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend - federführend -, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales, an die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht die landesrechtliche Umsetzung und Konkretisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in den nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzen vor.

Am 2. Dezember 2024 fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf statt.

Gesetzentwurf zur landesrechtliche Umsetzung und Konkretisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in den nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzen

Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (PersVO) in Kindertageseinrichtungen

Am 6. Dezember 2024 ist die neue PersVO zum Personal in Kindertageseinrichtungen in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um eine Verordnung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mit Zustimmung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, die im Vorfeld gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen erarbeitet und abgestimmt wurde. Im Wesentlichen wird in der neuen PersVO die Sicherstellung von Deutschkenntnissen sowie die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen grundsätzlich geregelt. Zudem wird der Personaleinsatz dahingehend konkretisiert, dass den Trägern für einen schnelleren Einsatz der Kräfte im Rahmen ihrer Verantwortung die Entscheidung des Personaleinsatzes in erweiterten Fallkonstellationen ermöglicht. So kann eine Einstellung einer Reihe von in der PersVO genannten Berufsgruppen auf Fachkraftstunden erfolgen, für die bislang ein Antragsverfahren erforderlich war.

Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (PersVO) in Kindertageseinrichtungen

Neue Düsseldorfer Tabelle 2025

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Diese gibt Richtwerte an, die dabei helfen können, den Kindesunterhalt festzulegen. Die Änderungen gegenüber 2024 betreffen im Wesentlichen die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder. Das gesetzliche Kindergeld erhält in den meisten Fällen der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Somit muss nur ein um die Hälfte des Kindergeldes reduzierter Unterhalt gezahlt werden, wenn das Kind minderjährig ist. Ab der Volljährigkeit wird das gesamte Kindergeld von der fälligen Unterhaltszahlung abgezogen. Auch ein eigenes Einkommen des Kindes kann zur Hälfte vom Bedarf abgezogen werden.

Düsseldorfer Tabelle 2025

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2. Publikationen

Unterbringung von deutschen Kindern und Jugendlichen im Ausland - § 38 SGB VIII

Das LVR-Landesjugendamt hat aufgrund vieler Anfragen zu Auslandsmaßnahmen in einem Rundschreiben vom 25. November 2024 die wichtigsten Informationen zu diesem Bereich zusammengefasst. Hingewiesen wird etwa auf die Meldepflichten der Jugendämter gegenüber dem Landesjugendamt nach § 38 Abs. 5 SGB VIII und die dafür notwendigen Angaben. Weiterhin wird erläutert, dass bei der Unterbringung eines Kindes im EU-Ausland (mit Ausnahme Dänemarks) vor der Unterbringung ein Konsultationsverfahren nach Art. 82 Brüssel II b-Verordnung durchzuführen ist. Private Fernreisen von Pflegeeltern mit ihrem Pflegekind zu touristischen Zwecken sind dagegen nunmehr nicht mehr konsultationspflichtig. Die Internetseiten des LVR-Landesjugendamtes zu Auslandsmaßnahmen sind neugestaltet und aktualisiert worden.

Website des LVR zu Auslandsmaßnahmen

Durchblick – Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. und das Institut für Sozial und Organisationspädagogik hat eine Broschüre herausgegeben, die im Rahmen des Projekts „Fachstelle Leaving Care – Beratung und Infrastrukturentwicklung für Kommunen“ überarbeitet wurde. Sie richtet sich an Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben und zeigt unterschiedliche Aspekte für die weitere Entwicklung auf. Die Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes werden als rechtlicher Ausgangspunkt dargestellt, dann folgen Themen wie „Erwachsen werden in der Wohngruppe/Pflegefamilie“, „Endlich 18!“, Wohnen, Geld, Versicherungen, Schule, Ausbildung und weitere Hilfen. Die Informationen werden ergänzt durch wichtige Internetadressen und Checklisten.

Broschüre der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. und des Institutsfür Sozial und Organisationspädagogik im Rahmen des Projekts „Fachstelle Leaving Care – Beratung und Infrastrukturentwicklung für Kommunen“

Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG)

Am 27. November 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des IKJHG beschlossen und dabei gegenüber dem Referentenentwurf einige Änderungen vorgenommen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat die wesentlichen Änderungen dargestellt und fachlich kommentiert. Thematisiert werden die Unterschiede beider Gesetzesentwürfe zu Zielbestimmung, die Ergänzung des § 2 Abs. 2 SGB VIII, der Jugendhilfeträger als Reha-Träger, die Beratung nach § 10a SGB VIII, der Verfahrenslotse, die Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfeleitungen, die Hilfe- und Leistungsplanung, das Leistungserbringungsrecht, das Fachkräftegebot, die Kostenbeteiligung, die Gerichtsbarkeit, die Übergangsregelung sowie die Aufhebung des zum 1.1.2024 in Kraft getretenen § 10 Abs. 5 SGB VIII im Verhältnis zum SGB XIV.

Darstellung und Kommentierung des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) zum Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG)

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3. Veranstaltungen

Sozialverwaltungsverfahrensrecht in der Kinder- und Jugendhilfe

Am 21. Januar 2025 bietet das LVR-Landesjugendamt eine Online-Fortbildung zum Sozialverwaltungsverfahrensrecht in der Kinder- und Jugendhilfe an.

In der Fortbildung werden im Austausch mit den Teilnehmenden die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Aspekte des Sozialverwaltungsverfahrensrecht dargestellt und besprochen. Es geht dabei um die Antragstellung, Beteiligung, Erlass von Verwaltungsakten wie Hilfegewährung, Inobhutnahme, Erlaubniserteilung, Kostenbeteiligung sowie die Rechtschutzmöglichkeiten und Spielräume der Jugendämter.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende von Jugendämtern und freien Trägern sowie weitere Interessierte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Einzugsbereich des LVR-Landesjugendamtes.

Referentin ist Diane Eschelbach, die als Juristin und freie Referentin für Kinder- und Jugendhilfe sowie als Gutachterin für das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht tätig ist.

Veranstaltungs- und Anmeldeseite im Onlinekatalog

Web-Sprechstunde zu Einsatzmöglichkeiten in Kitas im Sinne der Personalverordnung

Auch im Jahr 2025 bieten die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe verschiedene digitale Veranstaltungen zu Einsatzmöglichkeiten im Sinne der Personalverordnung NRW an. Mit dem Inkrafttreten der neuen Personalverordnung am 6. Dezember 2024 sind die Möglichkeiten hinsichtlich des Personaleinsatzes in Kindertageseinrichtungen vielfältiger geworden. In der Web-Sprechstunde werden grundlegende Informationen zu den verschiedenen Berufs- und Personengruppen gegeben, die im Rahmen der personellen Mindestbesetzung eingesetzt werden können. Zielgruppe sind Mitarbeitende aus Jugendämtern, Träger von Kindertageseinrichtungen, Kita-Fachberatungen und Mitarbeitende der Jobcenter der Agentur für Arbeit.

Veranstaltungs- und Anmeldeseite im Online-Katalog

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4. Aktuelles

Online-Angebot STARK unterstützt Eltern in Krisen oder in Trennung

Das Deutsche Jugendinstitut stellt im Auftrag des Bundesfamilienministeriums die Online-Plattform „STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfe, Rat und Konfliktlösung“ zur Verfügung und richtet sich an Paare und Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Fachkräfte. Entwickelt haben die Plattform Expertinnen und Experten aus den Bereichen Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Ökonomie. Mütter und Väter minderjähriger Kinder in Deutschland haben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe einen Rechtsanspruch auf Beratung zu Partnerschaft, Trennung oder Scheidung nach § 17 SGB VIII, zu Fragen der Personensorge und Umgangsrecht nach § 18 SGB VIII sowie auf Hilfe zu Erziehung nach § 27 SGB VIII. Studien zeigen, dass die meisten Paare auf der Suche nach Beratung zunächst online recherchieren. Mit der STARK-Plattform wird auch auf diesen hohen Bedarf an Online-Angeboten reagiert.

Online-Angebot STARK

Interdisziplinärer Kinderschutzfachtag

Die Frankfurt University of applied sciences hat in Kooperation mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen einen Video-Kurs zum Kinderschutz entwickelt. Im Zentrum steht die achtjährige Mia, die ihrer Lehrerin in der Schule von Gewalt durch ihren Vater erzählt. Begleitet werden Mia und ihre Sozialarbeiterin vom Jugendamt durch die wichtigsten Institutionen des Kinderschutzes und erfahrene Fachkräfte erzählen aus ihrer Praxis. Behandelt werden die Themen Gefährdungseinschätzung, Medizinischer Kinderschutz, Inobhutnahme und Diagnostik, Kinderschutz in der Schule, kindzentrierte Elternarbeit, das familiengerichtliche Verfahren, langfristige Hilfen sowie der Arbeitsplatz Jugendamt.

Interdisziplinärer Kinderschutzfachtag

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Der Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" ist ein kostenloser Service des Landschaftsverbandes Rheinland, LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie, 50663 Köln.

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