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Personaleinsatz

Aufgabe des LVR-Landesjugendamtes Rheinland ist es, die personellen Voraussetzungen für Tageseinrichtungen für Kinder nach den §§ 45 ff SGB VIII zu prüfen. Nach § 45 Abs. 3 Nr. 2 sind im Hinblick auf die Eignung des Personals aufgabenspezifische Ausbildungsnachweise in den Blick zu nehmen.

Web-Sprechstunde und Präsentation

Die Web-Sprechstunde zur Personalverordnung findet statt am:

  • 16.01.2025
  • 20.02.2025
  • 27.03.2025
  • 24.04.2025
  • 22.05.2025
  • 26.06.2025

Die Onlineveranstaltung beginnt jeweils um 09.30 Uhr.

Web-Sprechstunde Personaleinsatz

Grafik: Information

Erläuterungen zur Personalverordnung

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Telefonische Servicezeiten

Gerne können Sie sich bei Fragen zu folgenden Servicezeiten auch telefonisch an uns wenden:

Dienstags in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr

Mittwochs in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr

Telefon Personaleinsatz: 0221 809-4747

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Anträge gem. Personalverordnung

Bitte senden Sie die erforderlichen Antragsunterlagen und Dokumente als PDF an:

personal.kita@lvr.de

Beratung

Die Fachberatung im LVR-Landesjugendamt Rheinland berät die öffentlichen und freien Träger im Rheinland bei Fragestellungen zum Thema Qualifikation von Fachkräften in Kindertagesstätten.

In Nordrhein-Westfalen gibt es hinsichtlich der in Kindertageseinrichtungen erforderlichen Ausbildungen die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung - PersVO) aufgrund des § 54 Abs. 2 Nr. 8 Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) verordnet durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) mit Zustimmung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Die Verordnung präzisiert die Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes zum Personaleinsatz und legt insbesondere fest, welche Personen als sozialpädagogische Fachkräfte gelten und wer auf Fachkraft-/ Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden kann. Auch finden sich Regelungen zur Übernahme von Leitungsfunktionen, Qualifizierung und Weiterbildung, Auszubildenden und Berufspraktikanten.

Ihre Vorgaben sind Prüfungsmaßstab für das LVR-Landesjugendamt Rheinland, welches sich diesbezüglich mit dem Ministerium als oberste Landesjugendbehörde austauscht. Das LVR-Landesjugendamt Rheinland erteilt keine Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Ergänzungskräften.

Eine Anerkennung als Fachkraft aufgrund eines Studienganges oder einer Ausbildung erfolgt nicht durch das LVR-Landesjugendamt Rheinland, sondern durch die zuständige Bezirksregierung (Weitere Informationen und Links: siehe unten).

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HINWEIS FÜR PRIVATPERSONEN

Bitte beachten Sie, dass das LVR-Landesjugendamt keine Beratungen für Privatpersonen anbietet.

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an die „Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen mit bundesweiter Hotline"

Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher

Link zur Personalverordnung

Aktueller Gesetzestext in der Fassung vom 01. August 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen.

Formulare

Zuständigkeiten bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen

Bei der Zuständigkeit ist zwischen dem Länderprinzip (bei Berufsfachschulabschlüssen und Fachschulabschlüssen) und dem Wohnortprinzip (bei Studienabschlüssen mit staatlicher Anerkennung) zu unterscheiden.

Zuständige Bezirksregierungen in NRW

Aktuelle Anbieter der Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Personalverordnung

  • Zur Anbieterliste

    Es besteht im Rahmen der Personalverordnung bei den §§ 2 Abs. 2 Nr. 4, 10 Abs. 3 und 4 eine verbindliche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs bei einem der unten genannten Bildungsträger:

    • Akanova gGmbH
    • Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e.V. – Dortmund
    • AWO Elternschule der Generationen gGmbH
    • AWO Familienbildungsstätte des Regionalverbandes Rhein-Erft & Euskirchen e.V.
    • AWO Kreisverband Köln e.V.
    • AWO Margarete-Klug-Bildungswerk – Übach-Palenberg
    • AWO Rhein-Oberberg e.V. – Bildungswerk der Arbeiter Wohlfahrt
    • AWO Willy – Können Bildungswerk – Bildungswerk der Arbeiter Wohlfahrt
    • CJD Institut für Weiterbildung NRW – Moers
    • CulturA GmbH, Akademie für Bildung – Bonn
    • Deutsches Rotes Kreuz, Familienbildungswerk, Kreisverband Städteregion Aachen
    • Deutsches Rotes Kreuz Rotkreuz - Zentrum Euskirchen / Eifel
    • Diözesan-Caritasverband Köln (Caritascampus)
    • Diözesan-Caritasverband Münster
    • Eltern werden – Eltern sein e.V. Familienbildungswerk, Mülheim an der Ruhr
    • Fokus Kita - Das Wissenszentrum do.it projekt.management
    • GS-Coaching-Supervision-Organisationsberatung – Lippstadt
    • Haus der Familie – Krefeld
    • Heilwohlschule Könzgen, Könzgenhaus – Haltern am See
    • jfd Jugend- und Familieninstitut e.V. – Rheine
    • Kaiserswerther Familienakademie
    • Kath. Bildungsforum Warendorf Haus der Familie und KBW
    • Katholische Erwachsenen- und Familienbildung im Bistum Essen (KEFB)
    • Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Eifel
    • Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Krefeld-Viersen
    • Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Mönchengladbach - Heinsberg
    • Kinderpädagogisches Institut KIWI Institut – Oberhausen
    • Kolping Bildungsstätte – Coesfeld
    • Qualitypack – Wuppertal
    • Seminar für Waldorfpädagogik Köln, Freies Bildungswerk Rheinland

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Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nimmt Zeugnisbewertungen im Ausland absolvierter Studiengänge vor.