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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe Mai 2026

1. Landschaftsversammlung wählt Reiner Limbach zum neuen LVR-Direktor

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat Reiner Limbach am 8. Mai 2026 mehrheitlich zum neuen Direktor des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) gewählt. Der bisherige Erste Landesrat und LVR-Dezernent für Personal und Organisation übernimmt das Amt zum 1. November 2026. Er folgt auf Ulrike Lubek, deren Amtszeit am 31. Oktober 2026 endet.

Reiner Limbach führt seit 1. Februar 2015 das LVR-Dezernat Personal und Organisation und ist als Erster Landesrat allgemeiner Vertreter der LVR-Direktorin. Der gebürtige Kölner ist Volljurist und war bereits von 1996 bis 2010 beim LVR tätig, unter anderem als persönlicher Referent des damaligen LVR-Direktors Udo Molsberger, als Leiter einer regionalen Leistungsabteilung sowie als Leiter des Fachbereichs Sozialhilfe II. Im Jahr 2010 wurde er Beigeordneter des Landkreistages NRW für Soziales, Jugend, Gesundheit und Schulen. Limbach ist verheiratet, hat zwei Töchter und lebt in Wesseling. Der LVR-Direktor wird für acht Jahre von der Landschaftsversammlung Rheinland gewählt und leitet die Verwaltung des Kommunalverbands.

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2. „Tag der Begegnung“ findet 2027 wieder statt

Der „Tag der Begegnung“ findet 2027 wieder in Köln-Deutz statt. Der Landschaftsausschuss der 16. Landschaftsversammlung Rheinland hat dies am 6. Mai 2026 einstimmig beschlossen. Mit der Entscheidung setzt die politische Vertretung im LVR ein Zeichen für Inklusion und gesellschaftlichen Zusammenhalt im Rheinland. Der LVR prüft nun, wie das inklusive Familienfest möglichst kostenschonend auf den eigenen Flächen umgesetzt werden kann. Ziel ist ein barrierefreies und attraktives Angebot für Menschen aus dem gesamten Rheinland.

Der „Tag der Begegnung“ fand bislang in der Regel alle zwei Jahre statt, zuletzt 2023. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des LVR und seiner Mitgliedskörperschaften wurde das Fest 2025 und 2026 ausgesetzt. Stattdessen setzte der LVR regionale Angebote im Rahmen seiner Initiative „Inklusion erleben“ um. Der „Tag der Begegnung“ wird seit 1998 vom LVR veranstaltet und zählt zu den größten Festen für Menschen mit und ohne Behinderung in Europa.

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3. Kennzahlenvergleich der BAGüS: Rund 83.700 Menschen im Rheinland erhalten Unterstützung im Alltag und zur Beschäftigung

Der LVR hat im Sozialausschuss der Landschaftsversammlung den aktuellen Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) sowie den Regionalisierten Datenbericht vorgestellt. Im Rheinland erhielten Ende 2024 rund 66.700 erwachsene Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe und Unterstützung im Alltag. Bundesweit waren es rund 495.700 Leistungsberechtigte – ein Anstieg um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch im Rheinland setzt sich der kontinuierliche Zuwachs mit 1,9 Prozent fort.

Die Entwicklung ist weiterhin stark durch die Ambulantisierung geprägt: 71 Prozent der Leistungsberechtigten im Rheinland leben inzwischen mit ambulanter Assistenz in der eigenen Wohnung. Dabei zeigen sich deutliche regionale Unterschiede – von rund 83 Prozent in Köln bis etwa 60 Prozent im Kreis Euskirchen und in Solingen.

Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stiegen dabei bundesweit weiter deutlich an und lagen 2024 bei mehr als 25 Milliarden Euro. Ursachen sind insbesondere Tarif- und Sachkostensteigerungen sowie wachsende Unterstützungsbedarfe. „Die Eingliederungshilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kostenentwicklung kann von Kommunen und Landschaftsverbänden allein nicht dauerhaft getragen werden“, betont Dirk Rist, LVR-Sozialdezernent und Vorsitzender der BAGüS. Der LVR fordert daher gemeinsam mit der BAGüS eine stärkere und verlässliche Beteiligung des Bundes an der Finanzierung, um die kommunale Ebene nachhaltig zu entlasten und Leistungen langfristig zu sichern.

Zu den Zentralen Ergebnissen des BAGüS-Benchmarking-Berichts 2026

Zum Regionalisierten Datenbericht

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4. LVR veröffentlicht Jahresbericht 2025 zu Qualitätsprüfungen in der Eingliederungshilfe

Das LVR-Dezernat Soziales hat im Sozialausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland den aktuellen Jahresbericht zur Umsetzung der gesetzlichen Qualitätsprüfungen nach Paragraph 128 und der Kürzungen der Vergütung nach Paragraph 129 SGB IX vorgestellt. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen bei Leistungserbringern der Eingliederungshilfe im Jahr 2025 und zeigt zentrale Entwicklungen sowie wiederkehrende Herausforderungen in der Praxis auf.

Im Jahr 2025 führte die Prüfabteilung des Sozialdezernats insgesamt 60 unangekündigte Qualitätsprüfungen durch. In zehn Fällen wurden aufgrund festgestellter Pflichtverletzungen Vergütungskürzungen ausgesprochen. Insgesamt dokumentierte die Prüfabteilung 1.129 Feststellungen.

Die Prüfungen zeigen insbesondere Verbesserungsbedarfe bei Personenzentrierung, Beteiligung der Leistungsberechtigten, Dokumentation und fachlicher Reflexion. Der Bericht macht deutlich, dass die im SGB IX verankerten Leitprinzipien wie Selbstbestimmung und Teilhabe in der Praxis zwar konzeptionell berücksichtigt werden, jedoch nicht überall konsequent handlungsleitend umgesetzt sind.

Der Jahresbericht dient der fachlichen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und soll dazu beitragen, Qualität, Teilhabe und die Rechte leistungsberechtigter Menschen nachhaltig zu stärken.

Zur Vorlage KV-16/244 für den Sozialausschuss

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5. LVR-Fachtagung: BEI_NRW 2.0 startet in die Erprobungsphase

Mit dem Projekt BEI_NRW 2.0 entwickelt der LVR die Bedarfsermittlung und Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe weiter. Ziel ist es, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) künftig noch personenzentrierter, verständlicher und ressourcenschonender zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen dabei mehr Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten, eine reduzierte Komplexität im Verfahren sowie ein zielgerichteter Einsatz von Ressourcen.

Im Rahmen einer Fachtagung am 25. Juni 2026 von 9 bis 13 Uhr im Horion-Haus in Köln-Deutz informiert das LVR-Dezernat Soziales über den aktuellen Stand des Projekts. Vorgestellt werden unter anderem die Weiterentwicklung des Bedarfserhebungsinstruments, der aktuelle Software-Prototyp sowie Erfahrungen der Prüfgruppe für leichte Sprache. Darüber hinaus besteht Gelegenheit für Fragen und fachlichen Austausch.

Aktuell befindet sich das Projekt in der fünften Entwicklungsphase. Ende 2026 startet die Erprobung des neuen Verfahrens in drei ausgewählten Modellregionen: Bonn, Wuppertal, Rheinisch-Bergischer Kreis. Die dort gewonnenen Praxiserfahrungen sollen kontinuierlich in die weitere Entwicklung einfließen.

Die Veranstaltung richtet sich an Leistungserbringer außerhalb der Erprobungsregionen im Rheinland. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann maximal eine Person pro Institution teilnehmen. Anmeldeschluss ist der 7. Juni 2026.

Zur Anmeldung

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6. Neue Standards stärken Pflegefamilien in Nordrhein-Westfalen

Wie können Pflegefamilien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung künftig noch besser unterstützt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich Ende April eine Informationsveranstaltung des LVR-Dezernats Soziales zu den neuen landeseinheitlichen Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsstandards in der Eingliederungshilfe. Die neuen Standards wurden gemeinsam vom LVR, dem LWL und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW entwickelt. Ziel ist es, Pflegefamilien künftig noch bedarfsgerechter zu beraten und zu begleiten sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Familien und Fachkräfte zu schaffen.

Was die Neuerungen konkret für Pflegefamilien bedeuten und warum die neuen Standards als wichtiger Meilenstein gelten, erläutert Bianca Esch, Abteilungsleiterin im LVR-Dezernat Soziales im Bereich Kinder und Jugendliche, Leistungen zur Betreuung in Pflegefamilien und über Tag und Nacht, im Interview.

Die Tagungsdokumentation ist ab sofort auf lvr.de verfügbar.

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7. Aktualisierte Orientierungshilfe für Baumaßnahmen in besonderen Wohnformen auf lvr.de

Die neue Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2026“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ist am 3. April 2026 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund haben der LVR und der LWL die gemeinsame Orientierungshilfe für Baumaßnahmen in besonderen Wohnformen nach dem SGB IX überarbeitet und aktualisiert. Die überarbeitete Fassung steht ab sofort in aktueller Version auf lvr.de zur Verfügung. Sie dient als praxisnahe Grundlage für die Beratung und Umsetzung von Baumaßnahmen in besonderen Wohnformen und berücksichtigt die neuen Vorgaben der Förderrichtlinie.

Neu aufgenommen wurde die Anlage „Abgrenzung bauliche Standards und sog. behinderungsbedingter Mehraufwand in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen“. Diese ergänzt die Orientierungshilfe um eine wichtige Klarstellung für die Beratungspraxis.

Zur aktualisierten Orientierungshilfe für Baumaßnahmen in besonderen Wohnformen

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8. CSD-Inklusions-Area des LVR

Der LVR lädt auch dieses Jahr gemeinsam mit ColognePride und dem 1. FC Köln zur CSD-Inklusions-Area am Sonntag, 5. Juli 2026, ab 12 Uhr (Einlass ab 11 Uhr) in Köln ein. Die kostenfreie Inklusions-Area auf der Freifläche vor der Kirche St. Aposteln (gegenüber der Mittelstraße 12-14, 50672 Köln) bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, die CSD-Demonstration in einem geschützten und barrierearmen Bereich mitzuerleben.

Für Menschen im Rollstuhl steht ein geschützter Bereich mit guter Sicht sowie ein rollstuhlgerechter WC-Container zur Verfügung. Für stark sehbehinderte Menschen wird erneut eine Blindenreportage (Audiodeskription) angeboten, bei der die Demonstration live beschrieben und über drahtlose Empfangsgeräte übertragen wird.

Am Mikrofon steht Wolfgang Gommersbach, Blindenreporter vom 1. FC Köln, mit zwei Co-Moderatoren. Für Menschen mit anderen Behinderungen, die das Geschehen nicht im Gedränge verfolgen können, gibt es ebenfalls einen geschützten Bereich. Allen Gästen werden bei Bedarf Sitzgelegenheiten und Sonnenschutz angeboten.

Die Plätze werden jeweils für Menschen mit Behinderung und eine Begleitperson vergeben. Anmeldungen sind per E-Mail an csd@lvr.de möglich (Betreff: „Rollstuhlplatz“, „Blindenreportage“ oder „andere Behinderung“) unter Angabe von Namen und Kontaktdaten.

9. LVR veröffentlicht ersten Nachhaltigkeitsbericht

In der aktuellen Sitzung des Landschaftsausschusses hat der LVR erstmals seine Nachhaltigkeitsberichte vorgestellt. Präsentiert wurden ein deutschsprachiger Bericht nach dem „Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune“ (BNK) sowie ein englischsprachiger „Voluntary Regional Review“ (VRR) zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030. Die beiden Berichte machen sichtbar, welchen Beitrag der LVR bereits heute zu einer nachhaltigen, sozialen und inklusiven Entwicklung im Rheinland leistet.

Im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsstrategie steht die Leitidee der „inklusiven Nachhaltigkeit“. Nachhaltige Entwicklung soll „für alle, mit allen und überall“ gestaltet werden und orientiert sich am Grundsatz der Agenda 2030, niemanden zurückzulassen. Die bereits 2025 beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie des LVR verbindet ökologische Verantwortung mit sozialer Teilhabe und umfasst fünf zentrale Handlungsfelder: soziale Gerechtigkeit, lebenslanges Lernen, Kultur, Ressourcenschutz und Klimafolgenanpassung sowie nachhaltige Mobilität.

Die Nachhaltigkeitsberichte wurden unter Beteiligung aller Dezernate entwickelt. Als externer Partner brachte die Landesarbeitsgemeinschaft 21 (LAG 21) ihre Expertise in der kommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Die Berichte sollen auch anderen öffentlichen Institutionen als Orientierung dienen, die Nachhaltigkeit und Inklusion gemeinsam strategisch verankern möchten.

Die Berichte stehen ab sofort auf lvr.de zur Verfügung.

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