Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Initialförderung in der Kinder- und Jugendhilfe

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert auch im Jahr 2024, mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland, Initialprojekte in der Kinder- und Jugendhilfe.

Zur Unterstützung neuer Entwicklungen gewährt es Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Projekten.

Es handelt sich um eine Ergänzungsförderung mit einem Einzelvolumen von 1.500,- € bis 7.000,- €). Gefördert werden Initialprojekte zu den verschiedensten Themen der Jugendhilfe.

Alle wichtigen Informationen finden Sie weiter unten unter „Servicebereich zum Thema“ auf dieser Seite.

Wichtige Hinweise zur Projektförderung 2024

Grafik: Information

Antragsfrist für das Jahr 2024 ist der 31. Januar 2024

Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Förderung von Initialprojekten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben zur Ausschreibung 2024. Die Förderung größerer Projekte und wissenschaftlicher Begleitungen/Evaluationen für das Jahr 2024 wird gesondert ausgeschrieben.

zu Ausschreibungsunterlagen und Antragsvordruck

Ansprechpartner

Kein Portraitbild vorhanden

Siegmar Lehmann

Telefon

workTelefon:
0221 809-4023
faxTelefax:
0221 8284-1351

E-Mail

Portrait von Andreas Hopmann

Andreas Hopmann

Telefon

workTelefon:
0221 809-4020
faxTelefax:
0221 8284-1390

E-Mail

Servicebereich zum Thema