Initialförderung in der Kinder- und Jugendhilfe
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert auch im Jahr 2025, mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland, Initialprojekte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Zur Unterstützung neuer Entwicklungen gewährt es Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Projekten.
Es handelt sich um eine Ergänzungsförderung mit einem Einzelvolumen von 1.500,- € bis 7.000,- €). Gefördert werden Initialprojekte zu den verschiedensten Themen der Jugendhilfe.
Alle wichtigen Informationen finden Sie weiter unten im Servicebereich auf dieser Seite.
Wichtige Hinweise zur Projektförderung 2025
Antragsfrist für das Jahr 2025 ist der 15. März 2025
Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Förderung von Initialprojekten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben zur Ausschreibung 2025. Die Förderung größerer Projekte und wissenschaftlicher Begleitungen/Evaluationen für das Jahr 2025 wird gesondert ausgeschrieben.
Ansprechpartner

Siegmar Lehmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4023
- faxTelefax:
- 0221 8284-1351
- E-Mail:
- siegmar.lehmann@lvr.de

Andreas Hopmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4020
- faxTelefax:
- 0221 8284-1390
- E-Mail:
- andreas.hopmann@lvr.de
Servicebereich zum Thema
-
Ausschreibungsunterlagen und Antragsvordruck
Auf dieser Seite finden Sie die Ausschreibungsunterlagen und den Antragsvordruck für die Antragstellung zur Förderung von Projekten, Initialprojekten und Wissenschaftlichen Begleitungen/Evaluationen.
-
Antrag auf Gewährung einer Förderung von Initialprojekten 2025 (Online-Formular, barrierefrei, 09.12.2024)
Antrag auf Gewährung einer Förderung von Initialprojekten 2025 in der Kinder- und Jugendhilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII
-