Initialförderung in der Kinder- und Jugendhilfe
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert im Jahr 2019 Initialprojekte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Zur Unterstützung neuer Entwicklungen gewährt es Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Projekten. Die Förderung wird aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert.
Wichtige Hinweise zur Projektförderung 2019
Antragsfrist für das Jahr 2019 ist der 31.01.2019
Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Förderung von Initialprojekten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben zur Ausschreibung 2019. Die Förderung größerer Projekte und wissenschaftlicher Begleitungen/Evaluationen wird zukünftig neu gestaltet und ist für 2019 ausgesetzt.
Das LVR-Landesjugendamt fördert im Jahr 2019 mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland.
Initialprojekte
(Ergänzungsförderung mit einem Einzelvolumen von 1.500,- € bis 5.000,- €)
- Vorrangig werden innovative Projekte der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII gefördert, soweit keine Förderungsmöglichkeiten aus Mitteln des Kinder- und Jugendförder-plans des Landes NRW bestehen.
- Gefördert werden Initialprojekte zu den verschiedensten Themen der Jugendhilfe.
Alle wichtigen Informationen finden Sie unter dem Punkt "Servicebereich zum Thema", weiter unten auf dieser Seite.
Ansprechpartner

Siegmar Lehmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4023
- faxTelefax:
- 0221 8284-1351
- E-Mail:
- siegmar.lehmann@lvr.de

Andreas Hopmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4020
- faxTelefax:
- 0221 8284-1390
- E-Mail:
- andreas.hopmann@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Ausschreibungsunterlagen und Antragsvordruck
Auf dieser Seite finden Sie die Ausschreibungsunterlagen und den Antragsvordruck für die Antragstellung zur Förderung von Projekten, Initialprojekten und Wissenschaftlichen Begleitungen/Evaluationen.
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Antrag auf Gewährung einer Förderung von Initialprojekten 2019 (Online-Formular, barrierefrei, 06.12.2018)
Antrag auf Gewährung einer Förderung von Initialprojekten 2019 in der Kinder- und Jugendhilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII
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