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Initialförderung in der Kinder- und Jugendhilfe

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert auch im Jahr 2025, mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland, Initialprojekte in der Kinder- und Jugendhilfe.

Zur Unterstützung neuer Entwicklungen gewährt es Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Projekten.

Es handelt sich um eine Ergänzungsförderung mit einem Einzelvolumen von 1.500,- € bis 7.000,- €). Gefördert werden Initialprojekte zu den verschiedensten Themen der Jugendhilfe.

Alle wichtigen Informationen finden Sie weiter unten im Servicebereich auf dieser Seite.

Wichtige Hinweise zur Projektförderung 2025

Grafik: Information

Antragsfrist für das Jahr 2025 ist der 15. März 2025

Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Förderung von Initialprojekten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben zur Ausschreibung 2025. Die Förderung größerer Projekte und wissenschaftlicher Begleitungen/Evaluationen für das Jahr 2025 wird gesondert ausgeschrieben.

zu Ausschreibungsunterlagen und Antragsvordruck

Ansprechpartner

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Siegmar Lehmann

Telefon

workTelefon:
0221 809-4023
faxTelefax:
0221 8284-1351

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Portrait von Andreas Hopmann

Andreas Hopmann

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0221 809-4020
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0221 8284-1390

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