Projektförderung 2021
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR-Landesjugendamt) fördert auch im Jahr 2021 aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland Projekte,
- in denen fachliche Qualitätskriterien überprüft bzw. fortgeschrieben werden,
- die neue Inhalte und Methoden der Arbeit in der Jugendhilfe aufzeigen und sich zur Umsetzung in die Praxis eignen,
- die der Weiterentwicklung der Jugendhilfe dienen.
und wissenschaftliche Begleitungen/Evaluationen neuer und vorhandener Handlungskonzepte und Umsetzungsstrukturen in der Jugendhilfe.
Interessenbekundungsverfahren für Projekte 2021
Das Interessenbekundungsverfahren bezieht sich auf die Förderung von Projekten im Jahr 2021 in der Jugendhilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII.
Um den Aufwand der Beantragung von Projekten zu reduzieren, wird ein Interessen-bekundungsverfahren vorgeschaltet, das sich schwerpunktmäßig auf das Thema "Jugend" bezieht und in dessen Zentrum eine kurze Projektskizze steht. Hier können Sie innovativ ausgerichtete Projekte vorstellen.
Ihre Projektidee (Thema, Zielgruppe, Problemlage etc.) legen Sie bitte kurz mit 1-2 DIN A4 Seiten dar (Projektskizze) und ergänzen diese um eine kurze Kostenübersicht und Angaben über die Laufzeit (einjährig bzw. mehrjährig).
Für die Erstellung der Projektskizze samt Anlage können Sie ein Formular nutzen, das als Word-Dokument weiter unten auf dieser Seite zu finden ist.
Die Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 15. August 2020 beim Landesjugendamt Rheinland ein. Weitere Unterlagen müssen bis zum o.g. Termin noch nicht eingereicht werden.
In einem weiteren Schritt erfolgt eine fachliche Vorauswahl der innovativsten Projektskizzen. Nach erfolgter Vorauswahl werden zu den zur Förderung vorgeschlagenen Projekte ausführliche Projektbeschreibungen, einschließlich aller notwendigen Unterlagen und Nachweise angefordert.
Die Frist zur Abgabe der vollständigen Anträge wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Antragsfrist für das Jahr 2021 ist der 15. August 2020
Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Förderung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Interessenbekundungsverfahren 2021.
Förderungsvoraussetzungen
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland:
- Innovative Projekte mit dem Schwerpunkt in der Jugendarbeit,
- in denen fachliche Qualitätskriterien überprüft bzw. fortgeschrieben werden,
- die neue Inhalte und Methoden der Arbeit in der Jugendhilfe aufzeigen und sich zur Umsetzung in die Praxis eignen,
- die der Weiterentwicklung der Jugendhilfe dienen.
- Wissenschaftliche Begleitungen/Evaluationen neuer und vorhandener Handlungskonzepte und Umsetzungsstrukturen in der Jugendhilfe.
Alle wichtigen Informationen finden Sie im unter dem Punkt "Servicebereich zum Thema", weiter unten auf dieser Seite.
Ansprechpersonen

Andreas Hopmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4020
- faxTelefax:
- 0221 8284-1390
- E-Mail:
- andreas.hopmann@lvr.de

Siegmar Lehmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4023
- faxTelefax:
- 0221 8284-1351
- E-Mail:
- siegmar.lehmann@lvr.de