Projektförderung 2023
Die Landesjugendämter sind zuständig für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Dazu stellt die Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland jährlich Mittel bereit. Bisher war die Förderung auf die Arbeitsfelder der Jugendförderung eingegrenzt. Die Förderung ist nun für alle Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe geöffnet.
Gefördert werden können Projekte,
- in denen fachliche Qualitätskriterien überprüft bzw. fortgeschrieben werden,
- die neue Inhalte und Methoden der Arbeit in der Jugendhilfe aufzeigen und sich zur Umsetzung in die Praxis eignen,
- die der Weiterentwicklung der Jugendhilfe dienen.
- Wissenschaftliche Begleitungen/Evaluationen neuer und vorhandener Handlungskonzepte und Umsetzungsstrukturen in der Jugendhilfe.
Nicht förderbar sind gemäß SGB VIII pflichtfinanzierte Aufgaben (z.B. Einzelfallhilfen).
Interessenbekundungsverfahren für Projekte 2023
Das Interessenbekundungsverfahren bezieht sich auf die Förderung von Projekten im Jahr 2023 in der Jugendhilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII.
Um den Aufwand der Beantragung von Projekten zu reduzieren, wird ein Interessen-bekundungsverfahren vorgeschaltet, in dessen Zentrum eine kurze Projektskizze steht. Hier können Sie innovativ ausgerichtete Projekte vorstellen.
Ihre Projektidee (Thema, Zielgruppe, Problemlage etc.) legen Sie bitte kurz mit 1-2 DIN A4 Seiten dar (Projektskizze) und ergänzen diese um eine kurze Kostenübersicht und Angaben über die Laufzeit (einjährig bzw. mehrjährig).
Für die Erstellung der Projektskizze samt Anlage können Sie ein Formular nutzen, das als Word-Dokument weiter unten auf dieser Seite zu finden ist.
Die Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 30. Juni 2022 beim Landesjugendamt Rheinland ein. Weitere Unterlagen müssen bis zum o.g. Termin noch nicht eingereicht werden.
In einem weiteren Schritt erfolgt eine fachliche Vorauswahl der innovativsten Projektskizzen. Nach erfolgter Vorauswahl werden zu den zur Förderung vorgeschlagenen Projekte ausführliche Projektbeschreibungen, einschließlich aller notwendigen Unterlagen und Nachweise angefordert.
Die Frist zur Abgabe der vollständigen Anträge wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Antragsfrist für das Jahr 2023 ist der 30. Juni 2022
Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Förderung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Interessenbekundungsverfahren 2023.
Förderungsvoraussetzungen
Wichtige Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Ausschreibungsunterlagen.
Weitere wichtigen Informationen finden Sie im unter dem Punkt "Servicebereich zum Thema", weiter unten auf dieser Seite.
Für alle inhaltlichen und finanziellen Fragen stehen Ihnen die nachstehend genannten Ansprechpersonen zur Verfügung.
Ansprechpersonen

Andreas Hopmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4020
- faxTelefax:
- 0221 8284-1390
- E-Mail:
- andreas.hopmann@lvr.de

Siegmar Lehmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4023
- faxTelefax:
- 0221 8284-1351
- E-Mail:
- siegmar.lehmann@lvr.de