Projektförderung 2025
Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Projekten in der Jugendhilfe im Jahr 2025
Das LVR-Landesjugendamt ist zuständig für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe (§ 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII). Dazu stellt die Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland jährlich Mittel bereit.
Bitte informieren Sie Interessierte in Ihren Strukturen über diese Ausschreibung und die Neuausrichtung.
Gefördert werden innovative Projekte in der Jugendhilfe mit einer Förderdauer von bis zu drei Jahren, die insbesondere die beiden Kriterien "Innovation/Aktualität" und "Transfer-Option" (siehe Anlage Richtlinien: 1.1. Grundsätzliche Förderkriterien) erfüllen und die
- neue Inhalte und Methoden der Arbeit in der Jugendhilfe aufzeigen und sich zur Umsetzung in die Praxis eignen,
- der Weiterentwicklung der Jugendhilfe dienen.
- Auch wissenschaftiche Begleitung/Evaluationen neuer und vorhandener Handlungskonzepte und Umsetzungsstrukturen in der Jugendhilfe können gefördert werden.
Eine wissenschaftliche Begleitung aller Projekte ist sehr wünschenswert.
Nicht förderbar sind gemäß SGB VIII pflichtfinanzierte Aufgaben (z.B. Einzelfallhilfen, Pflichtaufgaben der Jugendämter nach SGB VIII).
Aufruf zur Interessenbekundung für besonders innovative Projekte in der Jugendhilfe
Interessenbekundungsverfahren für Projekte 2025
Das Interessenbekundungsverfahren bezieht sich auf die Förderung von Projekten im Jahr 2025 in der Jugendhilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII.
Um den Aufwand der Beantragung von Projekten zu reduzieren, wird ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet, in dessen Zentrum eine kurze Projektskizze steht. Hier können Sie innovativ ausgerichtete Projekte vorstellen.
Bitte stellen Sie Ihre Projektidee (Thema, Zielgruppe, innovativer Ansatz des Projektes) kurz mit 1-2 Din A4 Seiten dar (Projektskizze) und ergänzen Sie um eine kurze Kostenübersicht und Angaben über die Laufzeit (ein bis drei Jahre).
Für die Erstellung der Projektskizze samt Anlage können Sie ein Formular nutzen, das Sie als Word-Dokument unter dem Punkt "Servicebereich zum Thema" weiter unten auf der Seite aufrufen können.
Weitere Unterlagen müssen bis zum o.g. Termin noch nicht vorgelegt werden.
Die Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 11. Oktober 2024 beim Landesjugendamt Rheinland ein.
In einem weiteren Schritt erfolgt eine fachliche Vorauswahl der innovativsten Projektskizzen. Nach erfolgter Vorauswahl werden zu den zur Förderung vorgeschlagenen Projekte ausführliche Projektbeschreibungen, einschließlich aller notwendigen Unterlagen und Nachweise, angefordert.
Die Frist zur Abgabe der vollständigen Anträge wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Förderungsvoraussetzungen
Alle Informationen und Regelungen zur Projektförderung/Antragstellung finden Sie in den aktuellen Richtlinien, die dem Rundschreiben zur Ausschreibung (Rundschreiben 43/4/2023) beiliegen. Sie finden die Informationen zum Download unter dem Punkt "Servicebereich zum Thema" weiter unten auf dieser Seite.
Ansprechpersonen
Für alle inhaltlichen und finanziellen Fragen stehen Ihnen die nachstehend genannten Ansprechpersonen zur Verfügung.

Andreas Hopmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4020
- faxTelefax:
- 0221 8284-1390
- E-Mail:
- andreas.hopmann@lvr.de

Siegmar Lehmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4023
- faxTelefax:
- 0221 8284-1351
- E-Mail:
- siegmar.lehmann@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Ausschreibung/Rundschreiben und Bewerbungsvorlage
- Rundschreiben 43/3/2024: Interessensbekundungsverfahren zur Förderung von Projekten in der Jugendhilfe im Jahr 2025 (gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII 2025) ( PDF, 239 kB , barrierefrei)
- Anlage 1 - Interessensbekundung Projektförderung 2025 ( PDF, 61 kB )
- Anlage 1 - Interessensbekundung Projektförderung 2025 ( DOCX, 36 kB )
- Richtlinien über die Förderung von Jugendhilfeprojekten im Rahmen der Interessenbekundung ( PDF, 108 kB , barrierefrei)