Zum Inhalt springen

Entbindungserklärung

Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht

Das Zentrale Beschwerdemanagement des LVR nimmt zur Klärung Ihres Anliegens Kontakt zu den LVR-Dezernaten und ggf. den LVR-Einrichtungen (z.Bsp. den LVR-Kliniken) bzw. zu Dritten Personen oder Einrichtungen (z.Bsp. BeWo-Anbietern) auf.

Damit eine umfängliche Klärung Ihres Anliegens erfolgen kann, sind unter Umständen Auskünfte erforderlich, die Ihre Person betreffen und die der Verschwiegenheitspflicht gem. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Strafgesetzbuch, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgesetz NW, Gesundheitsdatenschutzgesetz, Sozialgesetzbuch, beamten- und tarifrechtlichen Vorschriften etc.) unterfallen.

Mit Absenden des Beschwerdeformulars entbinden Sie alle schweigepflichtigen Personen von ihrer Schweigepflicht gegenüber den Mitarbeitenden des Landschaftsverbandes Rheinland, die mit der Bearbeitung Ihres Anliegens betraut sind.

Diese Entbindung bezieht sich auf das im Kontaktformular konkret benannte Anliegen und umfasst alle Sie betreffenden Tatsachen, Sozialdaten, medizinischen Gutachten, Stellungnahmen, Diagnosen und Wertungen etc., die unter die Schweigepflicht fallen und die den für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeitenden des Landschaftsverbandes Rheinland in diesem Beschwerdeverfahren mitzuteilen sind.

Sie sind sich bewusst, dass die von Ihnen erklärte Entbindung von der Schweigepflicht freiwillig erfolgt, jedoch ohne diese eine Bearbeitung Ihres Anliegens nicht erfolgen kann.

Bei Fragen zur Entbindung von der Schweigepflicht können Sie sich vor Absenden der Erklärung an das Zentrale Beschwerdemanagement des LVR wenden unter der Telefonnummer 0221 809 2255.