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Elektronische Kommunikation

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit dem Landschaftsverband Rheinland. Da verschiedene Möglichkeiten, Formate und technische Standards existieren, finden Sie hier unsere aktuellen organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen.

Einleitung

In den vergangenen Jahren hat die Gesetzgebung in vielen Rechtsgebieten die Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen. Dabei handelt es sich um den rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgerinnen bzw. Bürgern, Behörden, Gerichten oder sonstigen Beteiligten. Der elektronische Rechtsverkehr als Kommunikationsform ergänzt die bisherige, zumeist papiergebundene Kommunikation, sowie Tele- und Computerfax. Er soll zu einer Beschleunigung der Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen.

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Übermittlung elektronischer Dokumente

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Landschaftsverband Rheinland ist nur unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zulässig. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden.

1. Formfreie elektronische Kommunikation

Für formfreie Nachrichten (Anfragen, Anträge und Verfahren), die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine (qualifizierte) elektronische Signatur erforderlich.

Die E-Mailadresse lautet in diesen Fällen: post@lvr.de

Darüber hinaus sind in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen zu finden, an die Sie ebenfalls E-Mails senden können.

2. Formgebundene Kommunikation

Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift erfordern oder Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen bei elektronischer Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz) versehen sein, oder per De-Mail mit Absenderbestätigung (§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes) übersandt werden. Dies gilt sowohl für die Mitteilungen selbst, als auch für evtl. Anlagedokumente.

Diese beiden Formen der elektronischen Übermittlung ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).

Die Übermittlung elektronischer Dokumente bei formgebundenen Anträgen, Anzeigen usw. erfolgt mittels der qualifizierten elektronischen Signatur an

post@lvr.de

De-Mail ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittels zur "sicheren, vertraulichen und nachweisbaren" Kommunikation im Internet. Voraussetzung ist die sichere Anmeldung eines eigenen De-Mail-Kontos gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz.

Die De-Mailadresse lautet: zv.postdienst@lvr.de-mail.de

Weitergehende Informationen über das Verfahren De-Mail finden Sie auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

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Abgesicherte elektronische Kommunikation / S/MIME-Verschlüsselung

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können diese „Site-to-Site“ verschlüsselt werden. Der für diese Verschlüsselung benötigte "öffentliche Domänen-Schlüssel" des LVR steht unter folgendem Link zum Download bereit:

Zur Einrichtung einer beidseitigen “Site-To-Site“-Verschlüsselung wenden Sie sich bitte an Postmaster@lvr.de.

Sollten Sie keine direkte Ansprechperson im LVR haben, können Sie uns auch verschlüsselt über die zentrale E-Mail-Adresse ( Post@lvr.de) abgesichert erreichen:

Indem Sie den Zugang zum LVR über die genannten E-Mail-Adressen nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis zur elektronischen Kommunikation und zur Speicherung Ihres dafür erforderlichen öffentlichen Schlüssels. Er wird benötigt, um im Verlauf der weiteren Kommunikation verschlüsselte Mails an Sie zu versenden.

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LVR-Sicherheitspostfach

Beim LVR Sicherheitspostfach handelt es sich um unser Webportal für die abgesicherte Kommunikation mit Kommunikationspartner*innen außerhalb des LVR. Empfänger*innen einer verschlüsselten E-Mail können über das LVR Sicherheitspostfach die verschlüsselten E-Mails abholen und auch an LVR-Mitarbeiter*innen verschlüsselt schreiben.

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Erklärvideo zum LVR-Sicherheitspostfach

Dateigröße und -formate

E-Mails mit Dateianhängen können nur verarbeitet werden, wenn die Gesamtgröße der E-Mail 20 MB nicht übersteigt.

Anhänge im folgenden Dateiformat können von uns verarbeitet werden:

  • Textdateien (.txt)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Office (.docx, .docm, .doc, .one, .ppsm, .ppsx, .ppsx, .ppt, .pptm, .pptx, .pub, .xls, .xlsb, .xlsm, .xlsx, .vsd, .rpmsg)
  • Portable Data File (*.pdf)
  • Bilddateien (.jpg, .gif, .tif(f), .bmp, *.png)
  • Audiodateien (.mp3, .wav, .wma)
  • Videodateien (.avi, .wmv)

Bei abweichenden Dateiformaten kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert.

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Umgang mit Malware-E-Mails

Wenn E-Mails Malware enthalten, werden diese E-Mails von unseren Anti-Malware-Mechanismen in Quarantäne verschoben. Über E-Mails in der Malwarequarantäne werden keine Benachrichtigungen an die eigentlichen Empfänger gesendet.

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