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LVR-Gesamtabschluss Letzte Änderung am 14. Dezember 2023.
Von den größenabhängigen Befreiungstatbeständen gemäß § 116a GO NRW macht der LVR keinen Gebrauch. Vielmehr bewertet die Verwaltung den Gesamtabschluss nach wie vor als ein wichtiges Steuerungsinstrument, das einen positiven Mehrwert bietet und von einem aussagekräftigen Beteiligungsbericht flankiert werden sollte. Insoweit wird der LVR auch zukünftig sowohl einen Gesamtabschluss als auch einen Beteiligungsbericht erstellen.Mehr Informationen
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Ansprechperson
Manuela Schmitz - Ansprechpersonen Letzte Änderung am 14. Dezember 2023.
Themen und Aufgaben: Ansprechperson im Bereich Finanzielle Förderung für Kinderbetreuung in besonderen FällenMehr Informationen
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Ansprechperson
Sabine Ingrisch - Ansprechpersonen Letzte Änderung am 14. Dezember 2023.
Themen und Aufgaben: Ansprechperson im Bereich Finanzielle Förderung für Kinderbetreuung in besonderen Fällen und für Fortbildungsmaßnahmen im ElementarbereichMehr Informationen
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Pressemeldung
Fortsetzung für 2024: Freie Fahrt ins Museum Erscheinungsdatum: 14.12.2023
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Pressemeldung
Tilman Hillringhaus neuer LVR-Kämmerer und -Finanzdezernent Erscheinungsdatum: 13.12.2023
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Pressemeldung
LVR verabschiedet Haushalt 2024 Erscheinungsdatum: 13.12.2023
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Pressemeldung
NRW-PREIS "KULTURELLE BILDUNG" - Antragsfrist 26. Januar 2024 Erscheinungsdatum: 12.12.2023
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Pressemeldung
„Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ - Antragsfrist 28. Februar 2024 Erscheinungsdatum: 12.12.2023
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Personalentwicklung Letzte Änderung am 11. Dezember 2023.
Der demografische Wandel und die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung sind die zentralen Herausforderungen, die eine gezielte Personalentwicklung unverzichtbar machen. In einem übergreifenden Arbeitskreis werden Maßnahmen und Projekte entwickelt, die die Personalbindung fördern und die Attraktivität des LVR-Klinikverbundes als öffentlicher Arbeitgeber verdeutlichen.Mehr Informationen
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LVR-Beteiligungsbericht Letzte Änderung am 8. Dezember 2023.
Der LVR erstellt sowohl einen Gesamtabschluss als auch einen Beteiligungsbericht. Seit dem Jahr 2020 orientiert sich der Landschaftsverband Rheinland bei der Erstellung des Beteiligungsberichtes an den gesetzlichen Vorschriften für einen pflichtigen Beteiligungsbericht (Anlage 32 der VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW).Mehr Informationen