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Beteiligungsbericht

Gemäß § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat der Landschaftsverband Rheinland einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

In dem Bericht sind die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung des Landschaftsverbandes Rheinland, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen.

Der Beteiligungsbericht gibt u.a. Auskunft über die Ziele der Beteiligung, die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Beteiligung.