LVR-Gesamtabschluss
Grundsätzlich haben sämtliche Kommunen gemäß § 116 Absatz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht nach Absatz 2 aufzustellen. Dieser konsolidiert die Jahresabschlüsse sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form.
Von den größenabhängigen Befreiungstatbeständen gemäß § 116a GO NRW macht der LVR keinen Gebrauch. Vielmehr bewertet die Verwaltung den Gesamtabschluss nach wie vor als ein wichtiges Steuerungsinstrument, das einen positiven Mehrwert bietet und von einem aussagekräftigen Beteiligungsbericht flankiert werden sollte. Insoweit wird der LVR auch zukünftig sowohl einen Gesamtabschluss als auch einen Beteiligungsbericht erstellen.
Die von der Landschaftsversammlung Rheinland bestätigten Gesamtabschlüsse sowie die jeweiligen Gesamtlageberichte stehen nachfolgend zum Download bereit:
- Gesamtabschluss zum 31.12.2022 und Gesamtbericht 2022 ( PDF, 4 MB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2021 und Gesamtbericht 2021 ( PDF, 3 MB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2020 und Gesamtbericht 2020 ( PDF, 3 MB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2019 und Gesamtbericht 2019 ( PDF, 19 MB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2018 und Gesamtbericht 2018 ( PDF, 2 MB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2017 und Gesamtbericht 2017 ( PDF, 854 kB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2016 und Gesamtbericht 2016 ( PDF, 982 kB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2015 und Gesamtbericht 2015 ( PDF, 798 kB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2014 und Gesamtbericht 2014 ( PDF, 801 kB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2013 und Gesamtbericht 2013 ( PDF, 926 kB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2012 und Gesamtbericht 2012 ( PDF, 628 kB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2011 und Gesamtbericht 2011 ( PDF, 1 MB )
- Gesamtabschluss zum 31.12.2010 und Gesamtbericht 2010 ( PDF, 2 MB )