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Gesamtabschluss

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat nach den Vorschriften der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO) sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) die Gesamtabschlüsse jeweils fristgerecht zum 30. September des Folgejahres aufgestellt und jeweils um einen Gesamtlagebericht ergänzt.

Dem Gesamtabschluss ist nach § 117 Absatz 1 Satz 2 GO NRW ein stichtagsbezogener Beteiligungsbericht beizufügen: