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Ansprechpartner Stadt Neuss Letzte Änderung am 25. März 2024.
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Elektronische Kommunikation Letzte Änderung am 28. Februar 2024.
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Fachberatungsstellen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten im Rheinland Letzte Änderung am 13. November 2023.
Die Fachberatungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten haben die Funktion einer ersten Anlaufstelle, die Unterstützungsmöglichkeiten in akuten Notlagen aufzeigt, über weitere Angebote in der Region informiert und gegebenenfalls dorthin vermittelt. Die Fachberatungsstellen sind in Trägerschaft von Leistungsanbietern, die der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind.Mehr Informationen
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Hinterbliebene Letzte Änderung am 8. Januar 2019.
Hinterbliebene haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Besonderheiten für ElternMehr Informationen
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Widerspruchsausschuss Letzte Änderung am 30. August 2023.
Schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber, die mit einem Bescheid des LVR-Inklusionsamtes oder der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben nicht einverstanden sind, können dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsausschuss entscheidet, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird.Mehr Informationen
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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber Letzte Änderung am 22. März 2024.
Logo der EAA - Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber. Schriftzug ist in schwarz und blau dargestellt.Mehr Informationen
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Ansprechpartner Stadt Remscheid Letzte Änderung am 15. Mai 2023.
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Gesetze Letzte Änderung am 8. Januar 2019.
Die Leistungen des LVR-Fachbereichs Soziale Entschädigung basieren auf folgenden Gesetzen und Verordnungen. Bundesversorgungsgesetz und NebengesetzeMehr Informationen
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Kontakt Letzte Änderung am 8. Januar 2019.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt zum LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung aufnehmen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.Mehr Informationen
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Förderung des Aufbaus von Notstromversorgung Letzte Änderung am 7. November 2023.
Die Einrichtungen verfügen in der Regel nicht über Notstromversorgungen. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer jederzeitigen Notstromversorgung besteht nach Paragraph 25 der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabgesetz (WTG DVO) nur, soweit diese zur Versorgung von Nutzer*innen mit intensivpflegerischem Betreuungsbedarf erforderlich ist. Insbesondere bedingt durch die aktuellen Krisen, wie z.B. im Bereich der Energieversorgung, ist daher der flächendeckende Aufbau einerMehr Informationen