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Allgemeine Informationen

Das LVR-Inklusionsamt unterstützt betriebliche Funktionsträger*innen, wie beispielsweise Schwerbehindertenvertretungen, mit seinem Kursangebot und Informationsveranstaltungen in ihrem betrieblichen Alltag.

Informationen zu den angebotenen Kursen

  • Grund- und Aufbaukurse (GK + AK)

    Die Grundkurse des Kursangebotes richten sich an Schwerbehindertenvertretungen und sind darauf ausgelegt, diese für ihre unterschiedlichen Aufgaben zu qualifizieren. Darauf aufbauend werden Aufbaukurse angeboten, die sich sowohl an Schwerbehindertenvertretungen als auch an Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte oder Mitarbeitervertretungen richten können.

  • Kurse für besondere Zielgruppen (BZ)

    Ausgewählte Kurse des Kursangebotes richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen, um die Inhalte passgenauer vermitteln zu können. In dieser Kategorie finden sich beispielsweise Kurse, die sich lediglich an Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte, das BEM-Team, Arbeitgeber, die Wahlleitung oder Stufenvertretungen richten.

  • Kommunikationstraining für hörende und gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    In Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Integrationsfachdienste wird ein Kommunikationstraining für Betriebe und Dienststellen mit gehörlosen Mitarbeiter*innen angeboten. In einem betriebsnahen Training werden die Besonderheiten der Kommunikation zwischen gehörlosen und hörenden Menschen erläutert und neue Wege für ein besseres Verständnis untereinander erarbeitet und ausprobiert. Das Kommunikationstraining wird ausschließlich als Inhouse-Veranstaltung angeboten.
  • Inhouse-Kurse

    Bei innerbetrieblichen Veranstaltungen, die vom Unternehmen selbst organisiert werden, besteht die Möglichkeit, dass das LVR-Inklusionsamt diese durch Fachvorträge und Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen aus dem Schwerbehindertenrecht unterstützt. Diese werden auf Ihre betriebliche Situation und Bedürfnisse abgestimmt.

  • Sonderkurse

    Auf Wunsch werden auch Sonderkurse zu den im Kursprogramm aufgeführten Themen angeboten. Aufbauend auf ihren Bedürfnissen und ihrer betrieblichen Situation wird ein individuelles Tagungsprogramm erstellt. Die Teilnehmenden erhalten kursbegleitende Unterlagen und eine Teilnahmebescheinigung. Voraussetzung für die Durchführung eines Sonderkurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen und die Lage des Veranstaltungs- beziehungsweise Kursortes im Rheinland.

  • Fachkurse (IV)

    Die Fachkurse des LVR-Inklusionsamtes behandeln, aufbauend auf den Grund- und Aufbaukursen, unterschiedliche Themen. Die Zielgruppen der vielfältigen Kurse können je nach Themengebiet variieren.
  • Praxistage (PT)

    Das LVR-Inklusionsamt bietet Praxistage zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an. Dabei steht der Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Es besteht die Möglichkeit, Schwierigkeiten vorzustellen und gemeinsam mit den Teilnehmenden zu diskutieren und Lösungsansätze zu erarbeiten.
  • Online-Kurse

    Das LVR-Inklusionsamt bietet Online-Kurse zu unterschiedlichen Themen an, die derzeit regelmäßig um weitere Angebote ergänzt werden. Wir nutzen Zoom, GoToMeeting und YuLinc.

Häufige Fragen zum Kursangebot des LVR-Inklusionsamtes

  • Zielgruppen des Kursangebotes

    Das Kursangebot richtet sich in erster Linie an betriebliche Funktionsträger*innen von Unternehmen mit Sitz im Rheinland. Zu betrieblichen Funktionsträger*innen zählen vor allem Vertrauenspersonen und deren stellvertretende Mitglieder, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber (nach § 181 SGB IX) sowie Personal- und Betriebsräte. Es können jedoch auch weitere Personen und Stellen im Rheinland, die für Inklusion bzw. Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben tätig sind, an bestimmten Kursen teilnehmen. Es ist dabei zu beachten, dass sich die Teilnahmevoraussetzungen für die verschiedenen Kurse unterscheiden können; einige Kurse richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Genaueres zu den Zielgruppen und Teilnahmevoraussetzungen der einzelnen Kurse finden Sie in unserem Kursprogramm.

  • Kostenübernahme, Übernachtung und Arbeitsbefreiung

    Teilnahmegebühren fallen für Sie nicht an. Die Kosten der Kursveranstaltungen finanziert das LVR-Inklusionsamt aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe. Für die Teilnehmer*innen entstehen Kosten für die An- und Abreise, für Verpflegung und Übernachtung. Bei mehrtägigen Kursen in den Tagungshotels ist mit der Anmeldung zum Kurs automatisch die Reservierung eines Einzelzimmers mit Vollpension verbunden. Bei mehrtägigen Kursen, die in unserer Informations- und Bildungsstätte (IBS) in Köln-Deutz stattfinden, können wir Ihnen leider keine Übernachtungsmöglichkeit anbieten. Sollte ein Kurs in Köln kurzfristig abgesagt werden müssen, können wir leider keine Stornogebühren von Hotels und Kosten für bereits gekaufte Zugtickets übernehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Kosten für Verpflegung und Übernachtung für die Schwerbehindertenvertretung beziehungsweise für Betriebs- und Personalratsmitglieder zu übernehmen und Sie für die Teilnahme an den Kursen auch von der Arbeit zu befreien.

  • Rücktritt von der Anmeldung

    Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sollten Sie dennoch verhindert sein und nicht teilnehmen können, informieren Sie uns bitte umgehend, damit Ihr reservierter Platz anderweitig vergeben werden kann. Sollten Sie einem Kurs mit Hotelübernachtung unentschuldigt fern bleiben, behält sich das Hotel vor, entsprechend der Stornoregelungen des Hotels die in Rechnung gestellten Kosten bei Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen.
  • Anmeldeverfahren des modularen Kursangebotes

    Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung und nach der Bearbeitung so bald wie möglich eine Anmeldebestätigung oder eine andere Information per E-Mail. Ungefähr fünf Wochen vor dem Kurstermin erhalten Sie die Einladung mit Informationen zum Kurs, Kursort und Referent*in.

  • Hinweise für Teilnehmende mit Behinderung

    Sollten Sie für die Teilnahme an den Kursen Hilfsmittel benötigen, bitten wir Sie, uns dies bitte mindestens fünf Wochen vor dem Kurs mitzuteilen, damit wir diese besorgen können. Wenn Sie behinderungsbedingt durch Tiere begleitet werden, bitten wir Sie, uns auch dies frühzeitig mitzuteilen, um die übrigen Kursteilnehmer*innen informieren zu können.
  • DGUV Stunden

    Die Seminare, die im Rahmen der durch die DGUV zertifizierten Weiterbildung von Certified Disability Management Professionals (CDMP) mit einer bestimmten Anzahl von Stunden bewertet werden, sind unter den einzelnen Seminaren in der Seminarbeschreibung mit der entsprechenden Stundenanzahl ausgewiesen. Dies entspricht nicht immer den absolvierten Seminarstunden.

Nachfolgend können Sie den Freistellungsantrag zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber herunterladen.

Lernangebote der BIH

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) bietet zu folgenden Themen zusätzlich Online-Kurse im Internet an:

  • Inklusionsvereinbarung
  • Wahl der Schwerbehindertenvertretung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ansprechperson für inhaltliche und organisatorische Fragen

Portrait von Yannick Günther

Yannick Günther

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0221 809 5356

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Ansprechperson für inhaltliche und organisatorische Fragen

Portrait von Enjo Beckmann

Enjo Beckmann

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0221 809 5334
faxTelefax:
0221 8284 3131

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Teamleitung

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Marie-Louise Krohn

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Abteilungsleitung

Portrait von Timo Wissel

Timo Wissel

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0221 809-4311
faxTelefax:
0221 8284-2617

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