Unterstützung im Studium
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, auf vollem Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen. Die Hochschulen stehen daher in der Verantwortung, dass die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigt werden und die Angebote barrierefrei sind.
Die oder der Behindertenbeauftragte der Universität kann Auskunft geben, ob und in welchem Umfang die Universität Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Der Landschaftsverband Rheinland kann ggf. Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule leisten. Hierfür ist allerdings ein Antrag notwendig.
Zur Bearbeitung des Antrages sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bescheinigung der Universität bzw. Fachhochschule, in welchem Umfang Hilfen zur Verfügung gestellt werden
- Studienordnung für das Studienfach
- eine ärztliche Stellungnahme über Umfang und Auswirkung der Behinderung
- Eingliederungshilfe-Grundantrag
- Aufstellung über den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang
- Kopie des Abiturzeugnisses
- Studienbescheinigung oder einen sonstigen Nachweis über die Aufnahme des Studiums (ggf. den Bescheid der ZVS oder Ihren Antrag an die ZVS und die bisher erworbenen Leistungsnachweise in Kopie)
- Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und falls vorhanden: den Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in eine Pflegestufe
- sofern die Behinderung durch einen Unfall verursacht wurde, braucht der LVR nähere Angaben zum Sachverhalt (Eigen- oder Fremdverschulden)
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Antrag auf Sozialhilfe (Online-Formular, 12.05.2021)
Sozialhilfegrundantrag als Basis für die Individuelle Hilfeplanung