Anmeldung & Aufnahme

Die Aufnahme richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf der Schüler*innen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welcher Lernort die bestmögliche Förderung ermöglicht.

Grundlagen der Aufnahme

Die LVR-Hugo-Kükelhaus-Schule ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung .

Sie ist der passende Förderort für Schüler*innen, bei denen dieser Förderschwerpunkt durch das Schulamt festgestellt wurde und die im Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert werden können.

Grundsätzlich haben Eltern die Wahl zwischen:

  • einer allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen

  • oder einer Förderschule mit entsprechendem Förderschwerpunkt

Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Dieser Förderschwerpunkt steht im Mittelpunkt der Arbeit an unserer Schule.
Ein entsprechender Förderbedarf liegt vor, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfassend beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch:

  • Funktionsstörungen des Bewegungsapparates

  • Schädigungen von Gehirn oder Rückenmark

  • Erkrankungen der Muskulatur oder des Knochengerüsts

  • organische Beeinträchtigungen

  • psychische Belastungen, etwa durch ein stark abweichendes äußeres Erscheinungsbild

Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt können sowohl im Gemeinsamen Lernen als auch an der LVR-Hugo-Kükelhaus-Schule unterrichtet werden.

Weitere Förderschwerpunkte und Aufnahme an unserer Schule

Neben dem vorrangigen Förderschwerpunkt werden auch andere Unterstützungsbedarfe berücksichtigt. Entscheidend ist immer, ob der Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung im Vordergrund steht.

Förderschwerpunkt Lernen

Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und zusätzlichen motorischen Einschränkungen werden in der Regel an allgemeinen Schulen oder Förderschulen Lernen gefördert.

Eine Aufnahme an der LVR-Hugo-Kükelhaus-Schule ist möglich, wenn der motorische Förderbedarf im Vordergrund steht.

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Auch hier gilt:

Liegt zusätzlich eine motorische Beeinträchtigung vor und ist diese vorrangig, kann eine Aufnahme an unserer Schule erfolgen.

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt und zusätzlichen motorischen Einschränkungen können an der LVR-Hugo-Kükelhaus-Schule aufgenommen werden, wenn der körperlich-motorische Förderbedarf überwiegt.

Wichtig: Ein fremdgefährdendes Verhalten stellt in der Regel ein Ausschlusskriterium dar, da viele Schüler*innen der Schule einen besonderen Schutzbedarf haben.

Schüler*innen mit Komplexen Unterstützungsbedarfen

Schwermehrfachbehinderung

Schüler*innen mit Komplexen Mehrfachbehinderungen können an unserer Schule aufgenommen werden, wenn der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung im Vordergrund steht.

Sinnesschädigungen

Bei Sinnesschädigungen (zum Beispiel im Bereich Sehen oder Hören) ist häufig spezialisiertes Fachpersonal erforderlich.

Die Förderung erfolgt daher meist:

  • an allgemeinen Schulen im Gemeinsamen Lernen

  • oder an entsprechenden Förderschulen mit diesem speziellem Schwerpunkt

Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Autismus-Spektrum-Störungen betreffen insbesondere die Kommunikation, das soziale Miteinander und Verhaltensmuster.

Voraussetzungen:

  • eine medizinische Diagnose

  • ein festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Die Zuordnung zu einem Förderschwerpunkt erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde. Eine Aufnahme an der LVR-Hugo-Kükelhaus-Schule ist möglich, wenn der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung im Vordergrund steht.

Individuelle Entscheidung und Beratung

Die Entscheidung über den geeigneten Förderort erfolgt immer individuell.

Wichtige Aspekte sind:

  • die Art und Ausprägung des Förderbedarfs

  • die Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler*innen

  • die vorhandenen Unterstützungsangebote

Die Schule berät Eltern und Erziehungsberechtigte im Aufnahmeprozess und unterstützt bei der Entscheidungsfindung.

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