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Betreuungsstellen

Neben dem Landesbetreuungsamt sind auf örtlicher Ebene in Betreuungsangelegenheiten die Betreuungsstellen zuständig. Sie sind bei den kreisfreien Städten, den großen kreisangehörigen Städten sowie den Kreisen (für die kreisangehörigen Gemeinden) angesiedelt.

Die Aufgaben der Betreuungsstellen sind:

  • Unterstützung und Beratung von Betreuerinnen / Betreuern sowie Bevollmächtigten
  • Gewährleistung eines ausreichenden Angebotes zur Einführung und Fortbildung von Betreuerinnen / Betreuern
  • Förderung der Tätigkeit einzelner Personen sowie von gemeinnützigen und freien Organisationen zu Gunsten Betreuungsbedürftiger
  • Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes insbesondere bei der Ermittlung des Sachverhaltes und Auswahl geeigneter Betreuerinnen/ Betreuer
  • Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften auf örtlicher Ebene, in der die Betreuungsstelle, Gerichte und die Betreuungsvereine vertreten sind
  • Führen von Betreuungen durch Behördenbetreuer oder die Betreuungsbehörde selbst

Nachfolgend finden Sie eine Liste der örtlichen Betreuungsstellen in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf