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Für Berufsbetreuer*innen

Das LBA ist zuständig für die Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Studiengängen (§1 LBtG i.V.m. §6 Abs. 1, 3 LBtG; §8 BtRegV; §§1ff. BtRegVO NRW). Die örtlichen Betreuungsbehörden sind für die Durchführung des Registrierungsverfahrens von beruflichen Betreuer*innen zuständig. Die Voraussetzungen zur Registrierung sind in §23 BtOG geregelt, weitere Einzelheiten sind in der BtRegV, der BtRegVO NRW einschließlich der Anlage zu §3 Abs. 4 BtRegVO geregelt.

Übersicht Betreuungsbehörden im Rheinland

Die Betreuungsbehörden sind die erste Anlaufstelle bei Fragen zur Registrierung.

Hier finden Sie demnächst eine Übersicht über die örtlichen Betreuungsbehörden.

Übersicht anerkannter Angebote nach Betreuerregistrierungsverordnung

Es gibt deutschlandweit ein vielfältiges Angebot zur Erlangung der Sachkunde als rechtliche Betreuer*innen.

Eine Übersicht über anerkannte Sachkundelehrgänge und Studiengänge finden Sie hier.