Der LVR-Sozialausschuss
Der LVR ist ein politisch verfasster Kommunalverband. DieArbeit der Verwaltung wird durch politische Gremien gesteuert und kontrolliert. Für das LVR-Dezernat Soziales trifft der Sozialausschuss Grundsatzentscheidungen und beschließt zum Beispiel die Durchführung von Modellprojekten.
Als Teil der kommunalen Familie erfüllt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Aufgaben mit regionalem Bezug. Die Stadträte und Kreistage der 26 LVR-Mitgliedskörperschaften - 14 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die StädteRegion Aachen - entsenden entsprechend der Bevölkerungszahl der jeweiligen Mitgliedskommune und entsprechend den dortigen politischen Mehrheitsverhältnissen Vertreterinnen und Vertreter in die Landschaftsversammlung. Die Landschaftsversammlung wählt die Fachausschüsse, darunter den Sozialausschuss.
Der Sozialausschuss ist zuständig für die Aufgaben, die dem LVR als überörtlichem Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, als Inklusionsamt oder als Hauptfürsorgestelle gesetzlich zugewiesen sind. Der Sozialausschuss berät beispielsweise über Fachplanungen und Einzelprojekte, über den Haushaltsplan und Investitionsprogramme und entscheidet über den Erlass von Richtlinien und die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen.