Fachbereich Rechnungsprüfung
Leitung
Robert Helpenstell
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809 - 3800
Aufgaben des Fachbereiches
Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist eine Einrichtung für die Haushalts- und Finanzkontrolle des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) nach der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
Bei der Durchführung seiner Aufgaben ist dieser Fachbereich unabhängig und weisungsfrei. Der Fachbereich Rechnungsprüfung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) prüft mit dem Ziel, dass die öffentlichen Mittel wirksam und wirtschaftlich von der Verwaltung eingesetzt werden.
Die Grundlagen für diese Tätigkeiten sind geregelt in der Rechnungsprüfungsordnung des LVR.
Gesetzliche Aufgaben
- Prüfung des Jahresabschlusses
- Prüfung des Jahresabschlusses bestimmter Sondervermögen (nicht LVR-Kliniken, LVR-HPH-Netze, LVR-InfoKom)
- Prüfung des Gesamtabschlusses
- Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
- Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie Vornahme der Prüfungen
- Bei DV-Buchführung: die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung
- Die Prüfung der Finanzvorfälle gem. § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen
- Die Prüfung von Vergaben
Übertragene Aufgaben
gem. §6 Rechnungsprüfungsordnung
- Prüfung der Vermögens- und Schuldenverwaltung einschl. Vorräte und Vermögensbestände
- Visakontrolle
- Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen des LVR
- Prüfung auf Zielerreichung, Wirkung der eingesetzten Ressourcen, Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und zügigen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte
- Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Sondervermögen (LVR-Kliniken, LVR-HPH-Netze, LVR-InfoKom)
- Betätigungsprüfung
- Prüfung der Handvorschüsse in der Zentralverwaltung
Ablauf einer Prüfung
Eine Prüfung durch den LVR-Fachbereich Rechnungsprüfung unterteilt sich in mehrere Phasen.
Nachfolgend finden Sie ergänzende Informationen zu den einzelnen Phasen:
Prüfungsvorbereitung
- Informationsbeschaffung, -aufbereitung, -analyse (Prüffelderkundung)
Prüfungsplanung / -konzeption
Umfasst alle Maßnahmen in sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung unter Beachtung der örtlich gegebenen Verhältnisse sowie eines wirtschaftlichen Prüfungsablaufes.
- Informationsbeschaffung und Risikoanalyse (Risikoorientierte Einzelprüfungsplanung)
- Entwicklung eines Prüfungskonzeptes (zeitliche und personelle Prüfungsplanung; Entwicklung einer Prüfungsstrategie)
- Prüfungsankündigung
- Anforderung Prüfungsunterlagen
- Auftaktgespräch
Prüfungsdurchführung
- Feststellung des Prüfungssachverhaltes einschließlich der Beurteilungsgrundlagen
- Soll/ Ist-Vergleich
- Feststellung des Prüfungsergebnisses
- Optionale Handlungsempfehlung
Abschluss der Prüfungshandlung vor Ort
- Durchsicht der Prüfungsdokumentation
- Behandlung offener Punkte
Qualitätssicherung
- Fertigstellung des Entwurfes der Prüfungsdokumentation
- Kritische Durchsicht des Entwurfes der Prüfungsdokumentation (ggf. Redaktionskonferenz)
- Abschlussgespräch
Prüfungsdokumentation
- Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch Bericht, Schreiben oder Vermerk
- Vervollständigung der Arbeitspapiere in der Prüfungsakte
- Information des Rechnungsprüfungsausschusses über die versandte Prüfungsdokumentation
Prüfungsrückblick
- Kritische Reflexion zum Verlauf der Prüfung
- Überprüfung der Risikobewertung
Ausräumungsverfahren / Verfahren Befassen des Rechnungsprüfungsausschusses
- Einholung der abschließenden Stellungnahme des geprüften Bereiches
- Fertigung und Versand des Schlussvermerkes
- Behandlung der Prüfungsergebnisse im Rechnungsprüfungsausschuss
Nachschauprüfung
- Überprüfung der vom geprüften Bereich getroffenen Maßnahmen