Entgelte für Einrichtungen in der Jugendhilfe
Zur Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des SGB VIII hinsichtlich der Übernahme von Leistungen der Jugendhilfe wurden in Nordrhein-Westfalen Rahmenverträge abgeschlossen. Die Rahmenvertragspartner bilden die Landeskommission.
Das LVR-Servicecenter Jugendhilfe bietet den Kommunen Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung und Vereinbarung von Entgelten an. Die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII entscheidet in Streit- und Konfliktfällen bei der Vereinbarung von Leistungsentgelten.
Themen auf dieser Seite
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Rahmenverträge zur Leistungserbringung
Allgemeine Auskünfte, Rahmenverträge, Veröffentlichungen der Landeskommission, Sammlung von Daten zum Info-Katalog.
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Servicecenter Jugendhilfe
Wirtschaftliche Beratung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe bei Verhandlungen und Vereinbarungen von Leistungsentgelten für Erziehungseinrichtungen nach SGB VIII.
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Schiedsstelle bei Streit- und Konfliktfällen
Paritätisch zusammengesetzte Schiedsstelle für Streit- und Konfliktfälle zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern von Einrichtungen über alle Vereinbarungen nach § 78a - 78 g SGB VIII.
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