Familienverbände
Das LVR-Landesjugendamt fördert die Geschäftsstellen der Organisationen der Familienhilfe und Familienselbsthilfe. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie soll einen Beitrag zu einem vielfältigen und familienfreundlichen Nordrhein-Westfalen leisten, in dem Familien sich nach ihren eigenen
Vorstellungen optimal entwickeln können und der Vielfalt der Familienformen Rechnung getragen wird.
Die Förderung richtet sich nach den Fördergrundsätzen zur Förderung von Geschäftsstellen der Organisationen der Familienhilfe und Familienselbsthilfe in Nordrhein-Westfalen und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 44 LHO NRW.
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Antrag/Förderung von Geschäftsstellen der Organisation der Familienhilfe und Familienselbsthilfe NRW (Online-Formular, barrierefrei, 19.08.2021)
Antrag/Förderung von Geschäftsstellen der Organisation der Familienhilfe und Familienselbsthilfe NRW
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Annette Bruns
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