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Tagesbetreuung (Kita und Tagespflege)

Grafik: Information

***Corona-Virus*** Infos zur aktuellen Lage

Wir bündeln die wichtigsten Informationen und Dokumente aus dem Bereich Kindertagesbetreuung für Sie auf einer Seite.

Aktuelles zum Thema "Coronavirus" - Kindertagesbetreuung

Das LVR-Landesjugendamt begleitet die Arbeit der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege. Es berät und informiert Leitungskräfte und Beschäftigte bei Jugendämtern, freien Trägern und deren Einrichtungen in allen Fragen der Tagesbetreuung.

In die Zuständigkeit des Landesjugendamtes fällt insbesondere die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Zu seinen weiteren Aufgaben zählt die Beratung der Jugendämter, der Träger von Tageseinrichtungen und der Mitarbeiter in den Einrichtungen. Zur Qualitätssicherung der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen bietet das Landesjugendamt ein umfangreiches Fortbildungsangebot.

Themen auf dieser Seite

  • Aufgaben und Ansprechpersonen

    Hier finden Sie die Ansprechpersonen im LVR-Landesjugendamt zum Thema Tagesbetreuung für Kinder, geordnet nach Fachthemen und geordnet nach regionaler Zuständigkeit. Mehr Informationen
  • Betriebserlaubnis und Aufsicht

    Planung einer Kita, Antragsverfahren Betriebserlaubnis, Wissenswertes zum laufenden Betrieb, LVR-Ansprechpartner zum Thema "Aufsicht und Beratung" Mehr Informationen
  • Fachthemen

    Informationen zu Bildungsgrundsätzen, zur Kindertagespflege, zu Familienzentren, zur Vernetzung der Kita-Fachberatungen, zur Zusammenarbeit mit Eltern und den Fachthemen Inklusion, Diversität/Gender/Nachhaltigkeit, Kinderrechte, Kinderschutz, Gesundheit/Unfallschutz, Medienbildung, Partizipation, Personaleinsatz etc. Mehr Informationen
  • Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung Eingliederungshilfe

    Prüfung und Beratung, situative Unterstützung der Leistungserbringenden in der Inklusion. Mehr Informationen
  • Personaleinsatz

    Aufgabe des LVR-Landesjugendamtes Rheinland ist es, die personellen Voraussetzungen für Tageseinrichtungen für Kinder nach den §§ 45 ff SGB VIII zu prüfen. Nach § 45 Abs. 3 Nr. 2 sind im Hinblick auf die Eignung des Personals aufgabenspezifische Ausbildungsnachweise in den Blick zu nehmen. Mehr Informationen
  • Kindertagespflege

    Hier finden Sie Informationen zur Fachberatung, Fortbildungsangeboten und Qualifizierung der Fachkräfte in der Kindertagespflege. Mehr Informationen

Abteilungsleitung "Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder"

Portrait von Luca Andreas Schwarzer

Luca Andreas Schwarzer

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0221 809-4061
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0221 8284-2334

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