Finanzielle LVR-Förderung für Kinder mit Behinderung und drohender Behinderung
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Eigenmitteln die frühkindliche Erziehung und therapeutische Behandlung von Kindern mit (drohender) Behinderung in heilpädagogischen Einrichtungen, in Kindertageseinrichtungen im Rheinland, die nach dem KiBiz finanziert werden und in Tagespflege.
Vordruck zum Förder- und Teilhabeplan
Ab dem 01.08.2020 können Eltern für ihr Kind Heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung beantragen. Die Einrichtungen erstellen in dem Zusammenhang einen ICF-orientierten Förder- und Teilhabeplan. Der Vordruck ist auch für die FInK-Förderung gültig.
Information nach Art.13 DSGVO bei der Erhebung von Personenbezogenen Daten
Anfragen zur finanziellen LVR-Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung im Elementarbereich