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Finanzielle LVR-Förderung für Kinder mit Behinderung und drohender Behinderung

Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Eigenmitteln die frühkindliche Erziehung und therapeutische Behandlung von Kindern mit (drohender) Behinderung in heilpädagogischen Einrichtungen, in Kindertageseinrichtungen im Rheinland, die nach dem KiBiz finanziert werden und in Tagespflege.

Grafik: Information

Vordruck zum Förder- und Teilhabeplan

Ab dem 01.08.2020 können Eltern für ihr Kind Heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung beantragen. Die Einrichtungen erstellen in dem Zusammenhang einen ICF-orientierten Förder- und Teilhabeplan. Der Vordruck ist auch für die FInK-Förderung gültig.

Zum Vordruck

Themen in diesem Bereich:

  • FInK-Förderung für Kindertageseinrichtungen ab 08/2014

    Das LVR-Landesjugendamt hat zum 01.08.2014 ein Fördersystem für Kinder mit Behinderung in Kitas eingeführt. Dafür stellt der LVR pro Jahr eine Kindpauschale in Höhe von 6.500 Euro bereit, sofern bereits vor dem 01. August 2020 erstmalig ein Antrag gestellt wurde. Mehr Informationen
  • Leistungsentgelte für Heilpädagogische Einrichtungen

    Das LVR-Landesjugendamt Rheinland finanziert im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII die Betreuung von Kindern mit Behinderung in heilpädagogischen Kindertagesstätten. Mehr Informationen

Information nach Art.13 DSGVO bei der Erhebung von Personenbezogenen Daten

Anfragen zur finanziellen LVR-Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung im Elementarbereich

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