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Ergotherapie

Aktuelles

Um die Weiterentwicklung der Ergotherapie in den Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland zu unterstützen und Ergotherapeut*innen am fachlichen Fortschritt teilhaben zu lassen, veranstaltetet der Landschaftsverband Rheinland in Kooperation mit dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE) seit dem Jahr 2006 die Tagungsserie „Ergotherapiefachtagung“.

8. Ergotherapiefachtagung

Cover des Flyers zur Verschiebung der Ergotherapiefachtagung

Langenfeld

Schweren Herzens hat sich das Organisationsteam dazu entschlossen, die 8. LVR-Ergotherapiefachtagung erneut zu verschieben. Eigentlich sollte sie am 05.11.2020 in der LVR-Klinik Langenfeld stattfinden. Letztendlich wird aber der Gesundheit aller Beteiligten sowie der Eindämmung des Corona-Virus die höchste Priorität gegeben. Daher haben wir uns dazu entschieden, die Fachtagung bis in den November 2022 zu verschieben. Über aktuelle Entwicklungen informieren wir Sie gern auf dieser Seite.

Ihr Organisationsteam der 8. LVR-Ergotherapiefachtagung

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Dokumentation der 6. Ergotherapiefachtagung 2016

Ergotherapie – Was ist das eigentlich?

Den eigenen Haushalt führen, konzentriert und leistungsfähig arbeiten, in seiner Freizeit Freunde treffen oder ein Konzert besuchen und Sport treiben – diese und ähnliche Aktivitäten führen die meisten Menschen ganz selbstverständlich jeden Tag aus.

Welch hohen Stellenwert diese Tätigkeiten für die Gesundheit und für einen zufriedenen Alltag haben, merken viele erst dann, wenn sie durch Krankheit oder Behinderung daran gehindert werden, ihr Leben wie gewohnt weiterzuführen.

Ergotherapie ist ein medizinischer Heilberuf, dessen Behandlung bei diesen und anderen Handlungsfähigkeiten ansetzt und kranken oder behinderten Menschen dazu verhilft, ein selbständiges und ausgefülltes Leben zu führen. Durch diese Handlungsorientierung ist die Ergotherapie seit vielen Jahren auch aus der Behandlung und Rehabilitation von psychisch kranken oder behinderten Menschen nicht mehr wegzudenken. Ebenso spielt sie in der Versorgung geistig behinderter Menschen eine große Rolle. Ergotherapie gehört aus diesem Grund zu den unverzichtbaren Behandlungsbausteinen in den Einrichtungen des Landschaftsverbandes. Im Folgenden finden Sie Informationen über die (Weiter-)Entwicklung und die Angebote der Ergotherapien in den LVR-Kliniken.

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Flyer Ergotherapie

Kurz zusammengefasst finden Sie Informationen zur Ergotherapie in den LVR-Kliniken.

Entwicklung der Ergotherapie in den Einrichtungen des LVR

Schon im 19. Jahrhundert gab es in den psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten des Rheinlands Tätigkeiten zur Beschäftigung der Patientinnen und Patienten. So wurden z.B. Handarbeiten angefertigt oder es wurde gemalt und gezeichnet. Andere Kranke wurden wiederum in den klinikeigenen Regiebetrieben zur Arbeit herangezogen.

Erst mit den nach dem 2. Weltkrieg einsetzenden Reformen begann sich die Ergotherapie, damals noch Beschäftigungstherapie genannt, zu einer eigenständigen Therapieform zu entwickeln. Mit der Umgestaltung der psychiatrischen Landeskrankenhäuser im Rheinland in die Rheinischen Kliniken in den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurden die Grundlagen für die heutige Ergotherapie gelegt. Das bis dahin überwiegend stützend-stabilisierende ergotherapeutische Angebot wurde um fördernde und rehabilitative Ansätze erweitert. Wesentlich für diese Entwicklung war Mitte der 80er-Jahre die Umgestaltung des Arbeitsangebotes in den Werkhallen der Kliniken, das bis dahin vor allem von Langzeitpatientinnen und -patienten wahrgenommen wurde. Durch weitreichende Umbaumaßnahmen und Qualifizierungsangebote für die Mitarbeiter wurde ein arbeitstherapeutisches Angebot aufgebaut. Heute bietet die Arbeitstherapie als Teil der Ergotherapie in den LVR-Kliniken den Patientinnen und Patienten Arbeitsdiagnostik, Belastungserprobung und- training in einem möglichst arbeitsplatzähnlichen Umfeld und versteht sich als eine Brücke in das Arbeitsleben.

Durch das Inkrafttreten der bis heute gültigen Personalbedarfsverordnung in der Psychiatrie (PsychPV) 1991 wurde auch in der Ergotherapie eine bessere Personalausstattung möglich und das ergotherapeutische Angebot entwickelte sich zunehmend weiter. Heute ist die Ergotherapie in den Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland ein bedeutsamer Behandlungsbaustein des stationären und teilstationären Angebotes und bietet eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zur Behandlung an. Sie werden je nach dem individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten vom Arzt verordnet und finden als Einzel- und/oder Gruppentherapie statt.

Verschiedene der Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland bieten auch ambulante Ergotherapie und/oder teilstationäre Arbeitstherapie an. Die Patientinnen und Patienten der psychiatrischen Institutsambulanzen an den LVR-Kliniken können ebenfalls Ergotherapie erhalten.

Um in den eigenen Einrichtungen einen gut ausgebildeten Nachwuchs an Arbeitskräften beschäftigen zu können, bildet der Landschaftsverband Rheinland seit über 30 Jahren Ergotherapeuten in zwei staatlich anerkannten Schulen für Ergotherapie, die angeschlossen an die LVR-Klinik Düren und an die LVR-Kliniken Essen sind, aus.

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Arbeitsweise der Ergotherapie

Zielsetzung der Ergotherapie in den Einrichtungen des Landschaftsverbandes ist es, den beeinträchtigten Menschen dazu zu verhelfen, sich selbst zu versorgen, einer Arbeit nachgehen zu können und in einer befriedigenden Form die Freizeit zu gestalten sowie soziale Kontakte zu pflegen. Um dies zu erreichen, erheben Ergotherapeuten zunächst einen Befund, welche Fähigkeiten des Patienten eingeschränkt sind und welche Handlungs- und Erlebensbereiche des Patienten hierdurch beeinträchtigt werden. Tätigkeiten aus Alltag, Beruf und Freizeit werden dann in der Ergotherapie eingesetzt, so dass der betroffene Mensch lernen kann, diese Handlungen wieder durchzuführen. Dieser handlungsorientierte Ansatz macht es nötig, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden und Medien in der Ergotherapie eingesetzt werden.

Die Ergotherapeuten in den Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland arbeiten eng mit allen anderen Berufsgruppen zusammen. Das Behandlungsangebot und –ergebnis werden im interdisziplinären Team ausgetauscht und abgestimmt. Die Patienten werden in der Ergotherapie vor allem auch auf die Zeit nach der Entlassung vorbereitet. Wenn es nötig ist, können sie auf ärztliche Verordnung für eine gewisse Zeit auch von zuhause aus an den ambulanten Ergotherapie oder der teilstationären Ergotherapie teilnehmen.

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Angebote der Ergotherapie

Angebote der Ergotherapie in den Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland sind z.B.

  • Befunderhebung in Bezug auf die Fähigkeiten zur Selbstversorgung, Arbeit und Freizeit
  • Belastungserprobung und –training, z.B. durch Arbeits- und Handwerkstätigkeiten in einem möglichst arbeitsplatzähnlichen Umfeld
  • Aufbau und Durchhalten einer Tagesstruktur, z.B. durch Teilnahme an der Arbeitsstherapie
  • Training von Alltagsfähigkeiten, z.B. durch Kochen und Haushaltstätigkeiten
  • Training kognitiver Fähigkeiten, z.B. durch funktionelle Spiele und computerunterstützte Trainingsprogramme
  • Training der Grundarbeitsfähigkeiten, z.B. durch kreative und handwerkliche Tätigkeiten
  • Angebote zur emotionalen Stabilisierung, z.B. durch kreativ-gestaltende Techniken
  • Angebote zum Training sozialer Kompetenzen, z.B. durch Gruppen- und Projektarbeiten

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Ambulante Ergotherapie

Bei der ambulanten Ergotherapie handelt es sich um ein Heilmittel, dass von einem Arzt verordnet werden muss. Im Rheinland gibt es ca. 300 ergotherapeutische Praxen. Längst nicht in allen Praxen werden psychisch kranke Menschen behandelt.

Auch an verschiedenen LVR-Kliniken besteht die Möglichkeit, das Therapieangebot der Ergotherapie ambulant zu nutzen. Auf diese Weise kann z.B. eine während der stationären Behandlung begonnene ergotherapeutische Behandlung nach der Entlassung aus der Klinik ambulant fortgesetzt werden. Die ambulante Ergotherapie kann aber auch aufgesucht werden, wenn keine Klinikbehandlung stattgefunden hat.

Da Ergotherapie ein Heilmittel ist, müssen die erwachsenen Patientinnen und Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Zuzahlungen leisten, wenn sie von diesen nicht befreit sind.

Findet die ambulante Ergotherapie in einer der Institutsambulanzen der LVR-Kliniken statt, müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.

Die ambulante Ergotherapie in den LVR-Kliniken richtet sich an psychisch kranke Menschen aller Altersgruppen, die (noch) Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu bewältigen. Die Therapieziele ambulanter Ergotherapie werden mit den Patientinnen und Patienten gemeinsam ermittelt. Häufig kommen sie aus folgenden Bereichen:

  • Erweiterung der Selbständigkeit im Alltag, Freizeit, Schule oder Beruf
  • Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit, z.B. Konzentration, Aufmerksamkeit oder Merkfähigkeit
  • Wiedererlangung ausreichender Motivation und Fähigkeit zur Handlungsplanung
  • Förderung von Gesprächs- und Gruppenfähigkeit sowie des Sozialverhaltens
  • Klärung arbeitsrehabilitativer Fragestellungen und Vorbereitung auf weitere arbeitsrehabilitative Maßnahmen.

Bei manchen Patientinnen und Patienten trägt die ambulante Ergotherapie dazu bei, dass sich ihr psychischer Zustand stabilisiert und eine erneute klinische Behandlung vermieden werden kann.

Das gesamte Leistungsangebot der Ergotherapie kann auch in der ambulanten Ergotherapie zum Einsatz kommen.

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Teilstationäre Arbeitstherapie

Seit den 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts bieten verschiedene Rheinische Kliniken teilstationäre Arbeitstherapie an. Das Angebot hatte zunächst das Ziel, den Enthospitalisierungsprozess in den Kliniken zu unterstützen. Zahlreiche Langzeitpatienten, die seit Jahren in den Arbeitstherapien beschäftigt waren, benötigten auch nach ihrer Entlassung aus der Klinik ein mehrstündiges Beschäftigungsangebot. Nachdem in den ersten Jahren die teilstationäre Arbeitstherapie vom überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert wurde, schloss der Landschaftsverband Rheinland in den 90er-Jahren einen Rahmenvertrag mit den Krankenkassen zur Erbringung dieser Leistung in seinen Kliniken.

Die teilstationäre Arbeitstherapie richtet sich an Patientinnen und Patienten, die nach einer Klinikbehandlung noch über keine tägliche und passende Beschäftigungsmöglichkeit verfügen, jedoch die Perspektive haben, diese mit Hilfe der teilstationären Arbeitstherapie zu ereichen. Die betroffenen Patientinnen und Patienten haben keinen klinischen Behandlungsbedarf mehr, jedoch meist (noch) Schwierigkeiten einer Tätigkeit nachzugehen oder an einer berufliche Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen. Sie benötigen in der Regel ein einfaches Beschäftigungsangebot, um ihren Tag auszufüllen, ihre psychische Stabilität zu sichern und ihre Belastbarkeit zu steigern.

Ziel der teilstationäre Arbeitstherapie ist es, die Arbeitsfähigkeiten der Patientinnen und Patienten zu überprüfen, zu erhalten und soweit auszubauen, dass zukünftig eine sinnvolle, regelmäßige Beschäftigung möglich wird. Unter Arbeitsfähigkeit wird dabei nicht nur speziell die Fähigkeit zur Ausübung einer Erwerbsarbeit verstanden, sondern ganz allgemein die Fähigkeit zur Ausübung einer sinnhaften Tätigkeit, wie z.B. eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder ein Zuverdienst.

Ein weiteres Ziel der teilstationären Arbeitstherapie ist, dass sich der psychische Zustand der Patientinnen und Patienten stabilisiert und eine erneute klinische Behandlung vermieden werden kann.

Die teilstationäre Arbeitstherapie findet meist als Gruppenbehandlung statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach arbeitstherapeutischen Gesichtspunkten mehrere Stunden am Tag in einem der Bereiche der Arbeitstherapie beschäftigt. Das Beschäftigungsspektrum in den Arbeitstherapien der LVR-Kliniken reicht von handwerklichen Tätigkeiten, wie Holz- oder Metallverarbeitung, über Gartenbauarbeiten oder industrielle Montage bis hin zu Dienstleistungen im Bürobereich oder im Service der Patienten-Cafeteria.

Ein wichtiger Aspekt der teilstationären Arbeitstherapie ist die Planung weiterer Schritte zur Rehabilitation. Um den Übergang in eine arbeitsrehabilitative Maßnahme zu ermöglichen, arbeiten die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit den verschiedenen Kostenträgern (z.B. Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaften und optierende Kommunen) und regionalen Leistungserbringern (z.B. Werkstätten für behinderte Menschen, Berufliche Trainingszentren) eng zusammen.

Die Teilnahme an der teilstationären Arbeitstherapie setzt voraus, dass

  • die Patientin bzw. der Patient hierzu motiviert ist,
  • eine Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt,
  • eine ärztliche Stellungnahme vorliegt und
  • ein Erstgespräch mit der Leitung der teilstationären Arbeitstherapie stattgefunden hat.

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