Herzlich Willkommen bei der Regionalen Kulturförderung des LVR
Mit der Regionalen Kulturförderung fördert der LVR kulturelle Projekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe im Rheinland, die kulturelle Vielfalt und die Infrastruktur nachhaltig bewahren und stärken sowie sicht- und erlebbar machen.
Hierfür stellt der LVR jährlich den Kulturinstitutionen und Akteuren aus allen Sparten auf Antragstellung projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.
Die Antragstellung ist ausschließlich digital möglich. Hierzu nutzen Sie bitte unten stehenden Link unter „Digitaler Antrag auf Regionale Kulturförderung des LVR".
Ihre Fragen an die Regionale Kulturförderung des LVR
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Wer ist antragsberechtigt?
- Mitgliedskörperschaften des LVR (die im Landesteil Nordrhein liegenden 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Museen, Sammlungen, Archive
- Operativ tätige Stiftungen
- Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine
- Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
- Kirchliche Institutionen
- Selbstständige öffentliche Einrichtungen
- LVR-Kulturdienststellen
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Wer ist nicht antragsberechtigt?
- Fördernde Stiftungen/Organisationen
- Privatpersonen
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Was wird gefördert? (Auswahl)
- Kulturelles Erbe des Rheinlandes
- Maßnahmen und Projekte zu Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
- Kulturelle Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
- Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
- Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
- Ausstellungen
- Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern
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Was wird nicht gefördert?
- Kommerzielle Projektziele oder -inhalte
- Privateigentum – insbesondere Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Laufende Betriebs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten sowie Folgekosten
- Allgemeine Spenden ohne Projektbezug
- Stipendien und Dissertationen
- Preisgelder
- Bereits abgeschlossene Projekte
- Bereits begonnene Projekte
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Ablauf/Zeitschiene
- Ab November: digitale Antragsstellung vom 1. November bis 28./29. Februar ·
- Bis 28./29. Februar Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März
- Ab April: Antragsprüfung durch den LVR mit dem Ergebnis der Empfehlung der Verwaltung an die politischen LVR-Gremien im Sommer
- Herbst/Winter: Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung im Rahmen von politischen Beschlussfassungen der politischen LVR-Gremien
- Dezember: Versendung der Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide
- Ab Januar: Start der bewilligten Projekte und Abruf der Fördermittel möglich
- Nach Projektende: Vorlage des Verwendungsnachweises durch den Projektträger bei der Mitgliedskörperschaft zur Vorprüfung. Diese sendet anschließend den Verwendungsnachweis zur abschließenden Prüfung zum LVR.
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, den Allgemeinen Nebenbestimmungen und dem digitalen Antragsformular.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld Ihrer Antragstellung. Während des Projektverlaufes können Sie sich ebenso mit Fragen an uns wenden.
Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier:
Sachbearbeitung für Rheinland Nord
Kreise und Kommunen im Gebiet Rheinland Nord
Stadt Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel
Sachbearbeitung für Rheinland Süd/West
Bettina Loke
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-3570
- faxTelefax:
- 0221 8284-1906
- E-Mail:
- bettina.loke@lvr.de
Kreise und Kommunen im Gebiet Rheinland Süd/West
StädteRegion Aachen, Bundesstadt Bonn, Stadt Köln, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Rhein-Sieg-Kreis
Sachbearbeitung für Rheinland Nord/Ost
Kreise und Kommunen im Gebiet Rheinland Nord/Ost
Stadt Essen, Stadt Leverkusen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis