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Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe - Unternehmen mit sozialem Auftrag

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sich neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Auftrag gegeben haben: Sie beschäftigen, qualifizieren oder vermitteln schwerbehinderte Menschen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.

Im Rheinland gibt es inzwischen etwa 140 dieser rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen. Sie beschäftigen in besonderem Umfang Menschen mit Behinderung auf neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen – diese machen jeweils mindestens 30 Prozent der Belegschaft aus.

Informationen für Gründer*innen

Inklusionsbetriebe sind in ganz unterschiedlichen Branchen tätig, das Spektrum im Rheinland reicht von IT-Dienstleistungen bis zu Deutschlands erstem inklusiven Burger-Restaurant, dem „Godesburger“.

Seit dem Jahr 2001 wurden fast 1.750 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung neu geschaffen. Die große Mehrzahl der Inklusionsunternehmen, -abteilungen und -betriebe besteht noch heute und hat die Anzahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung sogar weiter erhöht - eine echte Erfolgsgeschichte.

Als Ausgleich für den besonderen Aufwand, der mit der Neuschaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigung einer großen Zahl von Menschen mit Behinderung verbunden ist, erhalten Inklusionsbetriebe eine pauschale, dauerhafte und verlässliche Förderung in Form von Investitions- und Personalkostenzuschüssen.

Haben Sie eine gute Geschäftsidee? Das LVR-Inklusionsamt berät Sie gerne.

Beispiel: Der "Godesburger" - ein inklusives Restaurant mit Auszeichnung

Der Godesburger, Deutschlands erstes inklusives Burger-Restaurant, wurde im September 2014 in Bonn-Bad Godeberg als Inklusionsabteilung eröffnet. Derzeit arbeiten im Godesburger acht sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen mit und ohne Behinderung in Küche und Service zusammen.

Für die Gründung der Inklusionsabteilung und die Schaffung von fünf Arbeitsplätzen für besonders betroffene Menschen mit Behinderung bewilligte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW im Rahmen des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ einen Investitionszuschuss in Höhe von 100.000 Euro. Vom LVR-Inklusionsamt erhält das Unternehmen dauerhaft laufende Zuschüsse zu den Personalkosten: Pauschal 30 Prozent des Arbeitnehmer*innen-Bruttos der Beschäftigten mit Behinderung sowie monatlich 210 Euro für eine arbeitsbegleitende und psychosoziale Betreuung.

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Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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