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Die Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, vertritt die Interessen schwerbehinderter Menschen im Betrieb und fördert darüber hinaus die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb.

Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung

Die Tätigkeitsfelder der SBV sind folgende:

  • Den (schwer-)behinderten Menschen beraten
  • Den*die Arbeitgeber*in beraten
  • Vermitteln in Konfliktsituationen
  • Mitwirken bei Personalentscheidungen
  • Betriebliche Prävention
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Mitarbeit an Inklusionsvereinbarung
  • Versammlung der schwerbehinderten Menschen
  • Teilnahme an Sitzungen und Ausschüssen

Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Die Rechte der SBV sind folgende:

  • Initiativrecht für Maßnahmen
  • Recht auf Unterrichtung durch den*die Arbeitgeber*in
  • Recht auf Einsicht in die Personalakte des schwerbehinderten Menschen
  • Teilnahmerecht
  • Recht, einen Antrag auf Aussetzung eines Beschlusses des Betriebs-/Personalrats zu stellen
  • Teilnahmerecht an Betriebs-/Personalversammlungen als nicht dem Betrieb/der Dienststelle Angehörige
  • Recht auf Beratung über die Besetzung von Stellen der betrieblichen Ausbildung

Durchsetzungsstrategien

Die Durchsetzungsstrategien der SBV sind folgende:

  • Aussetzen von Beschlüssen des Betriebs-/Personalrats
  • Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers
  • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Anzeige bei der Regionaldirektorin der Bundesagentur für Arbeit

Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen

Die Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen sind folgende:

  • Freistellung
  • Teilnahme an Bildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Verhinderung eines Nachteils bei der Berufsförderung
  • Ausführung des Ehrenamts außerhalb der Arbeitszeit
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Sachmittel und Kosten der Amtsführung
  • Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Kündigungsschutz

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Online-Crashkurs zu den Grundlagen der Schwerbehindertenvertretung Teil I

Der zweiteilige Online-Crashkurs „Grundlagen der SBV-Arbeit“ vermittelt Ihnen die wichtigsten Grundlagen Ihrer Aufgaben als neugewählte Schwerbehindertenvertretung und liefert einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die für Ihre Aufgabenerfüllung wichtig sind.

Hinweis:
Dieser Onlinekurs ersetzt nicht den regulären Präsenz-Grundkurs als Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Seminaren des LVR-Inklusionsamtes, bietet aber eine gute Alternative als Unterstützung zum Einstieg in Ihre tägliche Arbeit.

Online-Crashkurs zu den Grundlagen der Schwerbehindertenvertretung Teil II

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Das SBV-Plakat

Das LVR-Inklusionsamt stellt neu gewählten und erfahrenen Schwerbehindertenvertretungen Plakate zum Download zur Verfügung. Diese können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von den Schwerbehindertenvertretungen beispielsweise dazu genutzt werden, die SBV im Betrieb bekannt zu machen. Die Plakate stehen mit zwei verschiedenen Motiven sowohl zum Download als auch zum Druck zur Verfügung.

Jedes Plakat bietet die Möglichkeit auch individuelle Informationen zu integrieren. Dies können beispielsweise Kontaktdaten oder Sprechzeiten sein.

Nachfolgend finden Sie die Plakate mit den zwei verschiedenen Motiven zum Herunterladen oder zum Drucken:

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

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Timo Wissel

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0221 809-4311
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