Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Ausgleichsabgabe

Grafik: Information

Schwerbehindertenanzeige: Frist bis 31. März 2024

Bis spätestens zum 31. März 2024 muss die Anzeige für das Jahr 2023 bei der Bundesagentur für Arbeit und die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt erfolgen.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an
Emel Öksüz
Tel. 0221 809 5398
emel.oeksuez@lvr.de

Neue Staffelbeträge ab dem Erhebungsjahr 2024

Die neuen Staffelbeträge sind erstmalig fällig zum 31.03.2025:

Übersicht über die Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe ( PDF, 313 kB )

Das LVR-Inklusionsamt schafft den Ausgleich

Die Ausgleichsabgabe nach §160 SGB IX ist ein Mittel für Motivation und Ausgleich. Arbeitgeber sollen dazu motiviert werden, schwerbehinderte Menschen einzustellen - nach der Devise: beschäftigen statt zahlen. Gleichzeitig schafft die Ausgleichsabgabe einen finanziellen Ausgleich zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht ausreichend nachkommen.

Wichtig: Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. (§160 Absatz 1 Satz 1 SBG IX)

Nach oben

Kontodaten des LVR-Inklusionsamtes

Als Verwendungszweck tragen Sie bitte das von uns übermittelte 10-stellige Aktenzeichen ein. Verwendungszweck: Akz. 6100……

Sollte Ihnen noch kein Akz. zugewiesen worden sein, tragen Sie als Verwendungszweck bitte Ihre Betriebsnummer ein.

Landesbank Hessen-Thüringen NL Düsseldorf
IBAN DE84 3005 0000 0000 0600 61
BIC WELADEDDXXX

Nach oben

Weitere Informationen

Im Fact Sheet zur Ausgleichsabgabe finden Sie alle Informationen auf einen Blick.

Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe finden Sie bei der BIH

Auch bei REHADAT finden Sie weiterführende Informationen zur Ausgleichsabgabe.

Mithilfe der Software Elan können die Pflichtarbeitsplätze bzw. die zu leistende Ausgleichsabgabe berechnet werden.
Nachfolgend gelangen Sie zu den Voransichten der jeweiligen Formulare.

Nach oben

Abteilungsleitung

Portrait von Emel Öksüz

Emel Öksüz

Telefon

workTelefon:
0221 809 5398
faxTelefax:
0221 8284 3418

E-Mail

A, B und D

Kein Portraitbild vorhanden

Christian Kleine

Telefon

workTelefon:
0221 809 5347
faxTelefax:
0221 8284 2627

E-Mail

C, L und N

Kein Portraitbild vorhanden

Frank Habet

Telefon

workTelefon:
0221 809 4449
faxTelefax:
0221 8284 1678

E-Mail

O, P, Q und R

Kein Portraitbild vorhanden

Jürgen Vollmar

Telefon

workTelefon:
0221 809 5371
faxTelefax:
0221 8284 0377

E-Mail

G, K und T

Kein Portraitbild vorhanden

Rebecca van Honacker

Telefon

workTelefon:
0221 809 5351

E, F, H, M und U

Kein Portraitbild vorhanden

Valentina Stückle

Telefon

workTelefon:
0221 809 5348

E-Mail

I, V und W

Kein Portraitbild vorhanden

Saskia Riedel

Telefon

workTelefon:
0221 809 4397
faxTelefax:
0221 8284 4787

E-Mail

J, S und X, Y, Z (zzgl. Zahlen und Sonderzeichen)

Kein Portraitbild vorhanden

Petra Kandt

Telefon

workTelefon:
0221 809 4448
faxTelefax:
0221 8284 4422

E-Mail

Werkstattaufträge

Kein Portraitbild vorhanden

Manfred Hogreve

Telefon

workTelefon:
0221 809 4360
faxTelefax:
0221 8284 0634

E-Mail