Ausgleichsabgabe
Schwerbehindertenanzeige: Frist bis 31. März 2024
Bis spätestens zum 31. März 2024 muss die Anzeige für das Jahr 2023 bei der Bundesagentur für Arbeit und die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt erfolgen.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an
Emel Öksüz
Tel. 0221 809 5398
emel.oeksuez@lvr.de
Neue Staffelbeträge ab dem Erhebungsjahr 2024
Die neuen Staffelbeträge sind erstmalig fällig zum 31.03.2025:
Übersicht über die Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe ( PDF, 313 kB )
Das LVR-Inklusionsamt schafft den Ausgleich
Die Ausgleichsabgabe nach §160 SGB IX ist ein Mittel für Motivation und Ausgleich. Arbeitgeber sollen dazu motiviert werden, schwerbehinderte Menschen einzustellen - nach der Devise: beschäftigen statt zahlen. Gleichzeitig schafft die Ausgleichsabgabe einen finanziellen Ausgleich zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht ausreichend nachkommen.
Wichtig: Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. (§160 Absatz 1 Satz 1 SBG IX)
Kontodaten des LVR-Inklusionsamtes
Als Verwendungszweck tragen Sie bitte das von uns übermittelte 10-stellige Aktenzeichen ein. Verwendungszweck: Akz. 6100……
Sollte Ihnen noch kein Akz. zugewiesen worden sein, tragen Sie als Verwendungszweck bitte Ihre Betriebsnummer ein.
Landesbank Hessen-Thüringen NL Düsseldorf
IBAN DE84 3005 0000 0000 0600 61
BIC WELADEDDXXX
Weitere Informationen
Mithilfe von IW-Elan können Sie schnell und einfach online die Pflichtarbeitsplätze bzw. die zu leistende Ausgleichsabgabe berechnen.
Seit dem Erhebungsjahr 2023 ist IW-Elan ein browserbasiertes Berechnungsprogramm.
Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe finden Sie bei IW-Elan
Im Fact Sheet zur Ausgleichsabgabe finden Sie alle Informationen auf einen Blick.
Abteilungsleitung
Emel Öksüz
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809 5398
- faxTelefax:
- 0221 8284 3418
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- emel.oeksuez@lvr.de
A, B und D
Christian Kleine
Telefon
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- 0221 8284 2627
- E-Mail:
- christian.kleine@lvr.de
C, L und N
Frank Habet
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809 4449
- faxTelefax:
- 0221 8284 1678
- E-Mail:
- frank.habet@lvr.de
O, P, Q und R
Jürgen Vollmar
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- 0221 8284 0377
- E-Mail:
- juergen.vollmar@lvr.de
G, K und T
E, F, H, M und U
I, V und W
Saskia Riedel
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- 0221 809 4397
- faxTelefax:
- 0221 8284 4787
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- saskia.riedel@lvr.de
J, S und X, Y, Z (zzgl. Zahlen und Sonderzeichen)
Petra Kandt
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Werkstattaufträge
Manfred Hogreve
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