Das LVR-Inklusionsamt
Das LVR-Inklusionsamt ist zuständig für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen und Ihnen gleichgestellter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Unterstützungsangebote an und arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen. Träger des Inklusionsamtes im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland, kurz LVR. Es ist dem Dezernat 5 Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung zugeordnet.
Das LVR-Inklusionsamt gliedert sich in fünf Abteilungen.
- Begleitende Hilfen und Kündigungsschutz
- Technischer Beratungsdienst
- Inklusionsbegleitung und Inklusionsunternehmen
- Erhebung der Ausgleichsabgabe, Institutionelle Förderung und Haushalt
- Seminare, Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsvorhaben
Die Unterstützungsangebote des LVR-Inklusionsamtes umfassen beispielsweise finanzielle Förderung zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen oder bei außergewöhnlichen Belastungen während der Beschäftigung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beratung und psychosozialen Begleitung durch den Integrationsfachdienst bei Konflikten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden könnten. Auch im Rahmen von Rehabilitation beziehungsweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ist der Integrationsfachdienst Ansprechpartner. Ferner unterstützt er die Vermittlung von Schüler*innen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie den Wechsel von Beschäftigten aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Auch eine Beratung bei Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung durch die technischen Fachberater*innen des LVR-Inklusionsamtes ist möglich.
Zudem stehen Fachberater*innen bei den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Die Themenbereiche der Prävention, des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie der Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung werden durch Schulungs-, Beratungs- und Moderationsangebote sowie mit der Vergabe von Prämien unterstützt.
Da Beschäftigungsverhältnisse von gleichgestellten und schwerbehinderten Menschen einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, muss das zuständige Inklusionsamt einer Kündigung zustimmen.
Alle Leistungen des LVR-Inklusionsamtes werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Die Einnahmen sind zweckgebunden für die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen.
Unsere Partner
Das LVR-Inklusionsamt arbeitet eng mit verschiedenen Beteiligten im Bereich Behinderung und Beruf zusammen.
Unsere Partner*innen:
Bundesagentur für Arbeit
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Berufsförderungswerk Düren gGmbH
Leiter des LVR-Inklusionsamtes
Christoph Beyer
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-5300
- faxTelefax:
- 0221 8284-1585
- E-Mail:
- christoph.beyer@lvr.de