Bauten fremder Träger
Die Aufgaben in diesem Bereich umfassen die Beratung von Neu- und Umbaumaßnahmen vom Vorentwurf bis zur Bauantragsreife.
Schwerpunkte sind neben der planerischen Umsetzung der entsprechenden Raumprogramme, die Betriebsnotwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Barrierefreiheit (DIN 18040 Teil 1 und 2) der zu realisierenden Baumaßnahmen.
Nach Abschluss der Beratungen erfolgt die Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen und abschließend die Fertigung einer baufachlichen Stellungnahme.
Übersicht
Bauten im Bereich der Altenhilfe
- Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
- Hospize.
Die Beteiligung erfolgt über den örtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW).
Die in der baufachlichen Stellungnahme bestätigte Betriebsnotwendigkeit und die gemeinsam mit dem Bereich “Investitionskosten für Alten- und Pflegeeinrichtungen“ zusammengefasste Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dient dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Feststellung der anerkennungsfähigen Investitionsaufwendungen.
Bauten im Bereich der Eingliederungshilfe
- Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Werkstätten.
Die Vorgaben für den Bau oben genannter Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen basieren auf der Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG DVO).
Bauten im Bereich der Jugendhilfe
- Mutter-Kind Einrichtungen
- Kinderheime
- Internate
- Ferienheime
- Jugendherbergen
- Kindertagesstätten
- Sonderkindergärten.
Die Beteiligung und Beratungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem LVR-Dezernat Jugend.
Baufachliche Prüfung von Verwendungsnachweisen
Die Prüfung von Verwendungsnachweisen fertiggestellter Fördermaßnahmen betrifft zurzeit die Bauten der Eingliederungshilfe. Das Prüfergebnis hat grundsätzlich eine unmittelbare Auswirkung auf die Refinanzierung der Baumaßnahmen durch die Fördergeber, bis hin zu Negativbescheinigungen und / oder Teilrückzahlungen von Zuwendungen.
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

Peter Hilkenbach
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