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Bauten fremder Träger

Die Aufgaben in diesem Bereich umfassen die Beratung von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur fertigen Vorlage für das Abstimmungsverfahren.

Planungsunterlagen

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratungen zur planerischen Umsetzungen der entsprechenden Raumprogramme, die Prüfung der Betriebsnotwendigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Barrierefreiheit der zu realisierenden Baumaßnahmen.

Bauten im Bereich der Altenhilfe

  • Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Die Beteiligung erfolgt über den örtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW).

Die in der baufachlichen Stellungnahme bestätigte Betriebsnotwendigkeit und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit dient dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Feststellung der anerkennungsfähigen Investitionsaufwendungen.

Der örtliche Sozialhilfeträger beurteilt die Förderfähigkeit der beabsichtigten Maßnahme, die Grundlage für das spätere Feststellungs- und Festsetzungsverfahren sind. Die Feststellung der anerkennungsfähigen Investitionskosten macht der überörtliche Sozialhilfeträger.

Bauten im Bereich der Eingliederungshilfe

  • Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für besondere Wohnformen
  • Einrichtungen für tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
  • Werkstätten.

Die Beteiligung erfolgt über die zuständigen Fachabteilungen des LVR.

Die Vorgaben für den Bau dieser Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen basieren auf der Grundlage der Wohnraumförderungsbestimmungen 2021 (WFB), der Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (BWB) und der Rahmenbedingungen für den Bau von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen (von LVR und LWL)

Bauten im Bereich der Jugendhilfe

  • Mutter-Kind Einrichtungen
  • Kinderheime
  • Internate
  • Ferienheime
  • Jugendherbergen
  • Kindertagesstätten
  • Sonderkindergärten

Die Beteiligung und Beratungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem LVR-Dezernat Jugend.

Bauten im Bereich von Förderprogrammen

  • Bundesinnovationsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des BMFSJ

    Die Beteiligung und Beratungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landesministerium (MHKBG NRW) und der Bundesservicestelle (BSS).
  • Inklusives Bauprojektförderung „Inklusiv bauen – gemeinsam leben“ des LVR

    Die Beteiligung und Beratungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Stellen des LVR Dezernat Soziales.

Baufachliche Prüfung von Verwendungsnachweisen

Die Prüfung von Verwendungsnachweisen fertiggestellter Fördermaßnahmen betrifft zurzeit die Bauten der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und Frauenhäuser.

Das Prüfergebnis hat grundsätzlich eine unmittelbare Auswirkung auf die Refinanzierung der Baumaßnahmen durch die Fördergeber, bis hin zu Negativbescheinigungen und / oder Teilrückzahlungen von Zuwendungen.

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Zuständigkeiten LVR-Dezernat Soziales