Krankenhausvergleich 2015
Interner Krankenhausvergleich 2015 gemäß § 5 Bundespflegesatzverordnung und auf Basis der § 21-Daten 2015
Seit dem Jahr 2000 führt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser (BAG) jährlich einen Betriebsvergleich auf Basis der Budgetvereinbarungen sowie weiterer Kennzahlen der psychiatrischen und Krankenhäuser und Fachabteilungen aus dem Bundesgebiet durch.
Auch für das Geschäftsjahr 2015 wurde eine Erhebung der Daten durchgeführt. An dem aktuellen Betriebsvergleich haben 161 psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen teilgenommen.
Die Erhebung der Daten erfolgte auf Basis eines abgestimmten Erhebungsbogens, der folgende Elemente enthielt:
- Stammdaten des Krankenhauses
- Vereinbarte Vollkräfte und Personalkosten nach L2 und K3 LKA
- Patientenstruktur nach Psych-PV
- KHG-Summenwerte auf Basis der Vereinbarung 2015
- Daten der Fachabteilung „Erwachsenenpsychiatrie"
- Daten der Fachabteilung „Kinder- und Jugendpsychiatrie“
- Daten der Fachabteilung „Psychosomatik“
- Budget der Ausbildungsstätten
Parallel zu dem Vergleich der Vereinbarungsdaten wurde in diesem Jahr erneut die Erhebung der Daten gem. § 21 KHEntgG des Jahres 2015 durchgeführt. An dem Vergleich beteiligten sich 133 psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen. Die standardisierten Daten wurden dabei unter anderem nach folgenden Kriterien ausgewertet:
- Verweildauer-Verteilung nach Fachabteilungen
- Alters- und Verweildauerdarstellung auf Fachabteilungs-Ebene
- TOP 20 ICD Hauptdiagnose 4-stellig
- Nebendiagnosen pro Fall je Fachabteilungen
- Zusatzcodes nach Fachabteilungen
Die Auswertung der Daten 2015 wurde mittlerweile abgeschlossen und an die teilnehmen Träger der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Fachabteilungen übersandt. Alle teilnehmenden Krankenhäuser haben per E-Mail die Auswertungen erhalten.
Unter dem nachfolgenden Link können Sie einen Auszug der Auswertung des internen Krankenhausvergleichs gemäß § 5 Bundespflegesatzverordnung für das Geschäftsjahr 2015 downloaden.