Rundschreiben, Arbeitshilfen und Dokumentationen zur Aufsicht über stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe
Mit der Beschreibung von Rahmenbedingungen und Mindeststandards geben wir Ihnen eine Orientierung, welche Voraussetzungen sowohl für die Gründung einer Einrichtung als auch für unterschiedliche Angebotsformen gelten, außerdem finden Sie eine Sammlung interessanter, fachlicher sowie rechtlicher Positionierungen zu bestimmten Themen in der Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen.
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
Auf dieser Seite finden Sie Rundschreiben des Bereichs Aufsicht über stationäre Einrichtungen.
Alle Rundschreiben zum Thema Erziehungshilfe finden Sie unter diesem Link.
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Nr. 43/3/2023 vom 02. März 2023 (PDF, 142 kB, barrierefrei)
Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII
Hier: Aufhebung der Meldungen nach § 47 SGB VIII im Zusammenhang mit SARS-CoV-2
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Nr. 43/2/2023 vom 21. Februar 2023 (PDF, 144 kB)
Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII
Hier: Unterbringung von deutschen Kindern und Jugendlichen im Ausland – § 38 SGB VIII
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Nr. 43/4/2022 vom 6. Mai 2022 (PDF, 110 kB)
Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII
Hier: Melde- und Nachweispflichten für Jugendämter bei Auslandsmaßnahmen nach § 38 Abs. 5 SGB VIII – Formularvordrucke
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Nr. 43/3/2022 vom 14. März 2022 (PDF, 105 kB)
Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII
Hier: Information zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gem. § 20a IfSG
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Nr. 43/11/2021 vom 16. Dezember 2021 (PDF, 120 kB)
Wichtige Informationen zum "Masernschutzgesetz"
Gesetz für den Schutz vor Masern, geändert durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID- und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie vom 10. Dezember 2021 - §§ 43 und 45 SGB VIII tätige Personen
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Nr. 43/9/2021 vom 10. Dezember 2021 (PDF, 125 kB)
Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Organisationale Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 45 SGB VIII
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Nr. 43/4/2021 vom 04. August 2021 (PDF, 162 kB, barrierefrei)
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Auswirkungen für Kindertageseinrichtungen und stationäre Einrichtungen mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII
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Nr. 43/3/2020 vom 26. Februar 2020 (PDF, 177 kB)
Informationen zum "Masernschutzgesetz"
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Nr. 43/6/2017 vom 23. November 2017 (PDF, 172 kB)
Neufassung des § 1631 b BGB zum 01.10.2017
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Nr. 43/4/2014 vom 30. Juni 2014 (PDF, 89 kB)
Steuer- und Rentenversicherungspflicht von selbständig Tätigen in Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften
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Nr. 43/1/2013 vom 27. Februar 2013 (PDF, 48 kB)
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes: Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen
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Nr. 43/9/2012 vom 3. Dezember 2012 (PDF, 211 kB)
"Junge" Kinder in Angeboten der stationären Erziehungshilfe
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Nr. 43/4/2011 vom 12. September 2011 (PDF, 55 kB)
Weisungsgebundenheit von Betreuungskräften in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen/ Einrichtungsteilen nach §§ 45 ff. SGB VIII
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Dokumentationen
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Arbeitshilfen zum § 45 SGB VIII
Wir freuen uns, dass ein doch eher trockener Gesetzesverweis Sie ermuntert bzw. Ihr Interesse geweckt hat, zu schauen, was sich hinter dem Begriff "Arbeitshilfen gemäß § 45 SGB VIII" verbergen mag!
Der "Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen" ist zugleich Titel und Aufgabe unserer Abteilung im Landesjugendamt - ein Auftrag, dem nur in Form differenzierter Vorgaben, orientiert am Begriff der Kindeswohlgewährleistung, entsprochen werden kann.
Als Betriebserlaubnis erteilende Stelle erfüllen wir einerseits unsere Aufsichtsfunktion im Rahmen unterschiedlicher Prüfaufträge zu Beginn und während des Betriebes, andererseits bieten wir den Einrichtungen unsere Unterstützung in Form von Planungs- und Betriebsführungsberatungen an.
Im Sinne der gewünschten Transparenz und Einheitlichkeit in der Aufgabenwahrnehmung des Landesjugendamtes hat die Abteilung Vereinbarungen formuliert, die sich an diesem Ziel orientiert haben. Das Ergebnis liegt vor Ihnen!
Mit der Beschreibung von Rahmenbedingungen und Mindeststandards geben wir Ihnen eine Orientierung, welche Voraussetzungen sowohl für die Gründung einer Einrichtung als auch für unterschiedliche Angebotsformen gelten, außerdem finden Sie eine Sammlung interessanter, fachlicher sowie rechtlicher Positionierungen zu bestimmten Themen in der Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen. Jedes Papier können sie gesondert ausdrucken.
Am 10. Juni 2021 sind durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) zahlreiche Neuregelungen im SGB VIII in Kraft getreten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat im Kontext der Aufsicht und Beratung nach den §§ 45 ff. SGB VIII Handlungsleitlinien erarbeitet, die wir Ihnen gerne zu Verfügung stellen.
Die Handlungsleitlinien nehmen die Änderungen in den §§ 45 ff. SGB VIII in den Blick, die die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis und damit die Beratungs- und Aufsichtsaufgaben – auch im laufenden Betrieb – konkretisieren und erweitern. Zur Verbesserung des Kinderschutzes in Einrichtungen wird die Verantwortung des Trägers für die Gewährleistung des Kindeswohls in seiner Einrichtung deutlich hervorgehoben und konkretisiert.
1. Aufsichtsrechtliche Grundlagen
Die Arbeitshilfe "2.8 Einrichtungen der Eingliederungshilfe gem. SGB XII" wird aufgrund der Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Kontext SGB IX derzeit überarbeitet. Darüber hinaus bleiben die dort benannten Rahmenbedingungen weiterhin eine maßgebliche Orientierung zur Ausgestaltung von Angeboten für Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen.
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2.8 Einrichtungen der Eingliederungshilfe gem. SGB XII (PDF, 125 kB)
2.8.1 Rahmenbedingungen
2.8.2 Rahmenbedingungen für die Betriebserlaubnis für Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfen des SGB XII für Kinder und Jugendliche
Die Arbeitshilfe "Fachkräfteregelung" wird derzeit überarbeitet. Mit der Rundmail vom 10. Juni 2022 an alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen im Rheinland haben wir die staatl. anerkannten Heilerziehungspfleger*innen für die Gruppenangebote der stationären als pädagogische Fachkräfte anerkannt. Somit entfällt die beschriebene Regelung der Anlage 2 in dieser Arbeitshilfe.
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2.12.2 Das Fachkräftegebot in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII (PDF, 281 kB)
Eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
2.13 Junge Kinder in stationärer Erziehungshilfe
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2.13.1 Junge Kinder in stationärer Erziehungshilfe (2020) (PDF, 6,93 MB)
Broschüre der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe, Fassung 2020
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2.13.2 Junge Kinder in stationärer Erziehungshilfe (2016) (PDF, 703 kB)
Broschüre der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen mit Projektbericht, Fassung 2016
3. Fachliche Positionspapiere und juristische Grundlagen
Die Arbeitshilfe zum Taschengeld wurde von der Interessenvertretung "Jugend vertritt Jugend – JvJ NRW" in jugendgerechte Sprache übersetzt. Kinder und Jugendliche können sich auf der Webseite von JvJ NRW informieren.
3.3 Sozialdatenschutz in Institutionen
Diese Arbeitshilfe wird aufgrund der neuen Rechtslage überarbeitet.
3.5 Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und der Schutz ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte
Hinweis zu 3.5.1 und 3.5.2
Es handelt sich zum einen um eine Informationsbroschüre über die Ergebnisse der Projektstudie zu § 1631 b BGB, welche das Landesjugendamt zusammen mit Frau Prof. Dr. Julia Zinsmeister von der TH Köln initiiert hatte.
Gleichzeitig wird der PP-Vortrag aus der Online-Veranstaltung vom 23. Februar 2021 veröffentlicht, in welcher Frau Prof. Dr. Zinsmeister die Auswertung der Stichprobe familiengerichtlicher Entscheidungen präsentiert hatte.
3.9 Partizipation- und Beschwerdeverfahren
Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe stellen zur Umsetzung der Beteiligungs- und Partizipationsverfahren im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes den Einrichtungen folgende Unterlagen zu Verfügung
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Beteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe (PDF, 47 kB)
Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten
Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe
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3.9.1 Handlungsleitlinien zu § 45 SGB VIII (PDF, 69 kB)
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
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3.9.2 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe (PDF, 60 kB)
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
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3.9.3 Empfehlungen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen1 (PDF, 82 kB)
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
[3.10 - Informationsblatt für ASD-Mitarbeitende - wird derzeit überarbeitet]
Die Empfehlung 3.11 wird derzeit aufgrund der Änderungen durch das Kinder-und Jugendstärkungsgesetz vom 10. Juni 2021/ Neu: § 38 SGB VIII überarbeitet. Die Empfehlung ist weiterhin eine sehr gute Orientierung zur Ausgestaltung der Leistungen stationärer Jugendhilfe im Ausland.