Fachstelle "Gewaltschutz"
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz. Einrichtungen tragen Verantwortung, sie vor Gefahren von außen und innen zu schützen. Dafür braucht es wirksame Schutzkonzepte und eine gewaltpräventive Organisationskultur. Die Fachstelle „Gewaltschutz“ im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt Einrichtungen bei deren Entwicklung und Umsetzung.
Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Träger von Einrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verpflichtet, ein verbindliches Konzept zum Schutz vor Gewalt vorzuhalten und es stetig zu überprüfen. Der § 11 des Landeskinderschutzgesetzes NRW konkretisiert diese Anforderungen noch einmal für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat die oberste Landesjugendbehörde die NRW-Landesjugendämter beauftragt, die Träger von Einrichtungen unter anderem durch entsprechende Beratung und Qualifizierungsangebote im Kontext von Konzepten zum Schutz vor Gewalt zu unterstützen. Hierzu wurde im LVR-Landesjugendamt Rheinland und LWL-Landesjugendamt Westfalen je eine Fachstelle geschaffen, die durch Landesmittel gefördert wird. Ziel ist es, den Schutz junger Menschen in Einrichtungen weiter zu verbessern.
Die Fachstelle bietet Fortbildungen jeglicher Art an, betreibt Netzwerkarbeit und wirkt an der Erstellung von Fachveröffentlichungen mit. Darüber hinaus bietet sie in Kooperation mit der zuständigen Aufsicht über stationäre Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII fachliche Beratung an.
Ansprechpersonen
Stephan Klein
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6306
- faxTelefax:
- 0221 8284-2796
- E-Mail:
- stephan.klein@lvr.de
Fortbildungen
Aktuelle Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Online-Katalog.
Servicebereich zum Thema
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Arbeitshilfen
Wir freuen uns, dass ein doch eher trockener Gesetzesverweis Sie ermuntert bzw. Ihr Interesse geweckt hat, zu schauen, was sich hinter dem Begriff "Veröffentlichungen zum § 45 SGB VIII" verbergen mag!
Der "Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen" ist zugleich Titel und Aufgabe unserer Abteilung im Landesjugendamt - ein Auftrag, dem nur in Form differenzierter Vorgaben, orientiert am Begriff der Kindeswohlgewährleistung, entsprochen werden kann.
Als Betriebserlaubnis erteilende Stelle erfüllen wir einerseits unsere Aufsichtsfunktion im Rahmen unterschiedlicher Prüfaufträge zu Beginn und während des Betriebes, andererseits bieten wir den Einrichtungen unsere Unterstützung in Form von Planungs- und Betriebsführungsberatungen an.
Im Sinne der gewünschten Transparenz und Einheitlichkeit in der Aufgabenwahrnehmung des Landesjugendamtes hat die Abteilung Vereinbarungen formuliert, die sich an diesem Ziel orientiert haben. Das Ergebnis liegt vor Ihnen!
Mit der Beschreibung von Rahmenbedingungen geben wir Ihnen eine Orientierung, welche Voraussetzungen sowohl für die Gründung einer Einrichtung als auch für unterschiedliche Angebotsformen gelten, außerdem finden Sie eine Sammlung interessanter, fachlicher sowie rechtlicher Positionierungen zu bestimmten Themen in der Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen. Jedes Papier können sie gesondert ausdrucken.
Alle Arbeitspapiere wurden im Kontext der aktuellen Gesetzgebung zum Kinder-und Jugendstärkungsgesetz/ KJSG gesichtet und überarbeitet und sind somit auf dem aktuellen Stand.
Fremde Texte sind mit einem Datum versehen.
01.10.20251.6 die Seite wird derzeit überarbeitet
3. Standards zu Angebotsformen
3.7 Individualpädagogische Maßnahmen
- werden derzeit überarbeitet -
3.10 Intensivpflegeeinrichtungen
- werden derzeit überarbeitet -
3.14 Empfehlungen zur Leistungserbringung der stationären Erziehungshilfen im Ausland
- werden derzeit überarbeitet -
4. Fachliche Positionspapiere und juristische Grundlagen
4.2 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
- werden derzeit überarbeitet -



