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Fachstelle "Gewaltschutz"

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz. Einrichtungen tragen Verantwortung, sie vor Gefahren von außen und innen zu schützen. Dafür braucht es wirksame Schutzkonzepte und eine gewaltpräventive Organisationskultur. Die Fachstelle „Gewaltschutz“ im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt Einrichtungen bei deren Entwicklung und Umsetzung.

Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Träger von Einrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verpflichtet, ein verbindliches Konzept zum Schutz vor Gewalt vorzuhalten und es stetig zu überprüfen. Der § 11 des Landeskinderschutzgesetzes NRW konkretisiert diese Anforderungen noch einmal für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat die oberste Landesjugendbehörde die NRW-Landesjugendämter beauftragt, die Träger von Einrichtungen unter anderem durch entsprechende Beratung und Qualifizierungsangebote im Kontext von Konzepten zum Schutz vor Gewalt zu unterstützen. Hierzu wurde im LVR-Landesjugendamt Rheinland und LWL-Landesjugendamt Westfalen je eine Fachstelle geschaffen, die durch Landesmittel gefördert wird. Ziel ist es, den Schutz junger Menschen in Einrichtungen weiter zu verbessern.

Die Fachstelle bietet Fortbildungen jeglicher Art an, betreibt Netzwerkarbeit und wirkt an der Erstellung von Fachveröffentlichungen mit. Darüber hinaus bietet sie in Kooperation mit der zuständigen Aufsicht über stationäre Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII fachliche Beratung an.

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