Schiedsstelle
Die Schiedsstelle im LVR-Landesjugendamt Rheinland vermittelt bei Streit- und Konfliktfällen zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern von Einrichtungen über alle Vereinbarungen (§ 78a - 78 g SGB VIII).
Die Schiedsstelle ist paritätisch zusammengesetzt. Die Geschäfte werden gemäß § 1 Abs. 2 der Schiedsstellenverordnung SGB VIII vom 20. April 1999 vom Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt - geführt.
Anschrift
Landschaftsverband Rheinland
Geschäftsstelle der Schiedsstelle für Jugendhilfe
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Vorsitzender der Geschäftsstelle: Prof. Dr. Peter Schäfer
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter
Annette Bruns
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6282
- faxTelefax:
- 0221 8284-0561
- E-Mail:
- annette.bruns@lvr.de