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Schiedsstelle

Die Schiedsstelle im LVR-Landesjugendamt Rheinland vermittelt bei Streit- und Konfliktfällen zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern von Einrichtungen über alle Vereinbarungen (§ 78a - 78 g SGB VIII).

Die Schiedsstelle ist paritätisch zusammengesetzt. Die Geschäfte werden gemäß § 1 Abs. 2 der Schiedsstellenverordnung SGB VIII vom 20. April 1999 vom Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt - geführt.

Anschrift

Landschaftsverband Rheinland
Geschäftsstelle der Schiedsstelle für Jugendhilfe
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

Vorsitzender der Geschäftsstelle: Prof. Dr. Peter Schäfer

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

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Annette Bruns

Telefon

workTelefon:
0221 809-6282
faxTelefax:
0221 8284-0561

E-Mail