Geschäftsstelle der Landeskommission
Der LVR nahm bis 31.12.2013 im Auftrag der Rahmenvertragspartner die Aufgaben der Geschäftsstelle der Landeskommission in neutraler Funktion im zweijährigen Wechsel mit dem LWL wahr.
Aufgrund der Kündigung der Rahmenverträge gibt es zur Zeit keine Landeskommission und somit auch keine Geschäftsstellenfunktion. Der LVR steht aber weiter für allgemeine Auskünfte zur Verfügung und führt die Sammlung der Daten des Info-Katalogs.
In NRW bildeten bis zum 31. Dezember 2012 die Rahmenverträge die Grundlage für Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte. Rahmenvertragspartner waren die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer sowie die kommunalen Spitzenverbände. Zum 31. Dezember 2012 wurden die Rahmenverträge von den kommunalen Spitzenverbänden gekündigt. Verhandlungen zum Abschluss neuer Rahmenverträge wurden in 2013 ergebnislos geführt, weitere Verhandlungen sind ausgesetzt. Damit ist auch die für 2013 beschlossene Übergangsfrist zur Anwendungen der gekündigten Rahmenverträge abgelaufen. Demzufolge bilden die Regelungen des SGB VIII die Basis für alle Neuvereinbarungen ab dem 1. Januar 2014.
Eine Zusammenstellung der für die Entgeltvereinbarung notwendigen Schemata sowie Veröffentlichungen der Landeskommission finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.
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Servicebereich zum Thema
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Veröffentlichungen der Landeskommission Jugendhilfe 2003 - 2012
Auf dieser Seite finden Sie Veröffentlichungen der Landeskommission Jugendhilfe 2003-2012 zu
Rahmenvertrag I
Regelungsgegenstände dieses Rahmenvertrages waren:
- Leistungen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform, soweit eine Betriebserlaubnis notwendig ist (§ 34 SGB VIII)
- Leistungen in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, sofern sie außerhalb der eigenen Familie erfolgt und soweit eine Betriebserlaubnis notwendig ist (§ 35 SGB VIII)
- Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie in sonstigen Wohnformen (§ 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
- Leistungen für junge Volljährige, sofern die dort genannten Hilfen den drei o.g. Leistungen entsprechen (§ 41 SGB VIII)
Rahmenvertrag II
Regelungsgegenstände dieses Rahmenvertrages waren:
- Leistungen für die Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3 SGB Vlll)
- Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB Vlll)
- Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Schulpflicht des Kindes oder Jugendlichen zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21 Satz 2 SGB Vlll)
- Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB Vlll) - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in anderen teilstationären Einrichtungen (§ 35a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alternative 2 SGB Vlll)
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Arbeitshilfen zur Entgeltvereinbarung
- Kalkulationsschema 2025 vormals RV 1 ( XLSM, 154 kB )
- Kalkulationsschema 2025 vormals RV 2 - § 13 Abs. 3 ( XLSM, 158 kB )
- Kalkulationsschema 2025 vormals RV 2 - § 19 ( XLSM, 158 kB )
- Kalkulationsschema 2025 vormals RV 2 §§ 32 u. 33a ( XLSM, 157 kB )
- Blankovereinbarung ( XLSX, 19 kB )
- Bestätigung der Gesamtkosten bei Neubauprojekten ( XLSX, 14 kB )
- Zins- und Tilgungsplan für Eigenkapital ( XLSX, 14 kB )
- Fachleistungsstunden korrigiertes Schema ( XLSX, 16 kB )