Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Geschäftsstelle der Landeskommission

Der LVR nahm bis 31.12.2013 im Auftrag der Rahmenvertragspartner die Aufgaben der Geschäftsstelle der Landeskommission in neutraler Funktion im zweijährigen Wechsel mit dem LWL wahr.

Aufgrund der Kündigung der Rahmenverträge gibt es zur Zeit keine Landeskommission und somit auch keine Geschäftsstellenfunktion. Der LVR steht aber weiter für allgemeine Auskünfte zur Verfügung und führt die Sammlung der Daten des Info-Katalogs.

In NRW bildeten bis zum 31. Dezember 2012 die Rahmenverträge die Grundlage für Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte. Rahmenvertragspartner waren die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer sowie die kommunalen Spitzenverbände. Zum 31. Dezember 2012 wurden die Rahmenverträge von den kommunalen Spitzenverbänden gekündigt. Verhandlungen zum Abschluss neuer Rahmenverträge wurden in 2013 ergebnislos geführt, weitere Verhandlungen sind ausgesetzt. Damit ist auch die für 2013 beschlossene Übergangsfrist zur Anwendungen der gekündigten Rahmenverträge abgelaufen. Demzufolge bilden die Regelungen des SGB VIII die Basis für alle Neuvereinbarungen ab dem 1. Januar 2014.

Eine Zusammenstellung der für die Entgeltvereinbarung notwendigen Schemata sowie Veröffentlichungen der Landeskommission finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.

Ansprechpersonen

Portrait von Susanne Klein

Susanne Klein

Telefon

workTelefon:
0221 809-2085

E-Mail

Servicebereich zum Thema