Amtsvormundschaft des Jugendamtes
Die Fachberatung Amtsvormundschaft im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern, die mit der Führung der Amtsvormundschaft betraut sind, durch Beratung, Fachinformationen, Fortbildungen und Fachtagungen.
Gesetzliche Grundlage für die Amtsvormundschaft ist § 1791 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für die Amtsvormundschaft des Jugendamtes wird in § 56 SGB VIII festgelegt, dass die Bestimmungen des BGB anzuwenden sind.
Der Amtsvormund ist gesetzlicher Vertreter eines Kindes/Jugendlichen. Bei der Führung der Vormundschaft gilt insbesondere § 1626 BGB, der die elterliche Sorge grundsätzlich beschreibt.
Das Recht und die Pflicht des Vormunds für das Mündel zu sorgen bestimmt sich nach den §§ 1631–1633 BGB. Das vom Familiengericht zum Vormund bestellte Jugendamt überträgt die Aufgaben des Amtsvormundes einzelnen seiner Beamten oder Angestellten.
"Qualitätsstandards für Vormünder" (Arbeits- und Orientierungshilfen für die Vormundschaft) sowie weitere Arbeitshilfen und Dokumentationen finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.
Fortbildungen und Fachtagungen
Das LVR-Landesjugendamt führt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen zum Thema durch.
Ansprechperson

Matthias Bisten
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6763
- faxTelefax:
- 0221 8284-0646
- E-Mail:
- matthias.bisten@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
Hier finden Sie Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes zum Thema Vormundschaft.
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Dokumentationen
5. NRW Vormundschaftstag – Impulse für die Zukunft der Vormundschaft
Mission Impossible? Ist eine gelingende Vertretung von Kindern und Jugendlichen angesichts der stetig steigenden Herausforderungen in der Jugendhilfe noch möglich?
Am 13. und 14. November 2024 trafen sich Fachkräfte aus Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen, Familiengerichten sowie weitere Expert*innen im Rahmen des 5. NRW Vormundschaftstags in Rösrath. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Entwicklungen und Herausforderungen, die sich seit der Einführung des neuen Vormundschaftsrechts 2023 ergeben haben.
Diese Dokumentation fasst die Inhalte der Tagungsvorträge und der Fachbeiträge aus den Arbeitsgruppen zusammen. Sie dient nicht nur als Rückblick, sondern auch als Inspiration und Orientierungshilfe für die Weiterentwicklung der Vormundschaftspraxis. Fehlende Beiträge werden nachträglich ergänzt.
- Flyer zum 5. Vormundschaftstag, 13./14. November 2024 in Rösrath ( PDF, 217 kB )
- Katharina Lohse (DIJuF) - Vormundschaft zwischen Kinderrechten und knappen Ressourcen ( PDF, 1 MB )
- Ingo Arndt (Direktor AG Hamm) - Rückblick auf die ersten Erfahrungen mit der Vormundschaftsreform aus Sicht der Familiengerichte ( PDF, 2 MB )
- Guy Walther (Stadt Frankfurt a.M.) - Datenschutz in der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft ( PDF, 803 kB )
- AG 1 - Aktuelle Probleme bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern ( PDF, 303 kB )
- AG 2 - Zusammenarbeit zwischen Amtsvormundinnen und Koordinierungsstellen ( PDF, 1 MB )
- AG 5 - Beteiligung von schwer erreichbaren Kindern und Jugendlichen in der Hilfegestaltung ( PDF, 327 kB )
- AG 6 - Kooperation zwischen Pflegekinderdienst, ASD und AV ( PDF, 247 kB )
- AG 7 - Vormundschaft für Kinder mit Behinderung ( PDF, 786 kB )
- AG 8 - Das neue soziale Entschädigungsrecht ( PDF, 1 MB )
- AG 10 - Datenschutz in der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft ( PDF, 733 kB )
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Arbeitshilfen
Vormundschaftsreform zum 01. Januar 2023
Qualitätsstandards für Vormünder
Der überregionale Arbeitskreis der Amtsvormünder hat in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeits- und Orientierungshilfen für die Vormundschaft erarbeitet, die in einer Sammelmappe „Qualitätsstandards für Vormünder“ zusammen gefasst sind.