Familienbildungsstätten
Der LVR unterstützt mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Arbeit anerkannter Einrichtungen der Familienbildung.
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Informationen zum Anerkennungsverfahren
Für die Anerkennung von Familienbildungsstätten im Rheinland ist das LVR-Landesjugendamt zuständig.
Ansprechperson
Christian Wunderlich
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6284
- faxTelefax:
- 0221 8284-4772
- E-Mail:
- Christian.Wunderlich@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Verzeichnis der geförderten Familienbildungsstätten
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Verzeichnis der anerkannten Familienbildungsstätten (PDF, 71 kB)
Adressenliste mit Stand 13. Februar 2023
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Formulare
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Antrag auf Zahlung des Bildungsbudgets nach dem Weiterbildungsgesetz (Online-Formular, barrierefrei, 20.12.2021)
Antrag auf Abschlagszahlungen zur Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung
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Begleitdokument zur Antragstellung Entwicklungspauschale (Online-Formular, barrierefrei, 31.10.2023)
Begleitdokument zur Antragstellung Entwicklungspauschale (Stand 10/2023)
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Stellenplan zum Verwendungsnachweis WbG (Online-Formular, barrierefrei, 20.12.2021)
Stellenplan zum Verwendungsnachweis WbG
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Nachweis für Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft gem. §§ 7, 16 i. V. m. § 18 WbG (Online-Formular, barrierefrei, 18.01.2024)
Nachweis für Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft gem. §§ 7, 16 i. V. m. § 18 WbG
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