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Familienbildungsstätten

Der LVR unterstützt mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Arbeit anerkannter Einrichtungen der Familienbildung.

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Zusatzförderung für Kooperationen mit Familienzentren

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Informationen zum Anerkennungsverfahren

Für die Anerkennung von Familienbildungsstätten im Rheinland ist das LVR-Landesjugendamt zuständig.

Anerkannte Zertifikate ab 2022

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Ansprechperson

Portrait von Christian Wunderlich

Christian Wunderlich

Telefon

workTelefon:
0221 809-6284
faxTelefax:
0221 8284-4772