Familienbildungsstätten
Familien finden in rund 150 anerkannten und geförderten Familienbildungsstätten des Landes NRW Begleitung und Unterstützung in familienrelevanten Themen.
Die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen der Familienbildung in NRW begleiten Eltern von Anfang an. Sie stärken die Ressourcen von Eltern und Personen, die Erziehungsverantwortung übernehmen und begleiten sie in ihrem Familienalltag.
Finanzielle Förderungen erhalten die Familienbildungsstätten durch die Landesförderung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes. Darüber hinaus stellt das Land NRW Sonderfördermittel zu Verfügung, um ausgewählten Zielgruppen und Kindern die Teilnahme an den Bildungsangeboten zu ermöglichen.
Formulare und Arbeitshilfen
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Gesetzliche Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung vom 14. April 2000. Seit dem 01. Januar 2022 ist das WbG-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten, welches das bisherige Weiterbildungsgesetz novelliert.
- Weiterbildungsgesetz NRW
- FAQ zum novellierten Weiterbildungsgesetz (Stand 15.01.2024)
- Entwicklungspauschale (nicht barrierefrei) ( PDF, 108 kB )
- Anlage 1_Stellenplan (Online-Formular, barrierefrei, 20.12.2021)
- Begleitdokument zur Antragstellung Entwicklungspauschale (Online-Formular, barrierefrei, 31.10.2023)
- Nachweis für Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft gem. §§ 7, 16 i. V. m. § 18 WbG (Online-Formular, barrierefrei, 18.01.2024)
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Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien
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Elternstart NRW
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Maßnahmen für Familien in besonderen Belastungssituationen (z.B. Fluchterfahrung)
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Kooperationen mit Familienzentren
Gefördert werden Kooperationen der Familienbildung mit Familienzentren in NRW mittels einer fachbezogenen Pauschale.
- Fördergrundsätze Kooperationen mit Familienzentren in NRW ab 2025 ( PDF, 282 kB )
- Erlass fachbezogene Pauschale 2025 ( PDF, 128 kB )
- Mitteilung zur Förderung von Familienbildungsstätten aus Mitteln des Landes NRW für Kooperationen mit Familienzentren
- Rechtsverbindliche Bestätigung KoopFZ 2024 VN (Online-Formular, barrierefrei, 15.04.2024)
- Anlage 1_ Berechnungsbogen 2024 (Online-Formular, barrierefrei, 15.04.2024)
- Anlage 2_Einzelstundennachweis (Online-Formular, barrierefrei, 15.04.2024)
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Förderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienbildungsstätten
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Informationen zum Anerkennungsverfahren
Ansprechperson für: Katholische Träger, DRK (Regierungsbezirk Köln)
Falk Drewitz
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6618
- faxTelefax:
- 0221 8284-4027
- E-Mail:
- Falk.Drewitz@lvr.de
Ansprechperson für: Evangelische Träger, Sonstige
Ansprechperson für: AWO, DPWV, DRK (Regierungsbezirk Düsseldorf)
Steffen Schmeißer
Telefon
- workTelefon:
- 0221-809-6671
- faxTelefax:
- 0221-8284-4046
- E-Mail:
- Steffen.Schmeisser@lvr.de