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Frauenberatungsstellen

Die Personalkosten von Frauenberatungsstellen fördert der LVR nach Richtlinien aus Mitteln des Landes NRW.

Unterstützt wird damit die Arbeit von

  • allgemeinen Frauenberatungsstellen
  • spezialisierten Beratungsstellen für von Menschenhandel betroffene Mädchen und Frauen
  • Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen

Ansprechperson

Kein Portraitbild vorhanden

Morena Seifer

Telefon

workTelefon:
0221 809-6753
faxTelefax:
0221 8284-1365

E-Mail

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