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Familienberatungsstellen

Das LVR-Landesjugendamt fördert die Personalkosten von Familienberatungsstellen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.

Grundlage der Förderung sind die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen" laut dem Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Februar 2014. Die Richtlinien und deren Anlagen finden Sie im unteren Servicebereich unter Arbeitshilfen.

Link zu den Richtlinien und Formularen

Gefördert werden die Personalkosten von

  • Erziehungsberatungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft,
  • Ehe- und Lebensberatungsstellen,
  • integrierten Beratungsstellen,
  • Beratungsstellen mit besonderem Beratungsschwerpunkt,
  • Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie
  • Online-Beratungen durch Erziehungsberatungsstellen.

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Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in NRW

Seit Bekanntwerden der schweren Vorfälle in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster ist die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt ein zentraler Landesschwerpunkt. Das Landeskabinett hat im Dezember 2020 ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen, in dem der Ausbau der spezialisierten Beratung verankert ist. Das Land finanziert daher den Ausbau der spezialisierten Beratung und stellt dafür neue Fördermittel zur Verfügung.

Ziel ist es, die spezialisierten Beratungsangebote und -strukturen mit zusätzlichen geeigneten Fachkräften flächendeckend auszubauen und zu stärken.

Für Rückfragen können Sie sich gerne unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an folgende E-Mail-Adresse wenden: ausbau-beratung@mkffi.nrw.de

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Förderprogrammcontrolling

Es ist vorgesehen, dass die Fördernehmerinnen und Fördernehmer in diesem Bereich verpflichtend am Förderprogrammcontrolling teilnehmen. Das bedeutet, dass die Daten bezüglich der Beratungsangebote von Ihnen erfasst und zu Beginn des Folgejahres für das zurückliegende Jahr in die Jahresstatistik, das sogenannte Förderprogrammcontrolling, des MKJFGFI eingepflegt werden.

Für das Förderprogrammcontrolling wird derzeit ein neues webbasiertes Verfahren Fachdatenerhebung.NRW entwickelt. Dieses soll ab dem 01. Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 an den Start gehen. Inhaltlich wird die Fachdatenerhebung.NRW wesentliche Überschneidungspunkte zum Sachbericht für die Landesförderung zur spezialisierten Beratung haben, den Sie im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung erfassen. Durch die Teilnahme am Förderprogrammcontrolling wird für Sie die Vorlage des Sachberichts ab dem Berichtsjahr 2023 in Textform wegfallen.

Wir gehen davon aus, dass die neu in die Landesförderung aufgenommenen Beratungsstellen die HzE-Statistik befüllen und eine von daher vorgesehene Datenerfassung der Beratungsfälle etc. vornehmen. Für das Einpflegen der Daten in das Förderprogrammcontrolling hat zunächst der Träger/Beratungsstelle vorhandene oder neue Software/Excel-Tabellen zu erstellen. Hierfür benötigen Sie das Konzept zum Förderprogrammcontrolling.

Die Zugangsdaten für die webbasierte Fachdatenerhebung.NRW werden Ihnen von den Bewilligungsbehörden rechtzeitig mitgeteilt.

Als Serviceleistung bietet der mit der Verfahrensentwicklung befasste Dienstleister BMS Consulting GmbH die Möglichkeit an, sich bei Rückfragen zur technischen Umsetzung an folgende Ansprechpartner zu wenden:

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Regeln des fachlichen Könnens

Die Regeln fachlichen Könnens beschreiben die fachlichen Qualitäten und Rahmenbedingungen der Familienberatungsstellen in NRW. Diese Arbeitshilfe gilt ab 2014 in Ergänzung zu den Förderrichtlinien Familienberatung. Die Regeln fachlichen Könnens wurden im Dialog der Spitzenverbände / der Kirchen und dem MFKJKS entwickelt und stellen eine Aktualisierung der früheren Fassung aus dem Jahr 1994 unter Einbeziehung neuer gesetzlicher Grundlagen und Zielvereinbarungen / Auftragslagen dar.

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Christian Wunderlich

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