Jobcoaching am Arbeitsplatz
Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine zeitlich begrenzte Unterstützungsleistung direkt am Arbeitsplatz. Sie kommt zum Einsatz, wenn Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei ihrer Arbeit vor besonderen Herausforderungen stehen. Herausforderungen können zum Beispiel aufgrund von Veränderungen am Arbeitsplatz, neuer Aufgaben oder Schwierigkeiten im Arbeitsalltag auftreten. Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine gesetzlich verankerte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Neben den Inklusionsämtern setzen seit Juni 2025 auch die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf der Grundlage gemeinsam abgestimmter Durchführungsstandards das Jobcoaching am Arbeitsplatz um. So soll ein gemeinsames Verständnis und eine einheitliche Umsetzung von Jobcoaching am Arbeitsplatz sichergestellt werden.
Im Erklärfilm "Win-Win im Betrieb" der BIH erhalten Sie einen Überblick zum Jobcoaching am Arbeitsplatz:
Übrigens: Für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen gibt es zielgruppenspezifisches Jobcoaching am Arbeitsplatz – spezialisierte Jobcoaches stehen beim Integrationsfachdienst Hören sowie beim Integrationsfachdienst Sehen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die Fachkräfte des jeweiligen IFD.
Häufige Fragen zum Jobcoaching am Arbeitsplatz
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In welchen Situationen kann ein Jobcoaching am Arbeitsplatz unterstützen?
Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine anlassbezogene Leistung, die dann eingesetzt wird, wenn die standardmäßige Einarbeitung durch Arbeitgebende und die Unterstützungsleistungen des Integrationsfachdienstes (IFD) nicht ausreichen. Solche Anlässe sind zum Beispiel:
- Behinderungsbedingt nachlassende oder verringerte Arbeitsfähigkeit
- Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit
- Innerbetriebliche Veränderungen
- Schwierigkeiten bei Aufgabenstrukturierung
- Probleme in der Zusammenarbeit oder Kommunikation
- Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Gefährdung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen
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Wie läuft ein Jobcoaching am Arbeitsplatz ab?
Eine qualifizierte Jobcoaching-Fachkraft begleitet die Situation vor Ort und arbeitet gemeinsam mit der beschäftigten Person sowie mit Vorgesetzten und Kolleg*innen an praktischen Lösungen. Dabei können arbeitsplatzbezogene Kompetenzen Schritt für Schritt aufgebaut oder gefestigt werden.
Gleichzeitig werden Ideen entwickelt, wie Arbeitsabläufe oder die Zusammenarbeit im Team besser an die individuellen Anforderungen angepasst werden können. Hiervon profitiert nicht nur der Mensch mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, sondern das gesamte Team.Jobcoaching am Arbeitsplatz besteht aus vier aufeinander aufbauenden Prozessphasen:
- Auftragsklärungs- und Planungsphase
- Selbstintegrationsphase
- Interventions- und Gestaltungsphase
- Stabilisierungs- und Abschlussphase
Eine Erläuterung der Prozessphasen finden Sie in der Empfehlung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz des LVR-Inklusionsamtes unter Punkt 1.4.
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Wer ist am Jobcoaching am Arbeitsplatz beteiligt?
Für ein erfolgreiches Jobcoaching am Arbeitsplatz ist es wichtig, dass sich alle betrieblichen Beteiligten aktiv einbringen. Zu den aktiven Prozessbeteiligten gehören
- Jobcoachingnehmende,
- Führungskräfte,
- Kolleg*innen,
- Jobcoaching-Fachkräfte
- ggf. Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte oder eine Mitarbeitendenvertretung
Darüber hinaus unterstützen Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) sowie der Aufgabenbereich Jobcoaching des LVR-Inklusionsamtes und die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben den Prozess im Hintergrund. Bei Bedarf können auch weitere Prozessbeteiligte eingebunden werden, zum Beispiel Fachkräfte der einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) oder Fachkräfte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM).
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Wie funktioniert die Antragstellung für ein Jobcoaching am Arbeitsplatz?
Sie haben Fragen zum Beschäftigungsverhältnis? Machen Sie sich keine Gedanken über das Antragsverfahren!
Die erste Anlaufstelle auf dem Weg zum Jobcoaching ist in der Regel der Integrationsfachdienst (IFD). Dieser berät und unterstützt den Antragsprozess beim zuständigen Kostenträger.
Die Einreichung des Antrages erfolgt in der Regel durch die Fachkraft des IFD.
Ihre Ansprechperson beim IFD in Ihrer Region finden Sie hier:
Ihre Ansprechpersonen
Sie sind eine Person mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung oder Arbeitgeber*in?
Dann unterstützt Sie Ihr regionaler Integrationsfachdienst! Die Kontaktdaten finden Sie im Regionalen Ansprechpersonenverzeichnis. Wählen Sie dort einfach Ihre Region aus.
Zum Regionalen Ansprechpersonenverzeichnis
Sie sind eine Jobcoaching-Fachkraft, eine Fachkraft des IFD, der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben, der EAA oder vergleichbarer Stellen?
Dann unterstützen wir Sie vom Aufgabenbereich Jobcoaching des LVR-Inklusionsamtes gerne!
Jennifer Steurer
Telefon: 0221 809 4354
E-Mail: jennifer.steurer@lvr.de
Dominik Zarychta
Telefon: 0221 809 5364
E-Mail: dominik.zarychta1@lvr.de
Übersicht qualifizierter Jobcoaches im Rheinland
Zukünftig finden Sie hier eine Übersicht über Jobcoaches am Arbeitsplatz, welche die Qualifikationsstandards des LVR-Inklusionsamtes erfüllen und der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.
Weiterbildung zum Jobcoach am Arbeitsplatz
Um als Jobcoach am Arbeitsplatz anerkannt zu werden, ist der Besuch einer anerkannten Weiterbildung erforderlich. Hier finden Sie Informationen zu den drei anerkannten Weiterbildungen, die jeweils in Kooperation mit dem örtlichen Inklusions- bzw. Integrationsamt durchgeführt werden:
Derzeit wird an Mindeststandards und Qualitätskriterien für Weiterbildungsanbieter auf Bundesebene gearbeitet.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Umsetzung von Jobcoaching am Arbeitsplatz im LVR-Inklusionsamt finden Sie in unserer Empfehlung.
Zur Empfehlung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz des LVR-Inklusionsamtes
Eine umfassende Informationsübersicht zum Thema Jobcoaching am Arbeitsplatz finden Sie auf der Website der BIH.
Die gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz nach dem SGB IX mit abgestimmten Qualitäts- und Durchführungsstandards von Deutscher Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung und BIH finden Sie hier:



