Inklusionsvereinbarung
Die Inklusionsvereinbarung soll die berufliche Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb unterstützen, indem Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- beziehungsweise Personalräte gemeinsame Ziele vereinbaren. Alle Beteiligten können hierfür die Initiative ergreifen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mit den Interessenvertretungen über eine Inklusionsvereinbarung zu verhandeln.
Die Inklusionsvereinbarung erleichtert die Zusammenarbeit im Betrieb und setzt positive Impulse für die Aufgaben der Personalverantwortlichen, aber auch für die der Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- beziehungsweise Personalräte. Ein Prozess wird in Gang gesetzt, von dem nicht nur die Menschen mit Schwerbehinderung profitieren, sondern das gesamte Unternehmen.
Informieren Sie sich hier zum Thema Inklusionsvereinbarung, wir beraten und unterstützen Sie gern dabei.
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
- Hier geht es zum Eintrag "Inklusionsvereinbarung" im BIH-Fachlexikon
- Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen sowie Beispiele für Inklusionsvereinbarungen aus verschiedenen Branchen
- Online-Selbstlernkurs der BIH zum Thema Inklusionsvereinbarung
Trailer zum BIH-Selbstlernkurs „Inklusionsvereinbarung“
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ZB Spezial - Die Inklusionsvereinbarung
Die Informationsbroschüre bietet Informationen und Tipps zur Inklusionsvereinbarung. Sie dient Arbeitgeber*innen, Interessensvertretungen und Verantwortlichen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben als hilfreiche Anleitung mit Beispielen aus der Praxis. Mehr Informationen und Bestellung
Januar 2019
Individuelle Beratung
Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, sich von uns persönlich beraten zu lassen, wenn Sie in Ihrem Betrieb eine Inklusionsvereinbarung neu abschließen, aktualisieren oder finalisieren möchten. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail!
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter
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Timo Wissel
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