Fachpraktikerausbildung
Menschen mit Behinderung, denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung auch unter der Anwendung eines Nachteilsausgleich keine Regelausbildung möglich ist, können eine Fachpraktikerausbildung gemäß § 66 BBiG/ § 42r HwO absolvieren. Die Feststellung der fehlenden Eignung für eine Regelausbildung erfolgt durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit und ist Voraussetzung für die Ausbildung in einem Beruf als Fachpraktiker*in.
Bei der Fachpraktikerausbildung handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes, welche eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe, erfordern jedoch einen geringeren Umfang an theoretischen Kenntnissen. Daher wird die Fachpraktikerausbildung auch oft als „theoriereduzierte Ausbildung“ bezeichnet. Das Ablegen der Abschlussprüfung erfolgt vor der jeweils zuständigen Kammer. Die Ausbildung dauert meist 2 bis 3 Jahre. Eine Ausbildung nach § 66 BBiG/ § 42r HwO muss bei der zuständigen Kammer durch den Jugendlichen mit Behinderung oder dessen gesetzliche Vertretung beantragt werden, wobei der Ausbildungsplatz zu diesem Zeitpunkt sicher sein muss.
Nachteilsausgleiche für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis
Im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung stehen während der Ausbildung und auch in der Prüfung vielfältige Nachteilsausgleiche zur Verfügung. Einen Überblick über die möglichen Nachteilsausgleiche finden Sie im Handbuch „Nachteilsausgleich für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB).
Beachten Sie dabei, dass behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche zur Prüfung frühzeitig, spätestens mit Anmeldung zur Prüfung, beim zuständigen Prüfungsausschuss bzw. der Prüfungsbehörde beantragt werden sollten.
Weitere Informationen und Ansprechpersonen
- Zum Fact Sheet "Fachpraktikerausbildung" (barrierefrei) ( PDF, 300 kB , barrierefrei)
- Zur Übersicht der Ausbildungsrahmenpläne und jeweiligen Ansprechpersonen im Rheinland ( PDF, 669 kB )
- Zum Projektbericht "Ist-Analyse der Fachpraktikerausbildung im Rheinland" ( PDF, 3 MB , barrierefrei)
- Zur Kleinen Anfrage zur Unterscheidung der Ausbildung zum/zur Pferdewirt*in und zum/zur Fachpraktiker*in Pferdewirtschaft ( PDF, 138 kB )
- Zum Artikel in der Fachzeitschrift "Behinderung und Recht" ( PDF, 4 MB )
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK Düsseldorf
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK zu Köln
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK zu Köln
Fachberaterin für inklusive Bildung, Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Angelina Olschewski
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Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK Aachen
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK Mittlerer Niederrhein
Elena Willkomm
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