Umfassende Beratung durch den LVR
Der LVR bietet Menschen mit Behinderungen eine individuelle und umfassende Beratung rund um mögliche Unterstützungsleistungen. Nach telefonischer Absprache kann eine individuelle Beratung auch bei Ihnen vor Ort in der Region erfolgen.
Der LVR ist zuständig für die sogenannte „Eingliederungshilfe“ – also die Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung. Für diese Menschen und ihre Familien bietet er auch Beratung und Unterstützung für Leistungssuchende.
Konkret ist der LVR zuständiger Leistungsträger für die Unterstützungsleistungen
- für erwachsene Menschen mit wesentlichen Behinderungen
- für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderungen im Vorschulalter, die in ihrer Herkunftsfamilie leben und Unterstützung in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege oder im Bereich Frühe Förderung benötigen,
- für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die außerhalb der Herkunftsfamilie in einer Pflegefamilie oder einer Wohneinrichtung leben oder ein Internat besuchen.
Das heißt, in diesen Fällen werden die Anträge auf Unterstützung beim LVR gestellt, bearbeitet und bewilligt.
Darüber hinaus beraten die Fallmanagerinnen und Fallmanager des LVR Betroffene und ihre Angehörigen umfassend über die Möglichkeiten der Förderung, Unterstützung und Assistenz, auch im Vorfeld einer Antragsstellung.
Beratung vor Ort
Ihr zuständiges LVR-Fallmanagement berät Sie nach telefonischer Absprache grundsätzlich auch vor Ort in Ihrer Region. Schritt für Schritt werden in den Städten und Kreisen des Rheinlandes Beratungsbüros eingerichtet.
Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Im LVR-Beratungskompass finden Sie alle Beratungsstellen des LVR.
In der Ansprechpersonensuche finden Sie Ihre*n Fallmanager*in.
Fragen zu den Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung können Sie an bthg-kinder@lvr.de richten oder telefonisch unter 0221 809 4120 stellen.
Publikationen
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LVR-Dezernat Soziales - Selbstbestimmung und Teilhabe
Dieser Flyer gibt einen Überblick über die Aufgaben und Themen des LVR-Dezernates Soziales, u.a. selbstständiges Wohnen, Persönliches Budget, die Koordinierungs-,
Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sowie Werkstattarbeitsplätze. Ein Kurzüberblick ist auch in Leichter Sprache enthalten. Mehr Informationen und BestellungFebruar 2023
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Das Persönliche Budget - Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung
Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Menschen mit Behinderung können wählen, ob sie die Unterstützung als Sachleistung bekommen wollen oder lieber als Geldbetrag. Mit diesem Geld können sie sich dann die Unterstützungsleistung selbst einkaufen und bezahlen.
Die Broschüre liefert umfangreiche Informationen zum Persönlichen Budget und erzählt von Beispielen aus der Praxis - mit einer Zusammenfassung in Leichter Sprache. Mehr Informationen und BestellungSeptember 2019