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Umfassende Beratung durch den LVR

Der LVR bietet Menschen mit Behinderungen eine individuelle und umfassende Beratung rund um mögliche Unterstützungsleistungen. Nach telefonischer Absprache kann eine individuelle Beratung auch bei Ihnen vor Ort in der Region erfolgen.

Der LVR ist zuständig für die sogenannte „Eingliederungshilfe“ – also die Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung. Konkret ist der LVR zuständiger Leistungsträger für die Unterstützungsleistungen

  • für erwachsene Menschen mit wesentlichen Behinderungen
  • für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderungen im Vorschulalter, die in ihrer Herkunftsfamilie leben und Unterstützung in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege oder im Bereich Frühe Förderung benötigen,
  • für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die außerhalb der Herkunftsfamilie in einer Pflegefamilie oder einer Wohneinrichtung leben oder ein Internat besuchen.

Das heißt, in diesen Fällen werden die Anträge auf Unterstützung beim LVR gestellt, bearbeitet und bewilligt.

Darüber hinaus beraten die Fallmanagerinnen und Fallmanager des LVR Betroffene und ihre Angehörigen umfassend über die Möglichkeiten der Förderung, Unterstützung und Assistenz, auch im Vorfeld einer Antragsstellung.

Beratung vor Ort

Ihr zuständiges LVR-Fallmanagement berät Sie nach telefonischer Absprache grundsätzlich auch vor Ort in Ihrer Region. Schritt für Schritt werden in den Städten und Kreisen des Rheinlandes Beratungsbüros eingerichtet.

Grafik: Information

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Im LVR-Beratungskompass finden Sie alle Beratungsstellen des LVR.

In der Ansprechpersonensuche finden Sie Ihre*n Fallmanager*in.

Fragen zu den Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung können Sie an bthg-kinder@lvr.de richten oder telefonisch unter 0221 809 4120 stellen.

Publikationen

Im LVR-Publiktionsverzeichnis finden Sie alle Printmedien des Dezernates Soziales.zum download und zur postalischen Bestellung.